Entscheidungsgründe: Die Beklagte war bis 1988, die Klägerin seit 1988 mit einem Mann verheiratet, der seit 19. 3. 1997 abgängig war und am 1. 5. 1997 tot in der Donau aufgefunden wurde. Die Klägerin begehrte den Zuspruch von 401.070,36 S sA und brachte vor, ihr Ehemann habe am 17. 3. 1997 aus einem Bankschließfach, dessen gemeinsame Mieter die Ehegatten gewesen seien, acht mit dem Losungswort "Jungfrau" gesicherte Inhabersparbücher entnommen, wovon zwei mit einem Einlagensta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Gastbetriebs-OEG (im Folgenden nur 1. Verkäuferin) war Leasingnehmerin eines im Eigentum der Leasinggeberin stehenden Klein-Lkws ("Pickup") Toyota Hilux Baujahr 1995 (im Folgenden nur Fahrzeug). Um das Fahrzeug an den beklagten Autohändler verkaufen zu können, beauftragte einer der beiden Gesellschafter der 1. Verkäuferin, der von den Vorinstanzen als "Inhaber" der OEG bezeichnet wurde (FN 27698h des Landesgerichts Klagenfurt als Firmenbuchgericht) eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die H***** GesmbH betrieb in W***** ein Autovermietungsgewerbe. Sie war befugt, Fahrzeuge, die im Fuhrpark nicht mehr benötigt wurden, zu verkaufen oder zu verleasen. Einer der Geschäftsführer des Unternehmens war Theresia H*****, die Schwester des Beklagten. Dieser hatte seit dem Jahr 1986 insgesamt 4 Fahrzeuge bei der H***** GesmbH vorher geleast und schließlich gekauft. Diese Kaufverträge wurden ohne Probleme abgewickelt; der Beklagte erlangte in allen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision zu, weil im Zusammenhang mit dem Gutglaubenserwerb und der Beendigung des (behaupteten) Bestandverhältnisses erhebliche, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zu beantworten seien. An diesen (inhaltsleeren) Ausspruch ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden. Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision zu, weil im Zusammenha... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt das Leasinggeschäft mit Kraftfahrzeugen. Im September 1995 übergab er einem Leasingnehmer einen PKW Porsche mit einem Zeitwert von rund 500.000 S und überließ ihm auch den Typenschein. Der Leasingnehmer erwirkte unter Verwendung eines gefälschten schriftlichen Kaufvertrags, auf dem auf Verkäuferseite zwei nicht unterfertigte Firmenstampiglien eines Autohändlers aufscheinen, seine Eintragung im Typenschein als Zulassungsbesitzer und verpfändete in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt gewerbsmäßig das Leasinggeschäft von Fahrzeugen. Unter derselben Firmenadresse in Wien übte Michaela B***** (später verehelichte G*****) vom Juni bis November 1996 als Gewerbeberechtigte einen Neu- und Gebrauchtwagenhandel aus, wobei jedoch sämtliche Geschäfte ihr damaliger Gatte Wilhelm B***** als freiberuflicher Mitarbeiter der Firma seiner Ehefrau abwickelte. Während dieser Zeit bestand für rund ein halbes Jahr zunächst eine lose Gesch... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 D
Rechtssatz: Der gutgläubige Erwerber verschafft durch die Übertragung der Sache jedem Dritten Eigentum, auch wenn diesem der Mangel im Erwerbsakt des Vormannes bekannt ist. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Sache an den schlechtgläubigen Veräußerer selbst zurückgelangt. Entscheidungstexte 6 Ob 108/98w Entscheidungstext OGH 22.04.1999 6 Ob 108/98w Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist die Gesamtrechtsnachfolgerin der P.***** GesmbH & Co KG. Der Beklagte ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Dr. Ronald D***** (im folgenden: Gemeinschuldner), der unter der nichtprotokollierten Bezeichnung "A*****" in Graz einen Handel mit Neu- und Gebrauchtbooten betrieb. Mit Rechnung vom 12. 6. 1992 kaufte der Gemeinschuldner bei einem Unternehmen in Vorarlberg eine näher bezeichnete Motoryacht (im folgenden nur ... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 ÜbsABGB §367 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 367 ABGB A Anwendungsbereich B Öffentliche Versteigerung C Befugter Gewerbsmann D Vertrauensmann des Eigentümers E Diverses Informationen zu § 366 ABGB Verweisungen: Zur Gutgläubigkeit des Erwerbers vgl § 326 A ABGB Vgl ferner die Entscheidungen zu §§ 366, 372, 402 ABGB European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:... mehr lesen...
Norm: ABGB §367ABGB §870 AABGB §871 AABGB §877ABGB 1041 A6ABGB §1435
Rechtssatz: 1) Die Leistungskondiktion des Verkürzten gegen seinen ursprünglichen Vertragspartner (Aufhebung des Vertrags gemäß §§ 870, 871 ABGB) schließt einen Verwendungsanspruch gegen den Bereicherten nicht aus. Im mehrpersonalen Verhältnis besteht kein Verwendungsanspruch, wenn die Vermögensverschiebung durch einen Vertrag zwischen dem Verkürzten und einer Mittelsperson so... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Wasserbenutzungsrecht des Klägers ist aufgrund dessen Verzichts in bestimmtem Umfang erloschen (siehe Blg./E). Dadurch gehen aber allenfalls bestehende Eigentumsrechte an Wasserbauten (hier: Verrohrungen) nicht verloren, es wären nur Vorkehrungen iSd § 29 WRG möglich. Die Ansicht des Berufungsgerichts, es sei infolge Verzichts des Klägers auf seine "Wasserrechte" nicht nötig zu prüfen, ob und welche Rechte der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte kaufte am 20.11.1995 beim späteren Gemeinschuldner ein neues Motorboot. Er leistete eine Anzahlung von 200.000 S und bot dem Verkäufer im Eintauschweg ein gebrauchtes altes Boot zum Kauf an. Darüber wurde ein eigener Kaufvertrag abgeschlossen (Beil 3). P G 2. der dem Kaufvertrag angeschlossenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen lautete: "Mit der Unterfertigung des Kaufvertrages wird das Eintauschboot an den Verkäufer übereignet und von ihm in Besitz gen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wer Sachen erwirbt, die - wie Kraftfahrzeuge - üblicherweise unter Eigentumsvorbehalt verkauft und gekauft werden, darf sich jedenfalls als Kaufmann nicht allein mit der Erklärung des Veräußerers begnügen, Eigentümer der Sache zu sein oder über sie verfügen zu können, sondern muß diese Angaben durch das Verlangen auf Vorlage von Urkunden, insbesondere der Typenscheine bei Kraftfahrzeugen, überprüfen. Die Unterlassung ei... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 1 Cg 125/94v des Landesgerichtes Ried im Innkreis wurde der Kläger rechtskräftig schuldig erkannt, der beklagten Partei verschiedene von Heinz R***** unter Eigentumsvorbehalt gekaufte und weiterverkaufte Waren wie Küchengeräte, Kücheneinrichtung und Geschirr herauszugeben und ein Benützungsentgelt zu zahlen. Für die Urteilsbegründung war wesentlich die Aussage des Zeugen Heinz R*****, daß er den Kläger als Käufer darauf hingewiesen habe, daß die Geräte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 EABGB §368
Rechtssatz: Im Fall des § 367 ABGB bildet die Frage des Verhältnisses von Preis und Wert nach der gesetzlichen Anordnung des § 368 ABGB ein wesentliches Kriterium. Entscheidungstexte 10 Ob 347/97w Entscheidungstext OGH 13.01.1998 10 Ob 347/97w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 AABGB §1088 E
Rechtssatz: Während für § 367 ABGB Vertrauen auf das Eigentum des Veräußerers erforderlich ist, betrifft § 1088 zweiter Satz ABGB den Fall, in dem wirklich eine Sache zum Verkauf anvertraut und damit eine Veräußerungsbefugnis begründet wird, wenngleich unter Umständen eine bloß beschränkte. Dem hinsichtlich der Verfügungsmacht und ihres Umfanges gutgläubigen Käufer schadet dann die Beschränkung nicht. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei stellte mit ihrer am 10.12.1993 eingebrachten Klage das Begehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihr S 200.000 samt 12 % Zinsen zuzüglich 20 % Umsatzsteuer aus den Zinsen seit 16.11.1993 zu bezahlen. Hilfsweise wurde auch das Eventualbegehren gestellt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, der Klägerin den ihr gehörigen PKW Marke Mercedes 230 E Baujahr 1989 sogleich herauszugeben, sowie gegenüber der beklagten Partei festzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen eines Gebrauchtwagenhändlers (im folgenden Gemeinschuldner), dem spätestens im März 1993 der Eintritt seiner zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Zahlungsunfähigkeit bekannt gewesen sein mußte. Sein Antrag auf Konkurseröffnung datiert vom 19.November 1993; der Konkurs wurde am 23.November 1993 eröffnet. Das Unternehmen wurde mit Konkurseröffnung geschlossen. Der erstbeklagten Leasinggesellschaft und deren... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 CABGB §367 EHGB §366
Rechtssatz: Bei Veräußerung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ist vorerst die Einsicht in den Typenschein zu verlangen. Die Eintragung einer bestimmten Person als Zulassungsbesitzer im Typenschein besagt aber noch nicht, dass diese befugt sei, das Kraftfahrzeug als Eigentümerin oder sonst Verfügungsberechtigte zu verkaufen; bei dem im Typenschein Eingetragenen kann es sich vielmehr auch bloß um einen aus eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 CABGB §367 EHGB §366
Rechtssatz: Scheint der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs im Typenschein des Fahrzeuges überhaupt nicht auf, dann darf sich der Käufer in einem solchen Fall schon allein deshalb nicht mit der Erklärung des Verkäufers begnügen, das Kraftfahrzeug stünde in seinem Eigentum, sondern es ist jedenfalls auch die Einsicht in Rechnungen und Zahlungsbelege selbst dann erforderlich, wenn der Käufer den Typensc... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 CABGB §367 EHGB §366
Rechtssatz: Die bloße Gewahrsame an Typenscheinen läßt nämlich noch keinen Schluß darauf zu, deren Inhaber sei legitimiert, über die in diesen Urkunden beschriebenen und in seinem Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge zu verfügen. Daß der Inhaber von Typenscheinen selbst nur Leasingnehmer ist, um die geleasten Fahrzeuge im Rahmen seiner kaufmännischen Tätigkeit weiterzuverleasen, stellt nur eine von mehreren de... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 D
Rechtssatz: Als Vertrauensmann ist nur jener anzusehen, in dessen Hände die Sache mit Willen des Eigentümers gelangt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 28/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 28/93 4 Ob 1596/95 Entscheidungstext OGH 11.07.1995 4 Ob 1596/95 Vgl; Beisatz: "Vertrauensmann" ist nach herrschender Lehre u... mehr lesen...