Norm: ABGB §166 G
Rechtssatz: Die Regeln über die Vermögensverwaltung (etwa die gerichtliche Überwachung, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist) gelten auch für die Mutter als gesetzlicher Vertreter des unehelichen Kindes. Entscheidungstexte 8 Ob 522/93 Entscheidungstext OGH 19.04.1993 8 Ob 522/93 Veröff: ÖA 1993,147 European C... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Minderjährigen beantragte die Übertragung der Obsorge an ihn. Der Jugendliche könne eine Lehre in Baden-Baden antreten, der Vater verzichte auf jeden Unterhaltsbeitrag der Mutter. Das Erstgericht übertrug die Obsorge für den Minderjährigen von der Mutter auf den Vater und sprach aus, daß die Erklärung des Vaters, auf Unterhaltsbeiträge der Mutter zu verzichten, zur Kenntnis diene. Ungefähr 3 Monate später beantragte der Vater, der Mutter einen Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Der uneheliche Vater ist ab 14.August 1985 verpflichtet, der mj.Barbara einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 2.000,-- zu bezahlen. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 3.September 1986, ON 3, wurde der Minderjährigen ein titelmäßiger Unterhaltsvorschuß, zu zahlen an die Mutter Barbara *****, für den Zeitraum vom 1.September 1986 bis 31.August 1989 gewährt. Mit Beschluß vom 5.Oktober 1989, ON 20, wurde der Unterhaltsvorschuß für die Zeit vom 1.September 1989 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Die am 11.9.1983 geborene mj. Stefanie T***** ist ein außereheliches Kind der Elisabeth T***** und des Dr.Robert G*****. Am 10.10.1983 hatte zunächst der damalige Lebensgefährte der Elisabeth T*****, Reinhard G*****, die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt und sich gleichzeitig zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 980 S verpflichtet. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 30.7.1990 wurde Reinhard G***** von seiner Unterhaltsverpflichtung der Minderjährigen gegenüber... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist seit 6. 9. 1988 geschieden. Der Ehe entstammen die Kinder Alexander, geboren am 1. 2. 1970, Peter, geboren am 8. 9. 1972, Elisabeth, geboren am 3. 3. 1975, Katharina, geboren am 30. 6. 1978, und Florian, geboren am 23. 9. 1980. Die mj. Sabine, geboren am 12. 10. 1986, wurde von den Eltern adoptiert. Die Eltern leben seit Herbst 1986 getrennt. Die Mutter verließ die eheliche Wohnung und zog mit den fünf jüngeren Kindern - der Sohn Alexander lebte da... mehr lesen...
Begründung: Nach der Scheidung der Ehe ihrer Eltern verblieben die Kinder Alfred, geboren 1972, und Alexandra, geboren 1977, bei ihrer Mutter, wogegen der Vater monatlich S 1.200,-- je Kind an Unterhalt bezahlte; eine gerichtliche Unterhaltsfestsetzung erfolgte vorerst nicht. Mit Beschluß vom 22.1.1985 wurde die Obsorge für den mj. Alfred mit Zustimmung der Mutter dem Vater übertragen. Alfred hatte sich tatsächlich bereits seit 17.8.1984 bei seinem Vater befunden. Die Obsorge für ... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern von Gunther und Birgit schlossen anläßlich der Ehescheidung im Einvernehmen am 16.11.1989 einen Vergleich, nach welchem die Obsorge für beide Kinder der Mutter zukommt. Der Vater verpflichtete sich, zum Unterhalt des mj. Gunther S 2.500 und der mj. Birgit S 2.000 an monatlichen Beträgen zum Unterhalt zu bezahlen. Die Jugendwohlfahrt-Außenstelle Grein der Bezirkshauptmannschaft Perg als Unterhaltssachwalter gemäß § 212 Abs.2 ABGB erklärte, der vereinbarten Un... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 5. Juli 1990 gemäß § 55 a EheG geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich wurde die Obsorge für das Kind der Mutter überlassen. Der Vater verpflichtete sich zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 2.500 ab 1. Juli 1990; dieser Unterhaltsverpflichtung ist ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen des Vaters von rund S 30.000 zugrundegelegt. Außerdem hat der Vater zum Unterhalt der Mutter für die Zeit vom 1. Juli 1990 bis 30. Juni 1995 mit ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist ehelicher Vater der Klägerin. Die Ehe der Eltern der Klägerin ist seit 15.1.1990 geschieden. Mit dem im Verfahrn 2 C 12/88 des Bezirksgerichtes Mödling geschlossenen Vergleich vom 25.Mai 1988 verpflichtete sich der Beklagte zu monatlichen Unterhaltsleistungen für die Mutter der Klägerin im Betrag von S 9.900 sowie für seine beiden ehelichen Töchter, die am 25.12.1970 geborene Klägerin und deren am 23.1.1974 geborene Schwester, in Höhe von je S 4... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat für den Unterhalt seines nun fünfzehnjährigen Sohnes auf Grund des im Verfahren über die Scheidung der Eltern geschlossenen Vergleiches S 2.500,-- im Monat zu leisten. Am 8. November 1990 beantragte der Vater, ihn von der Unterhaltspflicht für die Dauer des Freiheitsentzuges des Sohnes, über den die Untersuchungshaft verhängt worden sei, zu entheben. Der durch den Jugendwohlfahrtsträger als Unterhaltssachwalter vertretene Sohn trat dem Antrag entgegen, ... mehr lesen...
Begründung: Der minderjährigen Jasmin M*****, geboren 24.8.1974, wurde für die Zeit vom 1.9.1989 bis 31.8.1991 ein monatlicher Unterhaltsvorschuß von 3.000 S (Titelvorschuß) bewilligt. Ab 1.10.1989 wurden die Unterhaltsvorschüsse unter Bedachtnahme auf ein Eigeneinkommen an Lehrlingsentschädigung auf 2.500 S monatlich herabgesetzt. Am 29.10.1990 teilte der Jugendwohlfahrtsträger mit, daß die Minderjährige seit 26.10.1990 in Untersuchungshaft sei. Ohne weitere Erhebungen faßte da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe des Klägers mit Monika Martha Z***** (im folgenden Mutter), der ein Kind entstammt, wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 28.August 1986, GZ 4 Sch 104/86-5, geschieden. Vor der Verhandlung trafen die Eheleute die schriftliche Vereinbarung Beilage A = B (im folgenden Vereinbarung Beilage A). Die Mutter unterfertigte über Diktat des Klägers folgenden Text: " ... Falls mein Gatte ... zu Unterhaltszahlungen für ... (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 24-jährige Klägerin ist seit April 1989 Schülerin in der Schule für den beschäftigungs- und arbeitstherapeutischen Dienst am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien. Sie hatte ursprünglich Sonder- und Heilpädagogik studiert, ließ sich aber im Hinblick auf bessere Berufschancen von diesem Studium beurlauben und besucht seither diese Schule. Zu diesem Zweck wohnt sie wochentags in Wien und hat Wohnungskosten von S 1.250 monatlich. Für diverse handwerkliche Ku... mehr lesen...
Begründung: Michael kam am 16.März 1970 als eheliches Kind zur Welt. Er wuchs neben seiner vier Jahre älteren Schwester zunächst im gemeinsamen elterlichen Haushalt und nach der 1974 erfolgten Trennung der Eltern in dem in der Ehewohnung geführten Haushalt der Mutter heran. Dabei blieb es auch nach der im Februar 1981 erfolgten Scheidung der Ehe der Eltern im Einvernehmen. Das Pflegschaftsgericht genehmigte die Vereinbarung der Eltern über die alleinige Ausübung der Obsorge für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte am 31.1.1983 einen Verkehrsunfall, den der Erstbeklagte als Lenker eines PKWs, der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert war, verschuldet hatte. Der Kläger erlitt beim Unfall einen Kniescheibenbruch rechts mit Bluterguß im rechten Kniegelenk, einen Verrenkungsbruch des linken Sprunggelenkes mit Abbruch des Innenknöchels sowie Ausbruch eines Knochenstückchens vom Schienbeinende mit beträchtlicher Bandzerreißung, ferner diverse Kör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde am 28. 11. 1981 bei einem vom Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 172 in Tirol zwischen Kössen und Walchsee verletzt. Der Kläger war Insasse des vom Erstbeklagten gehaltenen und gelenkten PKW mit dem Kennzeichen T 05.039/82. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraffahrzeuges. Im vorliegenden Rechtsstreit machte der Kläger Schadenersatzansprüche aus diesem Verkeh... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die monatliche Unterhaltsleistungspflicht des Vaters antragsgemäß ab 1.Februar 1986 von 1.060 S auf 4.000 S. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Vaters ist unzulässig. Gemäß § 14 Abs 2 AußStrG sind Revisionsrekurse gegen Entscheidungen der zweiten Instanz - und zwar auch außerordentliche Revisionsrekurse im Sinne des § 16 AußStrG gegen bestätigende Entscheidungen... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Kinder Christian, geb. 3.5.1977, Verena, geb. 20.2.1979, und Martina, geb. 21.4.1981, sind die ehelichen Kinder der Lorelinde H***-A*** und des Mag.Martin H***. Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 24.10.1985, 9 Cg 593/84-93, gemnäß § 55 a EheG im Einvernehmen geschieden. In dem im Scheidungsverfahren abgeschlossenen, mit Beschluß des Erstgerichtes vom 15.11.1985 (ON 64) pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich trafen die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alois W*** verschuldete am 23.12.1984 als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 340.783 - die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges - auf der Unterradenberger Bezirksstraße in Oberösterreich einen Verkehrsunfall, bei dem er selbst ums Leben kam und auch die auf dem Beifahrersitz mitfahrende Tochter der Klägerin Josefine W*** getötet wurde. Josefine W*** hatte eine am 24.1.1984 unehelich geborene Tochter namens Eva Maria W***,... mehr lesen...
Begründung: Der am 16. Februar 1970 geborene Markus S***, entstammt der Ehe des Peter Franz S*** mit Monika Helga S***. Deren Ehe wurde am 15. Oktober 1987 vor dem Bezirksgericht Favoriten einvernehmlich geschieden. Die Eltern schlossen an diesem Tag einen Vergleich, in dem sich der Vater unter anderem verpflichtete, einen Unterhaltsbeitrag von monatlich S 3.000,-- für den Minderjährigen zu zahlen. Hiebei wurde von einem monatlichen Durchschnittseinkommen des Vaters von S 26.000,-... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der drei Pflegebefohlenen schlossen gemäß § 55 a Abs 2 EheG vor dem Erstgericht zu AZ. Sch 6/87 am 17.2.1987 einen Vergleich, in dessen Punkt 3.) sich der Vater ab 1.3.1987 zur Zahlung monatlicher Unterhaltsbeträge von je S 2.800,--, zusammen sohin S 8.400,--, für die Kinder zu Handen (auf ein Bankkonto) der Mutter verpflichtete. Dieser Vergleich wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 2.4.1987, GZ P 63/87-4, pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Über Antrag d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. August 1982 gegen 21 Uhr wurde die Ehefrau des Erstklägers und Mutter der Zweit-, Dritt- und Viertkläger, Anita L***, die kurz nach der Ortsausfahrt von Mitterberghütten als Fußgängerin die Pinzgauer Bundesstraße überqueren wollte, von dem mit einem PKW Fiat 128, der damals bei der Zweitbeklagten gegen Haftpflicht versichert war, von Salzburg in Richtung St. Johann im Pongau fahrenden Erstbeklagten erfaßt und tödlich verletzt. Der Erstbeklagte wurde des... mehr lesen...
Begründung: Univ.Prof. Dr. Erich N*** und Else N*** haben am 18.1.1969 vor dem Standesamt Wien-Währing die Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen die Kinder Edwin, geboren am 4.8.1970, Eva, geboren am 7.5.1973, und Eugen, geboren am 22.11.1975. Die Ehe der Eltern wurde mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 28.1.1987, 2 Sch 8/87-3, gemäß § 55 a EheG im Einvernehmen geschieden. In einem in der Tagsatzung vom 28.1.1987 geschlossenen, in der Folge pflegschaftsbehördlich genehmigten Verg... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes St.Pölten vom 4.11.1986, 2 Sch 63/86-3, einvernehmlich geschieden. Mit Vergleich vom selben Tag wurde das Sorgerecht (§ 144/ABGB) an beiden Kindern der Mutter zuerkannt, der Vater verpflichtete sich ab 15.11.1986, einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 1.000 je Kind zu bezahlen. Dieser Unterhaltsvereinbarung lag ein Nettoeinkommen des Vaters von ca. S 9.000 und der Mutter von ca. S 6.500 monatlich zugrunde. M... mehr lesen...