Norm: ABGB §830 B5ABGB §831
Rechtssatz: Die Einräumung eines Verwaltungsrechtes allein reicht nicht zur Annahme einer Vereinbarung über die Fortsetzung der Gemeinschaft hin ( GlUNF 5986 ). Entscheidungstexte 6 Ob 115/67 Entscheidungstext OGH 27.04.1967 6 Ob 115/67 Veröff: JBl 1968,33 = EvBl 1968/22 S 44 = SZ 40/61 3 Ob 605/83 ... mehr lesen...
Die Beklagte ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ. 38 Kat.- Gem. R. Je 1/4 dieser Liegenschaft gehörte den Ehegatten Georg und Ludmilla G. Nach Klage der heutigen Beklagten auf Teilung des Eigentums an dieser Liegenschaft durch gerichtliche Feilbietung schlossen die Beklagte und die Ehegatten G. am 4. Juni 1963 im Rechtsstreit ... des Kreisgerichtes Wiener Neustadt einen gerichtlichen Vergleich, in dessen Punkt 1 die dortigen Streitteile für sich und ihre Rechtsnachfolger auf ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §831ABGB §881 Abs2ABGB §1405
Rechtssatz: Hat der Eigentümer eines Liegenschaftsanteiles, der gegenüber seinem Miteigentümer auf Teilung der Liegenschaft verzichtet hat, seinen Anteil unter Überbindung dieses Verzichtes an einem Dritten verschenkt, so kann sich der Miteigentümer auf diese Verpflichtungsübernahme durch den Dritten unmittelbar gegenüber dem Dritten ( analog §§ 881 Abs 2 und 1405 ABGB ) berufen. Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §831ABGB §841
Rechtssatz: Vereinbarung der Teilhaber, daß nur naturaliter und auch das nur in bestimmter Weise geteilt werden darf, bindet auch den Richter. Entscheidungstexte 6 Ob 66/65 Entscheidungstext OGH 24.03.1965 6 Ob 66/65 6 Ob 107/69 Entscheidungstext OGH 25.06.1969 6 Ob 107/69 ... mehr lesen...
Die Streitteile sind je zur Hälfte Miteigentümer des Hauses K., Sch.-Gasse 11. Auf beiden Liegenschaftshälften ist das Veräußerungs- und Belastungsverbot zu Gunsten des anderen Miteigentümers eingetragen. Die Ehe der Streitteile ist geschieden. Die Klägerin begehrt Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft nach § 830 ABGB. durch gerichtliche Feilbietung. Das Erstgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat dieses Urteil aufgehoben und die Rechtssache unter Rechtskraftvor... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3ABGB §830 B5ABGB §831
Rechtssatz: In dem von je zur Hälfte eigentumsberechtigten Ehegatten vereinbarten wechselseitigen Veräußerungs- und Belastungsverbot liegt eine Verpflichtung zur Fortsetzung der Gemeinschaft, die aber bei wichtigen Gründen für die Aufhebung der Gemeinschaft ( zumal nach der Ehescheidung ) erlischt. Entscheidungstexte 8 Ob 319/63 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §831
Rechtssatz: Die Verbindlichkeit zur Fortsetzung der Gemeinschaft geht nicht auf den Singularsukzessor über. Entscheidungstexte 5 Ob 350/61 Entscheidungstext OGH 08.11.1961 5 Ob 350/61 8 Ob 106/65 Entscheidungstext OGH 27.04.1965 8 Ob 106/65 Beisatz: Es sei denn, die Vereinbarung wird ausdrücklich übernom... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B4ABGB §831
Rechtssatz: Grundsätzliche Zulässigkeit der Vereinbarung eines Aufschubes der Teilung. Entscheidungstexte 6 Ob 440/60 Entscheidungstext OGH 21.12.1960 6 Ob 440/60 6 Ob 301/64 Entscheidungstext OGH 28.10.1964 6 Ob 301/64 Veröff: JBl 1965,207 5 Ob 9/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §831
Rechtssatz: Ein einer dritten Person ohne Zeitbestimmung eingeräumtes Alleinbenützungsrecht an der gemeinsamen Liegenschaft kann nur für die Dauer der Eigentumsgemeinschaft gelten; eine Verpflichtung zur Fortsetzung der Gemeinschaft iS des § 831 ABGB bedürfte einer ausdrücklichen Vereinbarung und ist in der blossen Gebrauchsüberlassung nicht enthalten. Entscheidungstexte 5 Ob 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 f B5ABGB §831ABGB §843
Rechtssatz: Das Begehren auf Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft durch Zivilteilung kann nicht deshalb abgewiesen werden, weil die im gemeinsamen Eigentum stehenden Liegenschaften physisch in der Weise geteilt werden könnten, daß Gruppen von Liegenschaften Gruppen von Teilhabern zugewiesen werden. Dadurch würde dem unbedingten Anspruch jedes Teilhabers auf Aufhebung der Gemeinschaft nicht entsprochen wer... mehr lesen...
Norm: ABGB §831
Rechtssatz: Kein Verzicht auf die Geltendmachung des Teilungsanspruches eines Miteigentümers durch die Überlassung der Liegenschaftsverwaltung an den anderen Miteigentümer. Entscheidungstexte 7 Ob 281/56 Entscheidungstext OGH 06.06.1956 7 Ob 281/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS00156... mehr lesen...
Norm: ABGB §831
Rechtssatz: Durch die Vereinbarung einer Teilung von Nutzen und Verwaltung erlischt der Teilungsanspruch nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 121/55 Entscheidungstext OGH 23.03.1955 1 Ob 121/55 Veröff: EvBl 1955/290 S 479 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015658 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: ABGB §831ABGB §1076
Rechtssatz: Das Vorkaufsrecht des einen Liegenschaftshälfteeigentümers steht der Aufhebung der Gemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung nicht entgegen, weil die Vereinbarung des Vorkaufsrechtes unter den Teilhabern einer Eigentumsgemeinschaft im Zweifel nicht dahin verstanden werden kann, daß dadurch der Anspruch der Teilhaber auf Aufhebung der Gemeinschaft ausgeschlossen werden soll. Entscheidun... mehr lesen...