Norm: ABGB §178 ABGB § 178 heute ABGB § 178 gültig ab 01.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2023 ABGB § 178 gültig von 01.02.2013 bis 30.09.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 178 gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §178 AußStrG 2005 §2 Abs1 3.Fall ABGB § 178 heute ABGB § 178 gültig ab 01.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2023 ABGB § 178 gültig von 01.02.2013 bis 30.09.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 178 gültig von... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge über die Minderjährige wurde der Mutter zugeteilt. Der Antrag des Vaters auf Festsetzung eines kurzfristigen, einmaligen und begleitenden Besuchsrechts wurde abgewiesen. In der Folge beantragte der Vater, der Mutter aufzutragen, die derzeitige Wohnadresse der Minderjährigen bekanntzugeben und ihn über weitere Angelegenheiten zu informieren. Die Mutter gab die Lebensumstände der Minderjährigen, Schule und Gesundheitszustand sowie ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. D***** G***** geboren am 30. Mai 1997, wohnhaft und in Obsorge der Mutter Dr. A***** G***** vertreten durch Wurst & Ströck Rechtsanwälte Partnerschaft in Wien, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Univ.-Prof. Dr. T*****... mehr lesen...
Begründung: Die am 30. 11. 1990 geborene Antragstellerin ist das uneheliche Kind der Ulrike R***** und des Antragsgegners. Sie wuchs im Haushalt der mütterlichen Großeltern auf; die Obsorge kam der Großmutter zu. Die Mutter der Antragstellerin leidet unter einer psychischen Erkrankung, steht unter Sachwalterschaft und bezieht nur eine geringe Pension. Auch ihre drei weiteren (1984, 1985 und 1996 geborenen) Kinder lebten und leben von ihr getrennt. Der Antragsgegner, der noch für s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der im Dezember 1992 einvernehmlich geschiedenen Ehe der Streitteile entstammt die am 25. 12. 1987 geborene Tochter Kerstin. Der Kläger wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 15. 3. 1999 verpflichtet, seiner Tochter ab 1. 9. 1999 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 3.800 S (das entspricht 276,76 EUR) zu bezahlen. Nachdem seine Tochter nach der Wiederverehelichung ihrer Mutter den Familiennamen mit Zustimmung des Klägers geänd... mehr lesen...
Norm: ABGB §178 FAußStrG 2005 §79 Abs2AußStrG 2005 §110 ABGB § 178 heute ABGB § 178 gültig ab 01.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2023 ABGB § 178 gültig von 01.02.2013 bis 30.09.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 17... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsfolgenvergleich vom 28. März 2006 vereinbarten die Eltern der beiden Töchter die Obsorge der Mutter und eine Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. April 2006 von monatlich 470 EUR für die ältere Tochter und 420 EUR für die jüngere Tochter. Im P 1. des Vergleichs verpflichtete sich die Mutter, den Vater sowohl von wichtigen als auch von minderwichtigen Angelegenheiten der Kinder zu verständigen. Der Vergleich wurde am 18. Mai 2006 vom Pflegschaftsgericht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des OberstenGerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Alexander G*****, geboren am 27. September 2004, *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Evelin T*****, vertreten durch Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Julia Antonia H*****, geb. 2. Oktober 1991, in Obsorge ihrer Mutter Irene H*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Dr. Mario H*****, vertreten durch Marschall & Heinz Rechtsanwalt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj 1. Feyzullah A*****, geboren am *****, 2. Leyla Merve A*****, geboren am *****, und 3. Melike Nur A*****, geboren am *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Ayse G*****, vertreten durch Dr. Martin Sch... mehr lesen...
Begründung: Zu 1. (Einschränkung des väterlichen Besuchsrechts): Die Eltern des am 14. 6. 1994 geborenen Moritz B***** haben ihre Lebensgemeinschaft im Jahr 2001 aufgelöst (ON 38). Der mj. Moritz B***** verblieb im Haushalt der Mutter. Am 18. 6. 2001 hat das Erstgericht das Besuchsrecht des Vaters wie folgt festgelegt: "Freitag 16h bis Samstag 19h an jedem 2. Wochenende" (ON 53, bestätigt mit ON 59). Am 2. 4. 2003 beantragte das Amt für Jugend und Familie eine vorläufige Aussetzun... mehr lesen...
Norm: ABGB idF KindRÄG 2001 §178 F
Rechtssatz: Die Informationsrechte des nicht mit der Obsorge betrauten Elternteils richten sich weiterhin grundsätzlich zuerst gegen den Obsorgeberechtigten. An diesen ist daher zunächst der Auftrag zur Erteilung von weiteren Informationen zu richten, wenn sich die Notwendigkeit danach ergibt. Eine Ausnahme von diesem allgemeinen Grundsatz kann allenfalls dann vorliegen, wenn der Obsorgeberechtigte es ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der jetzt 12jährigen Raphaela und des jetzt 9jährigen Patrick wurde mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichts vom 10. März 1999 im Einvernehmen geschieden. Die Obsorge für beide Kinder kommt der Mutter zu, welche die Kinder auch in ihrem Haushalt betreut. Nachdem bei der Ausübung des Besuchsrechts durch den Vater Irritationen auftraten, einigten sich die Eltern am 16. März 2000 vor Gericht auf eine Änderung der Besuchsregelung. Dabei wurde auch d... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige, für die die alleinige Obsorge der Mutter zukommt, leidet seit der Geburt an Hyperinsulinismus, einer Insulinüberproduktion, die ohne ständige aufwändige Behandlung zu einem gefährlichen Abfall des Blutzuckerspiegels führt. Aufgrund dieser Erkrankung und auch der damit zusammenhängenden Infektionsanfälligkeit ist ein sehr hoher Bedarf an Medikamenten und Pflegemitteln gegeben. Der Umfang dieser Artikel macht es erforderlich, vieles direkt von der Lief... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 7. Dezember 1993 wurde die im Zusammenhang mit der Scheidung der Ehe der Eltern gemäß § 55a EheG vereinbarte Übertragung der Obsorge für den ehelichen minderjährigen Angelo O***** an die Kindesmutter pflegschaftsbehördlich genehmigt und dieser lebte dann im Haushalt seiner Mutter. Mit Beschluss vom 7. Dezember 1993 wurde die im Zusammenhang mit der Scheidung der Ehe der Eltern gemäß Paragraph 55 a, EheG vereinbarte Übertragung der Obsorge für den... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zwar kann auch die Schulausbildung zu jenen wichtigen Fragen gehören, zu welchen sich der nicht erziehungsberechtigte Elternteil gemäß § 178 Abs 1 ABGB zu äußern berechtigt ist (RZ 1992/71; 1 Ob 623/95; 8 Ob 2282/96p; 9 Ob 200/98x), jedoch steht ihm keine unmittelbare Einflussnahme auf die schulischen Belange und die Ausbildung des Kindes zu (7 Ob 91/98b). Die in § 178 ABGB bezeichneten Mindestrechte wirken nur im ... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Als Nichtigkeit bzw Verfahrensmangel macht der Vater, wie schon in seinem Rekurs, geltend, dass er vor der Entscheidung des Erstgerichtes nicht angehört worden sei. Das Rekursgericht hat das Vorliegen der geltend gemachten Nichtigkeit bzw Mangelhaftigkeit des Verfahrens mit der
Begründung: verneint, das Erstgericht habe eine einstweilige Anordnung erlassen, die im Hinblick auf ihre Dringlichkeit auch ohne Anhörung de... mehr lesen...
Begründung: Der 1992 geborene Tobias befindet sich zufolge pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleichs vom 13. Jänner 1995 seiner Eltern in der Obsorge seiner Mutter und lebt seit der Trennung seiner Eltern bei der Mutter, die nach ihrer neuerlichen Verehelichung den Familiennamen ihres nunmehrigen Ehegatten (Stiefvater des Kindes) trägt. Der Ehe der Mutter des Kindes und seines Stiefvaters entstammt ein Halbbruder des Kindes. Tobias ist normal entwickelt und... mehr lesen...
Norm: ABGB §148 AABGB idF KindRÄG 2001 (BGBl I 2000/135) §148 ABGB §178 EAußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC1AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE1 ABGB § 148 heute ABGB § 148 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2023 ABGB § 148 gültig von 01.02.2013 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zutreffend darauf verwiesen, daß die Obsorge für das Kind allein der Mutter zusteht und daß sie daher auch dessen Aufenthaltsort bestimmt (§ 146b ABGB; 1 Ob 2078/96; 8 Ob 620/85). Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil hat gegenüber dem berechtigten Elternteil im Hinblick auf "wichtige Maßnahmen" (wie etwa die Übersiedlung ins Ausland) nur ein Äußerungs-, aber kein Zustimmungsrecht (§ 178 Abs... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des mj. Michael wurde am 2.2.1989 geschieden. Mit Beschluß vom 15.1.1996 wurde die Obsorge dem Vater übertragen. Der Mutter steht ein Besuchsrecht an jedem zweiten Wochenende sowie an jedem Dienstag und Donnerstag zu. Anläßlich ihrer Vorsprache wegen der Modalitäten im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht am 17.2.1998 berichtete die Mutter, daß sie vom Vater über die schulischen Belange des Minderjährigen überhaupt nicht informiert werde und die l... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 B ABGB §178 E ABGB § 176 heute ABGB § 176 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 176 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 176 gültig von 01.07.2001 bi... mehr lesen...
Begründung: Nach dem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich vom 14.10.1991 steht die Obsorge für die mj.Natalie der Mutter allein zu; dem Vater wurde ein Besuchsrecht eingeräumt. Dieser beantragte, ihm die Obsorge für das Kind zu übertragen. Die Mutter habe mit ihrem Lebensgefährten wegen eines gegen sie anhängigen Strafverfahrens Ende 1993 Österreich verlassen und das Kind auf der Flucht mitgenommen. Seither sei sie unbekannten Aufenthaltes, angeblich in Bra... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige wurde am 10.3.1985 unehelich geboren. Die Lebensgemeinschaft der Eltern endete 1987. Das Kind verblieb in Obsorge der Mutter, welche sich in der Folge verehelichte. Während zunächst Unterhalt und Besuchsrecht außergerichtlich geregelt wurden, gibt es seit Herbst 1990 zwischen den Eltern tiefgreifende Auseinandersetzungen wegen der Besuchsrechtsausübung des Vaters. Diesem steht aufgrund rechtskräftigen Beschlusses vom 30.7.1991 (ON 55) ein in 14t... mehr lesen...
Norm: ABGB §178 Übs ABGB §178 Info ABGB § 178 heute ABGB § 178 gültig ab 01.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2023 ABGB § 178 gültig von 01.02.2013 bis 30.09.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 178 gültig von 01.07.20... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber anerkannte am 2.12.1993 die Vaterschaft zu dem von Claudia R***** außer der Ehe geborenen Kind vor dem Standesamt W*****. Unbestritten blieb, daß der Vater seither mindestens S 4.700,-- monatlich, vielfach auch mehr, an Unterhalt für dieses Kind an dessen Mutter bezahlt hat. Das Amt für Jugend und Familie für den 20.Bezirk als Unterhaltssachwalter der Minderjährigen beantragte mit Schreiben vom 27.12.1994, den Vater ab 1.12.1994 zu Unterha... mehr lesen...
Begründung: Die von den Eltern des Minderjährigen am 17.8.1976 geschlossene Ehe wurde am 18.1.1990 gemäß § 55a EheG geschieden; seither steht der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen zu. Die von den Eltern des Minderjährigen am 17.8.1976 geschlossene Ehe wurde am 18.1.1990 gemäß Paragraph 55 a, EheG geschieden; seither steht der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen zu. Schon 1984 hatten die Eltern mit der Gruppe „Sahaja Yoga“ Kontakt aufgenommen. Sie sorgten dafür, daß... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin kommt aufgrund eines pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleiches mit ihrem geschiedenen Ehegatten das Obsorgerecht hinsichtlich der aus der Ehe stammenden drei Buben, darunter für den am 6.1.1980 geborenen Alexander zu. Seit dem Scheitern der Ehe im Jahr 1988 hat es immer wieder Auseinandersetzungen der Eltern über das Obsorgerecht gegeben, doch ist es über Empfehlung verschiedener kinderpsychiatrischer Sachverständiger un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im vorliegenden Fall fechten die Eltern die Abweisung ihres Besuchsrechtsmehrbegehrens auf Einräumung eines zweiten monatlichen Besuchstermines ausdrücklich im Zusammenhang mit der von ihnen begehrten Obsorgerückübertragung an und sehen in der einschränkenden Haltung der Vorinstanzen ein ungünstiges Präjudiz für diese ihre Antragstellung. Nach ständiger Rechtsprechung hat das Recht auf persönlichen Verkehr der Elte... mehr lesen...