Index: L37166 Kanalabgabe Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §418;ABGB §431;KanalabgabenG Stmk 1955 §5 Abs1;
Rechtssatz: Außerbücherlicher Eigentumserwerb des Bauführers an der Baufläche im Sinne des dritten Satzes des § 418 ABGB tritt nur ein, wenn der Grundeigentümer vom Bau weiß, ihn vorwerfbar dennoch nicht untersagt (sich also verschweigt) und der Bauführer redlich ist. Redl... mehr lesen...
Index: L37166 Kanalabgabe Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §418;ABGB §431;KanalabgabenG Stmk 1955 §5 Abs1;
Rechtssatz: Das Stmk KanalabgabenG Stmk 1955 sieht ausdrücklich den Eigentümer der anschlusspflichtigen Liegenschaft, allenfalls den Eigentümer der anschlusspflichtigen Baulichkeit als Abgabepflichtigen an; daran können auch privatrechtliche Vereinbarungen, denen allenfall... mehr lesen...
Das (umfängliche) Verwaltungsverfahren betrifft ein Haus in Baden, von welchem es in den Akten heißt (siehe beispielsweise die zusammenfassende Darstellung in der Vorstellungsentscheidung vom 15. Oktober 1997), es handle sich um ein Gebäude, welches im 18. Jahrhundert erbaut und im Laufe der Jahre erweitert bzw. verändert worden sei. Es sei im Jahre 1960 unter Denkmalschutz gestellt worden, weil es sich um ein hervorragendes Beispiel eines Bürgerhauses der Barockzeit handle, in welche... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §431;ABGB §438;AVG §68 Abs1;AVG §76 Abs1 idF 1998/I/158;BauO NÖ 1976 §112 Abs1;BauO NÖ 1976 §112 Abs2;BauRallg;VwRallg; Rec... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Oktober 1997 widerrief das Arbeitsmarktservice Graz gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977 (AlVG), das der Beschwerdeführerin gewährte Karenzurlaubsgeld für den Zeitraum vom 6. Oktober 1995 bis zum 23. Juli 1997 und verpflichtete diese gleichzeitig zur Rückzahlung unberechtigt empfangenen Karenzurlaubsgeldes in der Höhe von S 221.044,--. Den die Berufung der Beschwerdeführerin geg... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §431;ABGB §938;ABGB §943;
Rechtssatz: Die Gültigkeit des über die Schenkung einer unbeweglichen Sache errichteten Notariatsaktes vorausgesetzt hat das Hindernis(hier: im Grundbuch eingetragenes Veräußerungs- und Belastungsverbot) für die vollständige Erfüllung (und zwar durch Übertragung des Eigentums) keineswegs die Unwirksamkeit des Schenkungsver... mehr lesen...
Bezüglich der Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 1995, Zl. 92/07/0080, verwiesen, mit welchem der Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Tiroler Landesregierung (kurz: LAS) vom 21. November 1991 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde. Im Zuge des Regulierungsverfahrens des Gemeindewaldes der Gemeinde F traf das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (kurz... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §431;ABGB §433;AllgGAG 1930 §3;
Rechtssatz: Die Mappe nach § 3 AllgGAG dient lediglich zur Veranschaulichung der Lage der Liegenschaften und legt die Eigentumsgrenzen nicht authentisch fest. Hinsichtlich der Grenzen der Liegenschaften gibt es keinen öffentlichen Glauben des Grundbuches. Entscheidend für den Umfang des Eigentumserwerb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §431;AllgGAG 1930 §43;AVG §68 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dingliche Rechte an Liegenschaften entstehen zwar grundsätzlich durch die Eintragung im Grundbuch, aber nur dann, wenn ihnen ein gültiger Titel zu Grunde liegt. Das Grundbuchsanlegungsverfahren kann einen solchen Titel nic... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer ist Eigentümer von Grundstücken, die der Flurbereinigung E unterzogen wurden. Der Erstbeschwerdeführer ist sein Vater. Die in den Beschwerdeschriften als Drittbeschwerdeführerin auftretende Partei war die im Jahre 1998 verstorbene Ehegattin des Zweitbeschwerdeführers. Einen Teil seiner landwirtschaftlichen Grundstücke hatte der Zweitbeschwerdeführer gemeinsam mit seiner Gattin im Jahre 1987 käuflich erworben, der andere Teil der Grundstücke war ihm und seiner... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §431;AVG §8;FlVfGG §13 Abs1;FlVfGG §37 Abs1 Z1;GBG 1955 §4;GBG 1955 §93;VwGG §34 Abs1;VwRallg;ZLG Stmk 1982 §8 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem Tage des Einlang... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind jedenfalls seit dem Jahr 1998 Miteigentümer der Liegenschaft EZ. 181, KG Aschelberg, mit dem Grundstück Nr. 285/3. Dieses Grundstück grenzte im Norden an das den zweitmitbeteiligten Parteien gehörige Grundstück Nr. 285/2 und im Süden und Westen an das Grundstück Nr. 285/1, welches sich im Miteigentum des A. B. und der S. B. befindet. Im Westen grenzt das letztgenannte Grundstück an das den zweitmitbeteiligten Parteien gehörige Grundstück Nr. 287. Auf Grund ei... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §431;BauO NÖ 1996 §6 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Wer Eigentümer eines Grundstückes ist, richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Zivilrechtes unter Bedachtnahme auf den im § 431 ABGB verankerten Eintragungsgrundsatz. Schon im Zeit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Als Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 331, Grundbuch 40319 Moosdorf, bestehend aus den Grundstücken Nr. 885/3 Baufläche und Nr. .27 Baufläche, ist Gerhard Spitzwieser, der Sohn der zweitmitbeteiligten Parteien, eingetragen. Der Erstbeschwerdeführer hat diese Liegenschaft im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag vom 19. April 1993 erworben. Auf den in dieser Liegenschaft eingetragenen Grundstücken ist ein Wohngebäude errichtet, welches im Bereich des Grundstückes Nr. 885/3 die... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §380;ABGB §431;ABGB §938;BauO OÖ 1994 §4 Abs2 Z4;GBG 1955 §4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/18 93/05/01... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 9. Oktober 1998 erteilte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, gestützt auf § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 3 Elektrotechnikgesetz - ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, der Beschwerdeführerin den Auftrag, die während der Verhandlung am 25. Februar 1998 vorgefundenen Mängel an der elektrischen Anlage in den allgemein zugänglichen Teilen eines näher bezeichneten Hauses zu beheben. In Erwiderung des Berufungsvorbringens der Besc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)95/01 Elektrotechnik
Norm: ABGB §431;ETG 1992 §9 Abs3;
Rechtssatz: Ein Auftrag iSd § 9 Abs 3 ETG 1992 ist in einem Fall, in dem eine (unbewegliche) elektrische Anlage den Gegenstand des Verfahrens bildet, an den bücherlichen Eigentümer - bei einer elektrischen Anlage in einem Haus also dem Hauseigentümer (oder dessen Stellvertreter oder Beauftragten) zu erteil... mehr lesen...
Mit Bescheid der Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 28. Juli 1988 wurde im Zusammenlegungsverfahren S der Zusammenlegungsplan sowie Teil II des Planes der gemeinsamen Anlage und Maßnahme erlassen. Dieser Bescheid wurde laut Zustellbogen in Verbindung mit der Kundmachung vom 28. Juli 1988 gegenüber der Mutter des Beschwerdeführers am 22. August 1988 erlassen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers vom 19. September 1988 wies die belangte Behörde mit Beschei... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §431;FlVfGG §13 Abs1;FlVfGG §37;FlVfLG Tir 1978 §74 Abs1 lita;FlVfLG Tir 1978 §74 Abs3;GBG 1955 §4;VwRallg;
Rechtssatz: Mangels einer besonderen Regelung, was das Tir FlVfLG 1978 in seinem § 74 Abs 1 lit a als "E... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §431;FlVfGG §13 Abs1;FlVfGG §37;FlVfLG Tir 1978 §74 Abs1 lita;GBG 1955 §128;GBG 1955 §29;GBG 1955 §4;GBG 1955 §93;VwRallg;
Rechtssatz: Das Eigentumsrecht an einer unbeweglichen Sache geht im Hinblick auf den im §... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §431;FlVfGG §41;FlVfLG Tir 1978 §75 Abs2;GBG 1955 §4;VwRallg;
Rechtssatz: § 75 Abs 2 Tir FlVfLG 1978 legt eine bindende Wirkung für die während eines Verfahrens etwa durch Bescheide geschaffene neue Rechtslage nu... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §431;FlVfGG §13 Abs1;FlVfGG §37;FlVfLG Tir 1978 §74 Abs1 lita;GBG 1955 §4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/15 92/05/0124 1 (hier Übergabsvertrag) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §431;AVG §56;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §13 Abs1;FlVfGG §37;FlVfGG §41;FlVfGG §42 Abs2;FlVfLG Tir 1978 §23;FlVfLG Tir 1978 §74 Abs1 lita;FlVfLG Tir 1978 §75 Abs2;FlVfLG Tir 1978 §75 Abs3;FlVfLG Tir 1978 §76 Abs2;G... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schreiben vom 28. Dezember 1994, gerichtet an die Stadtgemeinde Mödling, die Erteilung der im Spruch: genannten Abbruchbewilligung; das Ansuchen enthielt auch die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers H. D. . Mit Schriftsatz vom 4. Juli 1995 beantragte sie den Übergang der Entscheidungspflicht auf den Gemeinderat, weil über den Antrag entgegen der im § 118 Abs. 2 Nö. BauO. zwingend vorgeschriebenen Befristung nicht entschieden wurde. Mit Besch... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §431;BauO NÖ 1976 §96 Abs1 Z2;GBG 1955 §102;
Rechtssatz: Die iZm der Anwendung des § 96 Abs 1 Z 2 NÖ BauO 1976 aufgeworfene Frage, wer Eigentümer ist, richtet sich nach den ei... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheid des Bürgermeisters der zweitmitbeteiligten Gemeinde vom 24. September 1997 wurde dem Erstmitbeteiligten die baubehördliche Bewilligung zum Ausbau der bestehenden Tischlerei zu Wohnungen auf dem näher angeführten Grundstück erteilt. Die Einwendungen der Beschwerdeführer wurden als unbegründet abgewiesen; dies wurde im wesentlichen d... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §431;AVG §8;BauO Tir 1989 §27 Abs3 lita;BauO Tir 1989 §27 Abs3 litb;BauO Tir 1989 §30;BauRallg;GBG 1955 §4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/29 96/06/0168 1
(hier nur ... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurden mit dem angefochtenen Bescheid die vom Beschwerdeführer gegen das Begehren der P.-Ges.m.b.H. auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Überbauung des Brunnenbaches, Grundstück Nr. 3756/1 GB B., in einem näher genannten Bereich erhobenen Einwendungen im Instanzenzug als unzulässig mit der Begründung: zurückgewiesen, daß dem Beschwerdeführer im betroffen... mehr lesen...