Entscheidungen zu § 581 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

25 Dokumente

Entscheidungen 1-25 von 25

TE OGH 2005/6/14 4Ob81/05y

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Entscheidung | OGH | 14.06.2005

TE OGH 2004/11/17 7Ob209/04t

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Entscheidung | OGH | 17.11.2004

TE OGH 2000/3/2 9Ob61/00m

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Entscheidung | OGH | 02.03.2000

TE OGH 2000/3/2 9Ob60/00i

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Entscheidung | OGH | 02.03.2000

TE OGH 1999/5/20 6Ob116/99y

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Entscheidung | OGH | 20.05.1999

TE OGH 1995/3/9 2Ob508/95

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Entscheidung | OGH | 09.03.1995

RS OGH 1991/9/17 5Ob531/91 (5Ob532/91), 6Ob321/98v, 6Ob116/99y, 7Ob185/05i

Norm: ABGB §581ABGB §582
Rechtssatz: Die Formvorschrift für letztwillige Verfügungen sollen nicht nur Streitigkeiten über die Anordnungen des Erblassers verhindern, sondern auch dem Testator die Bedeutung seiner Erklärung bewußt machen, damit er sie mit Überlegung trifft. Entscheidungstexte 5 Ob 531/91 Entscheidungstext OGH 17.09.1991 5 Ob 531/91 EvBl 1992/36 S 166 = NZ 1992,29... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.09.1991

TE OGH 1990/1/31 2Ob507/90

Entscheidungsgründe: Die am 30.7.1986 verstorbene Mutter der Streitteile, Barbara P***, hinterließ eine am 20.9.1984 errichtete, fremdhändig geschriebene schriftliche letztwillige Anordnung, in der sie jede von ihr früher errichtete letztwillige Anordnung für "null und nichtig" erklärte, den nunmehr Beklagten zu ihrem Alleinerben einsetzte und unter anderem dem nunmehrigen Kläger Vermächtnisse aussetzte. Mit der vorliegenden Klage begehrte Josef P***, die beklagte Verlassenschaft ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.01.1990

RS OGH 1990/1/31 2Ob507/90

Norm: ABGB §581
Rechtssatz: Voraussetzung der Anwendung der besonderen Formerfordernisse des § 581 ABGB ist der vom Beklagten zu erbringende Nachweis, daß der Erblasser zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Anordnung außerstande war, zu lesen, und zwar unabhängig vom Grund der Leseunfähigkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 507/90 Entscheidungstext OGH 31.01.1990 2 Ob 507/90 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1990

TE OGH 1987/11/12 6Ob694/87

Entscheidungsgründe: Die am 28. Dezember 1981 verstorbene Theresia D*** setzte in einem Testament vom 25. April 1974 Stefanie M*** als Erbin ein. Mit Kodizill vom 22. Dezember 1981 vermachte sie eine Grundparzelle samt Haus und Waldanteil den beiden Klägern. Stefanie M*** ist am 31. Dezember 1981 verstorben, ihr Nachlaß wurde den Beklagten aufgrund des Gesetzes eingeantwortet. Die Kläger begehrten, die Beklagten schuldig zu erkennen, gegenüber dem Bezirksgericht Zistersdorf ihre Z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.11.1987

RS OGH 1987/11/12 6Ob694/87

Norm: ABGB §581
Rechtssatz: Schreiber des letzten Willens ist nicht der den Text diktierende Notar, sondern jene Person, welche den Text nach dem Diktat schreibt. Das "Einsehen" der Zeugen bedeutet nicht, dass die Zeugen den Text Wort für Wort kontrollieren müssen. Entscheidungstexte 6 Ob 694/87 Entscheidungstext OGH 12.11.1987 6 Ob 694/87 NZ 1989,68 = SZ 60/241 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1987

TE OGH 1983/11/30 1Ob749/83

Die am 9. 10. 1980 verstorbene Elisabeth L war die Schwester der Klägerin und die Tante des Beklagten. Am 4. 9. 1980 stellte Walter K, der Neffe der Elisabeth L, beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien den Antrag auf Bestellung eines vorläufigen Beistandes für Elisabeth L, weil diese nach dem Zeugnis ihres Hausarztes Dr. Heribert S unter starkem cerebralem Abbau im Rahmen einer allgemeinen Sklerose, bei der die Cerebralsklerose im Vordergrund stehe, leide und zeitweise desorientiert sei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.11.1983

RS OGH 1983/11/30 1Ob749/83

Norm: ABGB §565ABGB §581ABGB §585
Rechtssatz: Ein, weil der Erblasser nicht mehr lesen konnte und einer der Zeugen den Aufsatz vorlas, ungültiges schriftliches Testament kann als mündliches aufrechterhalten werden, wenn die drei gleichzeitig anwesenden Zeugen den Inhalt des letzten Willens aus dem Mund des Erblassers gehört haben. Entscheidungstexte 1 Ob 749/83 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.1983

TE OGH 1980/4/30 1Ob595/80

Hedwig G verstarb am 30. April 1978. Sie hinterließ ein eigenhändig geschriebenes Testament vom 24. September 1975, in dem der Beklagte zum Universalerben eingesetzt wurde. Die Kläger sind gesetzliche Erben der Hedwig G. Der Beklagte gab auf Grund des Testaments vom 24. September 1975 die unbedingte Erbserklärung zum gesamten Nachlaß ab, die Kläger erklärten sich auf Grund des Gesetzes zu je einem Drittel des Nachlasses unbedingt als Erben. Sämtliche Erbserklärungen wurden zu Gericht ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.04.1980

RS OGH 1980/4/30 1Ob595/80

Norm: ABGB §578ABGB §581
Rechtssatz: Die Formschrift des § 581 ABGB findet auf das außergerichtliche eigenhändige schriftliche Testament eines Blinde keine Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 595/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 1 Ob 595/80 EvBl 1981/38 S 124 = SZ 53/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1980

RS OGH 1976/9/16 6Ob638/76, 1Ob749/83, 6Ob116/99y

Norm: ABGB §581ZPO §502 HIII5
Rechtssatz: Eine Verlesung des Testamentes nach § 581 ABGB ist auch dann erforderlich, wenn ein sonst des Lesens kundiger Erblasser aus physischen Gründen nicht lesen kann (SZ 5/317). Entscheidungstexte 6 Ob 638/76 Entscheidungstext OGH 16.09.1976 6 Ob 638/76 NZ 1980,28 1 Ob 749/83 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1976

TE OGH 1973/9/6 2Ob121/73

Mit Beschluß vom 12. März 1973 hat das Erstgericht die von Charlotte F und Kriemhild M auf Grund des Testamentes vom 24. Mai 1966 abgegebenen bedingten Erbserklärungen sowie die von dem minderjährigen Johannes G und der minderjährigen Susanne G auf Grund des Testamentes vom 6. Jänner 1973 abgegebenen bedingten Erbserklärungen zu Gericht angenommen. Bei der gemäß § 125 AußStrG abgehaltenen Tagsatzung zur Verteilung der Parteirollen wendeten Charlotte F und Kriemhild M formelle und ma... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.09.1973

RS OGH 1973/9/6 2Ob121/73, 3Ob555/77, 7Ob675/80, 2Ob508/95, 9Ob61/00m, 9Ob60/00i, 7Ob209/04t, 4Ob81/

Norm: ABGB §553ABGB §577ABGB §579ABGB §580ABGB §581AußStrG §126 B
Rechtssatz: Unter dem Ausdruck "gehörige Form" in § 126 AußStrG kann nichts anderes verstanden werden, als was in den §§ 553 und 577 ABGB als innere bzw äußere Form der letztlichen Anordnung erklärt worden ist. Darüber, ob beim Zustandekommen einer solchen letztwilligen Anordnung auch die Vorschriften der § 579 bis 581 ABGB in allen Beziehungen genau beobachtet worden sind, hat n... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.1973

RS OGH 1973/9/6 2Ob121/73

Norm: ABGB §581 letzter SatzAußStrG §126 B
Rechtssatz: Ob die Verlesung der schriftlichen letztwilligen Verfügung entgegen § 581 letzter Satz ABGB vom Schreiber des letzten Willens vorgenommen worden ist, gehört nicht zur äußeren Form der letztwilligen Verfügung. Entscheidungstexte 2 Ob 121/73 Entscheidungstext OGH 06.09.1973 2 Ob 121/73 NZ 1974,109 = SZ 46/85 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.1973

RS OGH 1965/4/29 5Ob57/65

Norm: ABGB §581
Rechtssatz: Schreiber des Testamentes ist derjenige, der den erklärten Willen des Erblassers in der entsprechenden Form zu Papier bringt ( also nicht etwa die Schreibkraft, sondern der ihr diktierende Notar ). Entscheidungstexte 5 Ob 57/65 Entscheidungstext OGH 29.04.1965 5 Ob 57/65 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1965

TE OGH 1956/12/5 3Ob592/56

Mit Übergabsvertrag vom 3. Jänner 1939 übergab Elisabeth P. ihrem Sohn, dem Beklagten, die Liegenschaft EZ. 75 Katastralgemeinde K., zu der auch das Haus K. Nr. 116 gehört. Den weichenden Geschwistern des Beklagten, darunter dem Kläger, wurde in diesem Übergabsvertrag das sogenannte "Heimgangsrecht bei der übergebenen Liegenschaft für den Fall der Not, Krankheit, Arbeitslosigkeit u. dgl." eingeräumt. Der Kläger bewohnte im damaligen Zeitpunkt mit seiner Familie, die nunmehr aus sieben... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.12.1956

TE OGH 1956/7/25 3Ob330/56

Die Kläger führen in ihren, zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen aus, ihr Vater Ludwig S. sei Eigentümer der P.-Liegenschaft gewesen. Mit Übergabsvertrag vom 25. Mai 1953 habe der Vater dem Beklagten die Liegenschaft übergeben, während die Kläger als weichende Geschwister mit Erbteilsvorausempfängen bedacht worden seien. Diese Vorausempfänge seien bewußt nieder gehalten worden, damit der Beklagte auf dem Besitze wohl bestehen könne, und hätten den Gegenwert ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.07.1956

TE OGH 1951/5/16 1Ob589/50

Die Unterinstanzen haben festgestellt, daß der Erblasser Cölestin F. sich bei Errichtung des Testamentes am 23. Mai 1947 bei vollem Bewußtsein befunden und daß er alles verstanden hat, was mit der Errichtung des Testamentes zusammenhängt. Er war des Schreibens und Lesens kundig und seine Fähigkeit, zu lesen, war bei der Testamentserrichtung trotz seines Krankheitszustandes nicht aufgehoben. Der Zeuge Dr. M. schrieb das Testament nach dem Willen des Erblassers nieder. In Gegenwart des ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.05.1951

TE OGH 1946/6/15 1Ob31/46

Die Kläger haben als Eigentümer je zur Hälfte des Erbhofes gegen den Beklagten, ihren Sohn, das Klagebegehren auf Nichtigerklärung des Übergabsvertrages vom 11. Juli 1943, betreffend die Übergabe ihres Erbhofes an den Beklagten, sowie das weitere Klagebegehren gestellt, ihn zur Einwilligung in die grundbücherliche Rückübertragung dieser Liegenschaften an sie je zur Hälfte zu verurteilen, indem sie unter anderem vorbrachten, der Vertrag sei trotz der Blindheit des Erstklägers, statt na... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.06.1946

RS OGH 1923/12/18 3Ob913/23

Norm: ABGB §581ABGB §585
Rechtssatz: Zu §§ 581, 585 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 913/23 Entscheidungstext OGH 18.12.1923 3 Ob 913/23 Veröff: SZ 5/317 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0015395 Dokumentnummer JJR_19231218_OGH0002_0030OB00913_2300000_001 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.1923

Entscheidungen 1-25 von 25