RS OGH 1994/2/23 9ObA343/93

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Norm

ABGB §1486 Z5

Rechtssatz

Unabhängig davon, ob das Recht auf richtige Einreihung (nur) im KollV (§ 3 Abs 1 ArbVG) oder auch im Einzelvertrag begründet ist, unterliegt dessen Geltendmachung nicht der besonderen Verjährungszeit des § 1486 Z 5 ABGB. Lediglich die vom Berechtigten aus seiner Fehleinstufung abgeleiteten Forderungen unterliegen der dreijährigen Verjährung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0034304

Dokumentnummer

JJR_19940223_OGH0002_009OBA00343_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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