Entscheidungsgründe: Die Erblasserin war Eigentümerin mehrerer Liegenschaften, darunter der bebauten EZ *****, KG *****. Dieses Haus vermietete die Erblasserin am 1. 5. 1991 an M***** D***** zu Wohnzwecken. Die Erblasserin verstarb am 29. 1. 2001 unter Hinterlassung eines Testaments. Dessen Punkt 1) lautet: „Ich T***** W***** ... möchte mein Haus in R*****, meinem Mieter Herrn M***** D***** ... vererben bis zu seinem Tode. Nach seinem Ableben soll das Haus W*****verein nehmen und f... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 11. 2001 verstarb Bebina L*****, Mutter des Klägers und Gattin des Beklagten, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Auf Grund des Gesetzes sind nach Bebina L***** der beklagte Witwer, der am 1. 9. 1980 geborene Sohn Andreas G*****, die am 17. 2. 1985 geborene Evelyne L***** und der am 25. 5. 1987 geborene Kläger als Erben berufen. Die Verstorbene und der Beklagte waren Eigentümer je eines halben Mindestanteils der Liegenschaft EZ ***** mit Ehegatten-Woh... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. September 1998 als Witwe verstorbene Erblasserin hatte fünf Kinder, nämlich eine Tochter sowie die vier Söhne Otwin, Otmund, Otfried (1996 verstorben, einen volljährigen Sohn [Enkel] Werner hinterlassend) und Otmar (1998 vor der Erblasserin verstorben, vier volljährige Söhne [Enkel] Harry, Nicolas, Rene und Clemens [im Folgenden nur Antragsteller] hinterlassend). Mit letztwilliger Verfügung vom 17. Februar 1994 vermachte die Erblasserin ihre Liegenschaft EZ 5... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und dessen am Verfahren nicht beteiligter Bruder sind die Söhne des am 28. Mai 1998 verstorbenen Erblassers und die Stiefsöhne der beklagten erblasserischen Witwe. Der Erblasser setzte in seinem Testament die Beklagte zur Universalerbin seines gesamten Vermögens ein und verpflichtete sie, die angetretene Erbschaft nach ihrem Tode seinen beiden Söhnen zu gleichen Teilen zu überlassen (fideikommissarische Substitution gemäß § 608 ABGB). Im Verlassverfahren ga... mehr lesen...
Begründung: Nach den bisherigen Ergebnissen des Verlassenschaftsverfahrens ist der Sohn Siegfried des Erblassers dessen (inzwischen bedingt erbserklärter) Alleinerbe. Aus der Todfallsaufnahme ergibt sich, dass offenbar der wertmäßig größte Teil der Verlassenschaft in Anteilen an einer Liegenschaft mit einem Einfamilienhaus besteht. Diese Anteile hat der Erblasser mit letztwilliger Verfügung einer dritten Person, die zunächst behauptete vom Erblasser adoptiert worden zu sein, hinte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1963 wurden die Grundstücke eines geschlossenen Hofs in Innsbruck unter Erben aufgeteilt. Damals galt für diese Grundstücke der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Innsbruck vom 31. 3. 1961 60/K. Danach war eine Bebauung nach der Bauweise E+1 vorgeschrieben. Deren Inhalt war: "Offene Bauweise, die Summe aller bewohnbaren Geschoßflächen darf 50 % der Grundfläche nicht übersteigen. Je Wohnung ist mindestens ein Auto-Abstellplatz auf eigenem Grund vorzusehen.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Anschluss an die Ausführungen von Weiss in Klang2, III 864, 922, hat der Oberste Gerichtshof in einheitlicher Rechtsprechung (3 Ob 603/81 = ZfRV 1987, 275 = EFSlg 40.994; 3 Ob 517/82 = EFSlg 40.995 = RpflA 6.386) erkannt, dass ein zum Nacherben eingesetzter Pflichtteilsberechtigter zwar sofort seinen Pflichtteil fordern kann, dass aber dann, wenn er später tatsächlich im Rahmen der Nacherbschaft bedacht wird (arg "wirkli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: zu 2.): Franziska L***** ist am 23. 2. 1999, ihr Sohn (und einziges Kind) Ing. Friedrich L***** am 13. 7. 2000 gestorben. Die Klägerin ist die Witwe und testamentarische Alleinerbin des Letztgenannten, die Beklagte die Enkeltochter und testamentarische Alleinerbin der Franziska L*****. Die Erblasserin hatte in ihrem Testament vom 11. 3. 1996 ihren Sohn auf den gesetzlichen Pflichtteil gesetzt und angeordnet, dass er sich auf seinen Pflichtteil allfällige Vorempfä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der leibliche Sohn der am 1. April 1995 verstorbenen Hermine K*****. Heinrich K*****, verstorben am 10. Februar 2000, war der Ehegatte Hermine K*****s und Stiefvater des Klägers. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Saalfelden vom 27. April 2000, A *****, wurde der Nachlass Hermine K*****s aufgrund der letztwilligen Verfügung vom 7. September 1984 Heinrich K***** eingeantwortet. Das Bezirksgericht Saalfelden sprach mit weiterem Beschluss vom... mehr lesen...
Begründung: Zur Vermeidung von Wiederholungen kann zur Aktenlage im Detail auf die Ausführungen im Beschluss zur GZ 7 Ob 115/99h verwiesen werden. Hier genügt der Hinweis, dass (derzeit) von der Wirksamkeit des Erbvertrages vom 16. 11. 1995 auszugehen ist, in dem die Ehegatten Roman und Elisabeth M***** ua ihren Sohn Christian M***** zum Alleinerben berufen und weiters bestimmt haben, dass hinsichtlich des Liegenschaftsbesitzes in E*****, K*****, eine fideikommissarische Substi... mehr lesen...
Norm: ABGB §774ABGB §787ABGB §805ABGB §808
Rechtssatz: Der Noterbe, der statt des ihm vom Erblasser zugedachten Vermögenswertes (hier eine Unterbeteiligung am Gesellschafterrecht an einer OHG) den Pflichtteil in Geld fordert, muß die Zuwendung in der Höhe der Pflichtteilsdeckung annehmen und hat keinen Anspruch in Geld, auch wenn die Sachzuwendung nicht "frei" im Sinne einer sofortigen Verwertbarkeit ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §774
Rechtssatz: Unter den Bedingungen und Belastungen der zitierten Gesetzesstelle sind nicht solche zu verstehen, die einen Wertfaktor darstellen, also schon in der Natur des vermachten Gegenstands liegen und bei der Ermittlung des Vermögenswerts der Zuwendung ohnehin als wertmindernd zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 6 Ob 189/98g Entscheidungstext OGH 15.10.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §774ABGB §787ABGB §1487
Rechtssatz: Die Pflichtteilsforderung auf Geld statt der zugedachten Sachzuwendung ist gegen den Willen des Erblassers gerichtet und verjährt deshalb gemäß § 1487 ABGB in drei Jahren. Entscheidungstexte 6 Ob 189/98g Entscheidungstext OGH 15.10.1998 6 Ob 189/98g Veröff: SZ 71/166 Schlagworte 3 Jahre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht ging von folgendem unstrittigen Sachverhalt aus: KR Oskar R*****, der Vater der Klägerinnen, verstarb am 8. 10. 1991. Das Abhandlungsverfahren ist beim Bezirksgericht Dornbirn zu 3 A 1299/92d anhängig. Der Verstorbene hinterließ eine mit 6. 10. 1989 datierte, eigenhändig geschriebene letztwillige Verfügung nachstehenden Inhaltes: "Testament Ich, Oskar R*****, geb. am 11. 12. 1906, treffe hiemit folgende letztwillige Verfügung und setze a... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin ist bücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 106 KG V***** mit dem Haus V*****. Sie führte dort einen Gastwirtschaftsbetrieb. Testamentarische Erben sind der Bruder der Verstorbenen und ihre beiden, noch minderjährigen Enkelkinder. Zwei weitere testamentarisch zu Miterben eingesetzte erblasserische Geschwister haben sich ihres Erbrechts zugunsten des Bruders entschlagen. Die Tochter der Erblasserin und Mutter der testamentarisch eingesetzten... mehr lesen...
Begründung: In seinem Schriftsatz vom 14.November 1997 ON 62 hat sich der eigenberechtigte Noterbe gegen die Person des mit der Schätzung des Nachlaßvermögens betrauten Sachverständigen Johann S***** ausgesprochen und sich auch in Ansehung der Schätzung eines näher bezeichneten (Stutz)Flügels gegen die (allfällige) Bestellung des KR Gerhard F***** zum Sachverständigen gewandt, weil dieser befangen sei. Das Erstgericht hat nach Stellungnahme des Gerichtskommissärs ON 63 mit Punkt... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach der am 21.8.1995 verstorbenen Mechtildis L***** wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 24.11.1995 die bedingte Erbserklärung der Emma D***** aufgrund des Testaments vom 8.7.1993 zu Gericht angenommen, die Inventur und Schätzung des Nachlasses angeordnet, der Alleinerbin die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen und die Anmeldung der Pflichtteilsforderungen der Hedwig S***** und des Mag.Winfried L***** zur Kenntnis geno... mehr lesen...
Begründung: Mit eigenhändigem Testament vom 30.5.1995 setzte der am 28.8.1996 verstorbene Heinz P***** seine Ehefrau Dora Ewa G*****-P***** zur Universalerbin ein. Seine beiden aus der ersten Ehe stammenden Kinder Karlheinz P***** und Mag.Martina P***** vermachte er je zur Hälfte "zur Pflichtteilsabfindung" sein Friseurgeschäft samt Inventar in V*****. Mit Beschluß vom 11.9.1996 nahm das Erstgericht die von Dora Ewa G*****-P***** aufgrund des Testamentes zum gesamten Nachlaß a... mehr lesen...
Norm: ABGB §758ABGB §774ABGB §787ABGB §789
Rechtssatz: Für die Pflichtteilsergänzung ist zwar grundsätzlich auch das gesetzliche Vorausvermächtnis des überlebenden Ehegatten pflichtteilsdeckend einzurechnen, ohne daß der Ehegatte zwischen dem Voraus und dessen Abgeltung in Geld wählen könnte. Ist aber dem hinterbliebenen Ehegatten aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen, vor allem wegen altersbedingter beziehungsweise krankheitsbedingter Pfle... mehr lesen...
Norm: ABGB §774ABGB §808
Rechtssatz: § 808 Satz 3 ABGB gibt dem Noterben entgegen der allgemeinen Regel bloß das Recht, den zugewendeten Erbteil teilweise, das heißt soweit er den Pflichtteil deckt, lastenfrei anzunehmen und die unbequeme Mehrzuwendung auszuschlagen, während in Höhe der durch Erbteil oder Legat zugewendeten Deckung kein Geldanspruch geltend gemacht werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §774
Rechtssatz: Bei unteilbaren Belastungen kommt nicht von vornherein eine Anfechtung der Beschränkung in ihrer Gesamtheit in Frage, sondern es ist , wie auch sonst bei der Auslegung letztwilliger Verfügungen, auf den hypothetischen Willen des Erblassers abzustellen und zu fragen, welche Anordnung dieser getroffen hätte, wenn ihm die fehlende Abdeckung des Pflichtteilsanspruches bekannt gewesen wäre. Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Anfang 1988 trug sich der Vater des erbserklärten Alleinerben (im folgenden kurz Erblasser) mit dem Gedanken, die Klägerin zu heiraten. Um seinen einzigen Sohn, den er als Alleinerben ausersehen hatte, nicht vor den
Kopf: zu stoßen, suchte er nach einer Lösung der Frage, wie er diesem sein Vermögen zukommen lassen konnte, ohne daß die Klägerin nach seinem Tod neben den ihr zugedachten Vermächtnissen darauf weitere Ansprüche zu erheben vermochte. Er zog deshalb den Bekla... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind die gesetzlichen Erben ihrer am 29.September 1983 verstorbenen Mutter. Die Nachlaßaktiven betrugen S 2,400.831,20, die Passiven S 325.929,40, der Reinnachlaß sohin S 2,074.901,80. Der Pflichtteilsanspruch der beiden Töchter macht S 518.725,45 aus. Die Erblasserin verfügte fast über den gesamten Nachlaß durch Vermächtnisse. Der Wert der der Klägerin zugedachten Vermächtnisse beträgt S 349.167,10. Die Klägerin begehrt den restlichen Pflichtteil von S 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Witwer nach der am 17.1.1990 ohne Hinterlassung von Nachkommen verstorbenen Erblasserin, die Beklagte ist deren Schwester. Mit Testament vom 5.5.1978 hatte die Erblasserin den Kläger als Alleinerben eingesetzt und der Beklagten eine Liegenschaft mit Wohnhaus sowie Fünftelanteile an weiteren Liegenschaften vermacht. Der Kläger gab aufgrund des Testamentes die unbedingte Erbserklärung zum gesamten Nachlaß ab, erklärte jedoch in der Folge, daß er s... mehr lesen...
Norm: ABGB §692ABGB §774ABGB §783
Rechtssatz: Auch dem gesetzlichen Erben, der Pflichtteilsberechtigter ist, stehen, sollte sein Pflichtteil durch Vermächtnisse geschmälert werden, die Rechte nach § 692 ABGB zu. Entscheidungstexte 1 Ob 690/89 Entscheidungstext OGH 17.01.1990 1 Ob 690/89 Veröff: EvBl 1990/109 S 527 = JBl 1990,583 = NZ 1991,228 ... mehr lesen...
Begründung: Günther Karl W*** verstarb am 22. September 1987. In einem Kodizill vermachte er der Klägerin diverse Einrichtungsgegenstände und das Sparbuch der S*** DER S*** E***, lautend auf "Günther" Nr. 0010-370708 mit einem Einlagestand am Todestag von S 184.163,33. Seine mj. Kinder Florian und Marie-Luise W*** gaben auf Grund des Gesetzes je zur Hälfte des Nachlasses die bedingte Erbserklärung ab, die vom Bezirksgericht Linz mit Beschluß vom 3. Juni 1988, 1 A 148/88-15, zu Ger... mehr lesen...
Norm: ABGB §774
Rechtssatz: Der Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten, der unter Beschränkung durch eine fideikommissarische Substitution zum Erben eingesetzt oder dem unter einer gleichartigen Beschränkung ein Vermächtnis ausgesetzt wurde, auf Ungültigerklärung der fideikommissarischen Substitution ist als Anfechtungsanspruch gegen den aus der fideikommissarischen Substitution Berechtigten und nicht gegen den Nachlass zu verfolgen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613ABGB §774ABGB §775
Rechtssatz: Ergibt die Auslegung des letzten Willens des Erblassers, daß für ihn der letztliche erbrechtliche Erwerb durch die Nacherben das vorrangige Anliegen ist, dann bedeutet ein auf § 774 ABGB gestütztes Begehren eines Pflichtteilsberechtigten, die ihn als Vorerben belastende fideikommissarische Substitution ( auch nur teilweise ) als unwirksam zu behandeln, vor allem einen nicht zu rechtfertigenden Eingr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter des Klägers ist am 1. Februar 1983 gestorben. Sie war verwitwet und wurde außer durch den Kläger durch dessen Zwillingsschwester überlebt. Der Kläger hat eine Tochter, seine Schwester einen Sohn. In den Nachlaß der Erblasserin fallen nach den Angaben in der Todfallsaufnahme der Hälfteanteil an einer Perchtoldsdorfer Liegenschaft sowie (mit einem Mehrheitsanteil) eine Wiener Liegenschaft und ein dort geführtes gastgewerbliches Unternehmen. Mit der am... mehr lesen...