Norm: ABGB §166 GABGB §167eABGB §176 BABGB §177 D
Rechtssatz: Eine grundsätzliche Bindung an eine ausländische Sorgerechtsentscheidung kann es nicht geben, da das zentrale Beurteilungskriterium bei allen die Rechte eines Kindes betreffenden Entscheidungen, so auch für die Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung beziehungsweise der dagegen ins Treffen geführten Versagungsgründe, das Wohl des Kindes sein muss (7 Ob 2331/96m = ZfRV... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §166 FJN §40a
Rechtssatz: Der Verzugszinsenanspruch des Minderjährigen wegen Säumnis des Unterhaltspflichtigen bei der Leistung der monatlichen Unterhaltsbeiträge ist auch dann im Verfahren außer Streitsachen geltend zu machen, wenn zwar schon ein Exekutionstitel über den monatlichen Unterhaltsanspruch, aber noch keiner über den Anspruch auf Verzugszinsen aus bereits titulierten Unterhaltsbeiträgen, die erst nach Ergehen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BeABGB §166 Aa
Rechtssatz: Die Kosten für eine Schulsportwoche sind aus dem laufenden Unterhalt zu decken und grundsätzlich nicht als Sonderbedarf zu qualifizieren. Dies gilt auch dann, wenn nur ein unter dem sogenannten Regelbedarf liegender Unterhalt geleistet wird. Entscheidungstexte 1 Ob 86/00d Entscheidungstext OGH 28.04.2000 1 Ob 86/00d ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BbABGB §166 Aa
Rechtssatz: EU-Förderungsleistungen sind ein Einkommen des Unterhaltspflichtigen, das in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist. Die AfA (Absetzung für Abnützung) an sich ist niemals von der Unterhaltsbemessung abzuziehen. Abzugsposten bilden lediglich tatsächliche Aufwendungen des Unterhaltsschuldners, die der Sicherung seines Einkommens dienen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 ÜbsABGB §166 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 166 ABGB A Unterhaltsanspruch a) Ausmaß b) Form der Gewährung c) Dauer und Erlöschen d) Unterhaltsvereinbarungen e) Ansprüche nach § 1042 ABGB B Erziehung und Versorgung C Vertretung des außerehelichen Kindes D Unterhaltsverpflichtete: a) Vater b) Mutter c) Mütterl. Aszendent E Diverses (auch IPR) F Verfahrensrechtliches G Entscheidungen zu § 166 ABGB idF d BG v 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BcABGB §166
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch eines außerehelichen Kindes beruht auf dem Gesetz (§§ 140, 166 ABGB) und entsteht daher mit der Geburt, hängt also nicht von der Kenntnis des Unterhaltspflichtigen von seiner Unterhaltspflicht ab beziehungsweise davon, ab wann dieser "absolute Gewissheit, als Vater in Betracht zu kommen" haben musste. Entscheidungstexte 10 Ob 2032/... mehr lesen...