Entscheidungen zu § 302 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-35 von 35

RS Vwgh 1990/1/30 89/14/0243

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1990

RS Vwgh 1989/7/4 88/11/0192

Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;SHG Vlbg 1971 §10;
Rechtssatz: Nach der st Rsp der ordentlichen Gerichte führt der Verlust der subjektiven oder objektiven Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zum Wiederaufleben seines Unterhaltsanspruches. Unter Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit wird dabei der zur Sicherung seines Unterhalte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.1989

RS Vwgh 1987/9/11 86/15/0121

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1987

RS Vwgh 1987/6/30 87/14/0046

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: ABGB §302;EStG 1972 §13;EStG 1972 §8 Abs7 impl;InvestPrämG §5;
Rechtssatz: Wird Investitionsprämie für mehrere Wirtschaftsgüter geltend gemacht, so muß im Verzeichnis jedes Wirtschaftsgut gesondert angegeben und müssen die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten hinsichtlich jedes Wirtschaf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1987

RS Vwgh 1987/6/30 87/14/0046

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: ABGB §302;EStG 1972 §13;EStG 1972 §8 Abs7 impl;InvestPrämG §5;
Rechtssatz: Eine Geschäftseinrichtung ist in der Regel keine Gesamtsache. Sie kann dann eine sein, wenn sie sich zB als wirtschaftliche Einheit, als eine einheitliche, künstlerische Arbeit darstellt. Aus dem Umstand allein, daß es ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1987

Entscheidungen 31-35 von 35