Norm
ABGB §861Rechtssatz
Eine Pflicht des Bankkunden, die Bank über die Vertrauenswürdigkeit eines ihrer Angestellten zu informieren, kann auch nicht, wie die Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten aufgrund eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses, mit dem Bedürfnis gerechtfertigt werden, die Rechtsgüter des Partners, die durch den Geschäftskontakt einer Gefährdung ausgesetzt sind, gegen Verletzungen zu sichern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111863Dokumentnummer
JJR_19990427_OGH0002_0040OB00061_99W0000_001