Entscheidungen zu § 1486 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

577 Dokumente

Entscheidungen 181-210 von 577

RS OGH 1994/4/19 1Ob614/93

Norm: ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Die Forderung für die Eigentumsüberlassung an gebrochenem Gestein (= Lieferung von Sachen) verjährt gemäß § 1486 Z 1 ABGB in drei Jahren. Entscheidungstexte 1 Ob 614/93 Entscheidungstext OGH 19.04.1994 1 Ob 614/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0034141 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.04.1994

TE OGH 1994/4/19 1Ob614/93

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Entscheidung | OGH | 19.04.1994

RS OGH 1994/4/19 1Ob614/93

Norm: ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Die Forderung für die Eigentumsüberlassung an gebrochenem Gestein (= Lieferung von Sachen) verjährt gemäß § 1486 Z 1 ABGB in drei Jahren. Entscheidungstexte 1 Ob 614/93 Entscheidungstext OGH 19.04.1994 1 Ob 614/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0034141 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.04.1994

TE OGH 1994/4/13 8Ob520/94

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Entscheidung | OGH | 13.04.1994

RS OGH 1994/2/23 9ObA343/93, 9ObA197/94, 9ObA131/06i

Norm: ABGB §1444 DbABGB §1480ABGB §1486 Z5DO.A §36 ffDO.A §87
Rechtssatz: Auch ein Pensionist ist legitimiert, eine unrichtige Einreihung zur Pensionsbemessungsgrundlage geltend zu machen. Dieser Anspruch auf richtige Einreihung verjährt im Gegensatz zum Anspruch auf die wiederkehrenden Pensionsleistungen erst in dreißig Jahren. An der Klageführung erst nach einem längeren Zeitraum allein ist ein Verzicht auf Höherreihung nicht abzuleiten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1994

RS OGH 1994/2/23 9ObA343/93

Norm: ABGB §1486 Z5
Rechtssatz: Unabhängig davon, ob das Recht auf richtige Einreihung (nur) im KollV (§ 3 Abs 1 ArbVG) oder auch im Einzelvertrag begründet ist, unterliegt dessen Geltendmachung nicht der besonderen Verjährungszeit des § 1486 Z 5 ABGB. Lediglich die vom Berechtigten aus seiner Fehleinstufung abgeleiteten Forderungen unterliegen der dreijährigen Verjährung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1994

RS OGH 1994/2/23 9ObA343/93, 9ObA197/94, 9ObA131/06i

Norm: ABGB §1444 DbABGB §1480ABGB §1486 Z5DO.A §36 ffDO.A §87
Rechtssatz: Auch ein Pensionist ist legitimiert, eine unrichtige Einreihung zur Pensionsbemessungsgrundlage geltend zu machen. Dieser Anspruch auf richtige Einreihung verjährt im Gegensatz zum Anspruch auf die wiederkehrenden Pensionsleistungen erst in dreißig Jahren. An der Klageführung erst nach einem längeren Zeitraum allein ist ein Verzicht auf Höherreihung nicht abzuleiten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1994

TE OGH 1994/2/23 9ObA343/93

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Entscheidung | OGH | 23.02.1994

RS OGH 1994/2/23 9ObA343/93

Norm: ABGB §1486 Z5
Rechtssatz: Unabhängig davon, ob das Recht auf richtige Einreihung (nur) im KollV (§ 3 Abs 1 ArbVG) oder auch im Einzelvertrag begründet ist, unterliegt dessen Geltendmachung nicht der besonderen Verjährungszeit des § 1486 Z 5 ABGB. Lediglich die vom Berechtigten aus seiner Fehleinstufung abgeleiteten Forderungen unterliegen der dreijährigen Verjährung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1994

TE OGH 1993/11/10 3Ob164/93

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Entscheidung | OGH | 10.11.1993

TE OGH 1993/10/14 8Ob21/93

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Entscheidung | OGH | 14.10.1993

TE OGH 1993/6/30 7Ob544/93

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Entscheidung | OGH | 30.06.1993

TE OGH 1993/3/31 9ObA31/93

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die (behaupteten) Ansprüche des Klägers aus seiner zweckverfehlenden Arbeitsleistung im Sinne des § 1486 Z 5 ABGB verjährt sind, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers, er hätte im Verfahren über den Widerruf der Schenkun... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.03.1993

TE OGH 1993/2/24 9ObA26/93

Begründung: Der am 26.September 1916 geborene Beklagte ist Eigentümer einer Kleinlandwirtschaft im Ausmaß von ca. 10 ha, bestehend zur Hälfte aus Wald und zur Hälfte aus landwirtschaftlichen Nutzflächen. Er hatte im Jahre 1964 einen schweren Verkehrsunfall und bezog seit dieser Zeit eine Invaliditätspension. Der am 26.März 1956 geborene Kläger ist der Sohn des Beklagten. Er lernte den Beruf eines Kfz-Mechanikers und übte diesen Beruf in der Folge auch aus. Er wohnte bis Jä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.02.1993

TE OGH 1993/2/16 5Ob22/93

Begründung: Die Klägerin begehrte von den Beklagten zunächst (ON 1) die Zahlung von insgesamt S 174.120,- s.A. mit der
Begründung: , sie habe als Verwalterin der Liegenschaft Wien 9, L*****gasse 10, deren Mit- und Wohnungseigentümer die Beklagten seien, in den Jahren 1980 bis 1988 über Auftrag des (schlichten) Mehrheitseigentümers Dr.Rudolf E***** notwendige Instandhaltungskosten (ON 7) von insgesamt S 813.903,- aus ihren Mitteln bezahlt. Davon entfielen auf die beklagten Par... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.02.1993

RS OGH 1993/1/29 1Ob565/92, 1Ob614/93, 1Ob181/00z, 4Ob218/13g

Norm: ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Forderungen für Leistungen, die nur einen Gelegenheitserwerb darstellen, fallen nicht unter den Begriff "im Geschäftsbetrieb". Entscheidungstexte 1 Ob 565/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1993 1 Ob 565/92 1 Ob 614/93 Entscheidungstext OGH 19.04.1994 1 Ob 614/93 Beisatz: Ebenso nicht Forderungen für ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1993

RS OGH 1993/1/29 1Ob565/92

Norm: ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Der Verkauf von Stempelmarken des Bundes durch Behörden entsprechend dem StempelmarkenG im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ist auch ohne auf die Erzielung eines Gewinnes gerichtete Absicht als "sonstiger geschäftlicher Betrieb" einzustufen. Provisionsansprüche von Behörden im Sinne der §§ 3, 4 StempelmarkenG aus dem Verkauf von Stempelmarken unterliegen demnach der Triennalverjährung. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1993

TE OGH 1993/1/29 1Ob565/92

Entscheidungsgründe: Das klagende Land Steiermark wurde aufgrund von 18 in den Jahren 1964 bis 1969 mit der beklagten Republik Österreich abgeschlossenen Verträgen berechtigt und verpflichtet, bei den Bezirkshauptmannschaften und ihren Exposituren des Landes Steiermark Stempelmarken gemäß dem StempelmarkenG, BGBl 1964/24 idgF, und der Verordnung des BMF vom 11.Mai 1964, BGBl 1964/89 idgF, zum Nennwert zu verkaufen, auf die Verkaufsmöglichkeit hinzuweisen, für geeignete Verkaufsz... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.01.1993

RS OGH 1993/1/29 1Ob565/92, 1Ob614/93, 1Ob181/00z, 4Ob218/13g

Norm: ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Forderungen für Leistungen, die nur einen Gelegenheitserwerb darstellen, fallen nicht unter den Begriff "im Geschäftsbetrieb". Entscheidungstexte 1 Ob 565/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1993 1 Ob 565/92 1 Ob 614/93 Entscheidungstext OGH 19.04.1994 1 Ob 614/93 Beisatz: Ebenso nicht Forderungen für ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1993

RS OGH 1993/1/29 1Ob565/92

Norm: ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Der Verkauf von Stempelmarken des Bundes durch Behörden entsprechend dem StempelmarkenG im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ist auch ohne auf die Erzielung eines Gewinnes gerichtete Absicht als "sonstiger geschäftlicher Betrieb" einzustufen. Provisionsansprüche von Behörden im Sinne der §§ 3, 4 StempelmarkenG aus dem Verkauf von Stempelmarken unterliegen demnach der Triennalverjährung. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1993

RS OGH 1993/1/19 5Ob142/92

Norm: ABGB §1479ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1486 Z 1 ABGB sieht im Unterschied zu § 1486 Z 6 ABGB für Gegenforderungen der Vertragspartner des Hausverwalters wegen deren Vorschüsse an der Hausverwalter die kurze Verjährungsfrist nicht vor. Der Anspruch von Miteigentümern und Wohnungseigentümern auf Rückzahlung von Vorschüssen an den Hausverwalter für dessen Honoraransprüche und Auslagenersatzansprüche unterliegt daher der dre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.01.1993

TE OGH 1993/1/19 5Ob142/92

Begründung: Die klagenden Parteien sind bzw waren am 1.1.1987 Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage *****, die bis Oktober 1986 vom Immobilienbüro T***** *****R***** KG verwaltet wurde. Kurt R***** wurde im Herbst 1986 wegen Verdachtes einer Reihe strafbarer Handlungen in Verbindung mit seiner Immobilienverwaltertätigkeit verhaftet. Da zu dieser Zeit von der bisherigen Hausverwaltung keinerlei die gegenständliche Wohnungseigentumsanlage betreffenden Guthaben vorhanden w... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.01.1993

RS OGH 1993/1/19 5Ob142/92

Norm: ABGB §1479ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1486 Z 1 ABGB sieht im Unterschied zu § 1486 Z 6 ABGB für Gegenforderungen der Vertragspartner des Hausverwalters wegen deren Vorschüsse an der Hausverwalter die kurze Verjährungsfrist nicht vor. Der Anspruch von Miteigentümern und Wohnungseigentümern auf Rückzahlung von Vorschüssen an den Hausverwalter für dessen Honoraransprüche und Auslagenersatzansprüche unterliegt daher der dre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.01.1993

TE OGH 1993/1/12 4Ob501/93

Entscheidungsgründe: Der Kläger beschäftigt sich mit der Errichtung von Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen. Der Beklagte betreibt seit Anfang 1987 ein Fitneß-Studio in I*****. Als er im Jahr 1986 die Errichtung eines solchen Betriebes beabsichtigte, mietete er von Josef K*****ein Gebäude in I*****. Im Herbst 1986 trat er mit dem Kläger zwecks Errichtung einer Sanitär- und Heizungsanlage sowie einer Sicker- und Klärgrube in Verbindung. Der Kläger erstattete daraufhin Kostenv... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.01.1993

RS OGH 1992/10/15 8Ob1652/92, 7Ob2063/96z, 1Ob2341/96p, 7Ob319/03t, 1Ob179/10w

Norm: ABGB §879 BIABGB §1167ABGB §1170ABGB §1295 IIF7hABGB §1295 IIIABGB §1486
Rechtssatz: In einem Prozess zunächst die Aufschiebung der Fälligkeit einzuwenden und danach zu behaupten, die Fälligkeit sei zumindest fiktiv schon viel früher eingetreten und der Anspruch deshalb verjährt, widerspricht nach Treu und Glauben der auch noch auf die Zeit der Prozessführung weiter wirkenden gegenseitigen Verhaltenspflicht der Vertragspartner. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1992

TE OGH 1992/10/15 8Ob1652/92

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei 1. Ing.H***** B*****, 2. Ing.K***** B*****, beide *****, beide vertreten durch Dr.Otto Pichler, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei V*****Ges.m.b.H., ***** vertreten durch Dr.Herbert Sch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.10.1992

RS OGH 1992/9/16 9ObA134/92, 9ObA36/01m

Norm: ABGB §1486 Z5
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1486 Z 5 ABGB betrifft das Entgelt für Dienstleistungen jeder Art; ihre Anwendung hat einen Arbeitsvertrag nicht zur Voraussetzung. Entscheidungstexte 9 ObA 134/92 Entscheidungstext OGH 16.09.1992 9 ObA 134/92 9 ObA 36/01m Entscheidungstext OGH 07.06.2001 9 ObA 36/01m ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1992

TE OGH 1992/9/16 9ObA134/92

Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt als einheitliches Unternehmen mit einem einheitlichen Vorstand zwei organisatorisch und betriebswirtschaftlich getrennte Betriebe und zwar einerseits eine Bahn und andererseits ein Elektrizitätswerk, wobei jeder Betrieb über eine eigene Arbeitnehmervertretung verfügt. Die wirtschaftliche Bedeutung des E-Werksbetriebes (Aufwand und Ertrag) übersteigt jene des Bahnbetriebes bedeutend. Österreichweit sind erheblich mehr Dienstnehmer... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1992

RS OGH 1992/9/16 9ObA134/92, 9ObA36/01m

Norm: ABGB §1486 Z5
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1486 Z 5 ABGB betrifft das Entgelt für Dienstleistungen jeder Art; ihre Anwendung hat einen Arbeitsvertrag nicht zur Voraussetzung. Entscheidungstexte 9 ObA 134/92 Entscheidungstext OGH 16.09.1992 9 ObA 134/92 9 ObA 36/01m Entscheidungstext OGH 07.06.2001 9 ObA 36/01m ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1992

TE OGH 1991/11/20 9ObA190/91

Entscheidungsgründe: Die Klägerin absolvierte von Juli bis September 1968 und vom 24. September 1968 bis 31.Juli 1971 eine kaufmännische Lehre. Sie besuchte zwar drei Jahre lang die Berufsschule, legte aber keine Lehrabschlußprüfung ab. Im Anschluß an die Lehrzeit arbeitete sie vom 1.August 1971 bis 31.August 1978 und vom 3.Mai 1982 bis 31. Dezember 1986 als Lebensmittel- und Feinkostverkäuferin. Vom 19. Jänner 1987 bis 31.Oktober 1989 war sie im F*****-Markt der Beklagten in Traun ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.11.1991

Entscheidungen 181-210 von 577