RS OGH 1993/1/29 1Ob565/92

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Veröffentlicht am 29.01.1993
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Norm

ABGB §1486 Z1

Rechtssatz

Der Verkauf von Stempelmarken des Bundes durch Behörden entsprechend dem StempelmarkenG im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ist auch ohne auf die Erzielung eines Gewinnes gerichtete Absicht als "sonstiger geschäftlicher Betrieb" einzustufen. Provisionsansprüche von Behörden im Sinne der §§ 3, 4 StempelmarkenG aus dem Verkauf von Stempelmarken unterliegen demnach der Triennalverjährung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0034256

Dokumentnummer

JJR_19930129_OGH0002_0010OB00565_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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