Norm
ABGB §1486 Z1Rechtssatz
Der Verkauf von Stempelmarken des Bundes durch Behörden entsprechend dem StempelmarkenG im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ist auch ohne auf die Erzielung eines Gewinnes gerichtete Absicht als "sonstiger geschäftlicher Betrieb" einzustufen. Provisionsansprüche von Behörden im Sinne der §§ 3, 4 StempelmarkenG aus dem Verkauf von Stempelmarken unterliegen demnach der Triennalverjährung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0034256Dokumentnummer
JJR_19930129_OGH0002_0010OB00565_9200000_002