RS Vwgh 2002/2/22 99/02/0024

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Veröffentlicht am 22.02.2002
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §431;
ABGB §938;
ABGB §943;

Rechtssatz

Die Gültigkeit des über die Schenkung einer unbeweglichen Sache errichteten Notariatsaktes vorausgesetzt hat das Hindernis(hier: im Grundbuch eingetragenes Veräußerungs- und Belastungsverbot) für die vollständige Erfüllung (und zwar durch Übertragung des Eigentums) keineswegs die Unwirksamkeit des Schenkungsvertrages zur Folge. Auch kann bei Liegenschaften das für die Wirksamkeit eines Schenkungsvertrages - und damit für seine Einklagbarkeit - gemäß § 943 ABGB bestehende Erfordernis der "wirklichen Übergabe" bereits durch die außerbücherliche Übergabe erfüllt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999020024.X02

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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