Norm: ABGB §861ABGB §864aEuGVVO Art 23LGVÜ Art17
Rechtssatz: Gerichtsstandsvereinbarung - Sprachrisiko. Fremdsprachige AGB's sind trotz Sprachunkenntnis des Vertragspartners wirksam vereinbart, wenn in der Verhandlungssprache und Vertragssprache auf die AGB's hingewiesen wurde und der Vertragspartner eine uneingeschränkte Annahmeerklärung abgegeben hat. Entscheidungstexte 7 Ob 176/98b E... mehr lesen...
Norm: ABGB §861
Rechtssatz: Eine Pflicht des Bankkunden, die Bank über die Vertrauenswürdigkeit eines ihrer Angestellten zu informieren, kann auch nicht, wie die Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten aufgrund eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses, mit dem Bedürfnis gerechtfertigt werden, die Rechtsgüter des Partners, die durch den Geschäftskontakt einer Gefährdung ausgesetzt sind, gegen Verletzungen zu sichern. E... mehr lesen...