Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Margit E*****, vertreten durch Dr. Andreas Wippel, Rechtsanwalt in Neunkirchen, wider die beklagten Parteien 1. Ing. Hubert E*****, 2. Harald E*****, 3. Mag. Gerlinde G*****, vertreten durch Dr. Reinhard Armster,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitparteien sind Geschwister und Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1182 Grundbuch ***** mit der Grundstücksadresse *****. Dabei sind die Beklagte zu 11/32 Anteilen, die Erstklägerin und der Drittkläger je zu 1/4 und der Zweitkläger zu 5/32 Anteilen bücherlich einverleibte Miteigentümer dieser Liegenschaft. Auf der Liegenschaft befinden sich ein Garten, ein Vorplatz mit Garagenanbau mit zwei KFZ-Abstellplätzen und ein Wohnhaus, das über Keller, Souterra... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen dem Betreibenden und der Verpflichteten wurde am 25. Jänner 2001 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Verpflichtete ist grundbücherliche Alleineigentümerin einer näher bezeichneten Liegenschaft. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichts Fürstenfeld vom 28. November 2003, AZ 2 F 45/01s, wurde ua wie folgt angeordnet: „4.1 Der Antragstellerin (Verpflichtete) und dem Antragsgegner (Betreibender) wird aufgetragen, auf der Liegenschaft … Woh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Beatrix P*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei B***** Privatstiftung, *****, vertreten durch Dr. Martin Schober, Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, wegen Teilung (Streitwert 400.718... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 15625/42880 Anteilen bücherliche Miteigentümerin einer Liegenschaft in Linz. Der Beklagte ist aufgrund eines Einantwortungsbeschlusses außerbücherlicher Miteigentümer von ebenfalls 15625/42880 Anteilen an dieser Liegenschaft. Die übrigen Anteile stehen im Eigentum einer Bank Aktiengesellschaft (in Hinkunft: Wohnungseigentümerin), wobei mit jeweils 1600/21440 Anteilen, 1365/21440 Anteilen, 3300/42880 Anteilen und 2400/42880 Anteilen das Wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dr. Walter Z***** war zu 40 %, die Klägerin war zu 60 % Eigentümerin einer Liegenschaft in Krems, auf der ein Haus steht. Im Verfahren 6 Cg 102/03i des Landesgerichts Krems (in der Folge: Vorprozess) klagte Dr. Walter Z***** die nunmehrige Klägerin als dortige Beklagte (im Folgenden als „Klägerin" bezeichnet) auf Zivilteilung der Liegenschaft. In der Klage brachte er vor, eine Realteilung der Liegenschaft und insbesondere des darauf befindlichen Hauses sei unm... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** bestehend aus GST-NR 212/2 im Flächenausmaß von rund 581 m² mit dem darauf errichteten Gebäude G***** Nr 47. Diese Liegenschaft wurde im Jahr 1961 vom Kläger und seinem Bruder Alois P***** sen, dem Vater des Beklagten, erworben. Anschließend gründeten der Kläger und Alois P***** sen die Gebrüder P***** OHG (FN *****) und führten im Erdgeschoss des Hauses einen Metzgereibetrieb. Der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Ehegatten und jeweils zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****; die Beklagte ist zur Hälfte Miteigentümerin dieser Liegenschaft. Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** hat die Liegenschaftsadresse *****, H*****gasse 11a, und weist eine Gesamtfläche von 2.008 m² auf; sie besteht aus dem GST-NR 406/2 Baufläche (begrünt) im Ausmaß von 1.861 m² und dem GST-NR 406/18 Baufläche (Gebäude) im Ausmaß von 147 m². Auf der Liegenschaft... mehr lesen...