Norm: ABGB §861ABGB §869ABGB §874ABGB §1295 IIf7b
Rechtssatz: Wird weit über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus Vertrauen des Verhandlungspartners zur eigenen Interessenverfolgung in Anspruch genommen, resultieren daraus Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem erkennbar vertrauenden Partner, und zwar auch dann, wenn noch keine Einigung auf den wesentlichen Inhalt des abzuschließenden Vertrags vorhanden ist, aber ein intensiver Vertra... mehr lesen...
Norm: ABGB §859ABGB §861ABGB §1295 IIf7gABGB §1295 IIf7fABGB §1295 IIf7h
Rechtssatz: Nach der Rsp sind (entsprechend den vorvertraglichen) auch nachvertragliche Pflichten zu bejahen, sich im Hinblick auf die Rechtsgüter des Vertragspartners sorgfältig zu verhalten. Entscheidungstexte 3 Ob 160/04g Entscheidungstext OGH 20.10.2004 3 Ob 160/04g ... mehr lesen...