RS OGH 1998/10/15 6Ob189/98g

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Veröffentlicht am 15.10.1998
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Norm

ABGB §774

Rechtssatz

Unter den Bedingungen und Belastungen der zitierten Gesetzesstelle sind nicht solche zu verstehen, die einen Wertfaktor darstellen, also schon in der Natur des vermachten Gegenstands liegen und bei der Ermittlung des Vermögenswerts der Zuwendung ohnehin als wertmindernd zu berücksichtigen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110914

Dokumentnummer

JJR_19981015_OGH0002_0060OB00189_98G0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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