RS OGH 1999/4/27 4Ob61/99w

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Veröffentlicht am 27.04.1999
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Norm

ABGB §861

Rechtssatz

Eine Pflicht des Bankkunden, die Bank über die Vertrauenswürdigkeit eines ihrer Angestellten zu informieren, kann auch nicht, wie die Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten aufgrund eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses, mit dem Bedürfnis gerechtfertigt werden, die Rechtsgüter des Partners, die durch den Geschäftskontakt einer Gefährdung ausgesetzt sind, gegen Verletzungen zu sichern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111863

Dokumentnummer

JJR_19990427_OGH0002_0040OB00061_99W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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