Begründung: D***** T***** wurde am ***** als unehelicher Sohn von N***** T***** und R***** P***** geboren. Der Jugendwohlfahrtsträger beantragte am 19. 1. 2009, die Obsorge im Umfang der Pflege und Erziehung wegen Gefährdung des Kindeswohls an ihn zu übertragen. Das Kind sei nach der Geburt drogenabhängig gewesen, weil sich die Mutter während der Schwangerschaft in einem Substitutionsprogramm befunden habe. Es sei daher ein stationärer Entzug beim Kind notwendig gewesen. Die Mutter ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der Antrag der Mutter, ihr die Obsorge für ihren mj Sohn Benjamin, geboren 24 1. 2004, wieder zu übertragen, nachdem sie ihr Ende 2008 im Wesentlichen wegen einer gar nicht näher untersuchten und konkretisierten „psychischen Störung“ (Ritzen, ärztliche Behandlung mit Antidepressiva) und der Unfähigkeit, dem Kind „ein gesichertes Aufwachsen in einer ungefährdeten Umgebung zu ermöglichen“, entzogen und der mütterlichen Großmutter rechtskräftig... mehr lesen...
Norm: ABGB §145ABGB §176 C, ABGB idFd KindNamRÄG 2013 §178ABGB idFd KindNamRÄG 2013 §181AußStrG 2005 §2 IE1AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC1
Rechtssatz: Die zweitinstanzliche Rechtsprechung geht davon aus, dass in einem Verfahren, in dem dem bisher mit der Obsorge betrauten Elternteilen diese entzogen werden soll, sämtlichen Großelternteilen Beteiligtenstellung und somit auch Rekurslegitimation zukommt (EFSlg 92.891, 100.187, 104.206, 107.703). Dies ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist - nach den insofern überstimmenden Angaben sämtlicher Parteien dieses Verfahrens - das uneheliche Kind des Michael F*****, eines Österreichers, und der Dr. Delphine P*****, einer Französin. Sie ist ebenfalls französische Staatsangehörige und lebt jedenfalls seit September 2004 bei ihrem Vater in W*****. Sie ist aufgrund eines Chromosomendefekts von Geburt an schwerst behindert und bezieht Pflegegeld der Stufe 7. Die Obsorge stand zunächst der Mutter... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der ehelich geborenen Minderjährigen verbüßen derzeit eine viereinhalbjährige Freiheitsstrafe, unter anderem wegen eines an der älteren Tochter der Mutter begangenen schweren sexuellen Missbrauches (§ 206 Abs 1 StGB). Die während der Haft geborene Minderjährige wurde der Mutter unmittelbar nach der Geburt abgenommen und im folgenden Monat bei Pflegeeltern untergebracht, die in geordneten Verhältnissen leben und - ebenso wie die Schwester des Vaters, deren Obs... mehr lesen...
Begründung: Der damals mj Nicole P***** wurde im Rahmen des § 37 OöJWG Erziehungshilfe (volle Erziehung) und Unterbringung auf einem Pflegeplatz entgeltlich seit 1. 1. 1998 gewährt; nach dem Tod der bis dahin allein obsorgeberechtigten Mutter (am 19. 4. 1997) wurde die Obsorge zunächst dem JWT und später ihrer Tante Ulrike P***** übertragen, bei der die Jugendliche im Rahmen der Erziehungshilfe untergebracht war. Der damals mj Nicole P***** wurde im Rahmen des Paragraph 37, OöJWG... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 12. 1998 wurde den am 26. 11. 1998 geschiedenen Eltern die Obsorge über die damals etwa einjährige Andrea und über ihre beiden Geschwister (geb 1989 und 1992) "bis zur Klärung der Frage, wem sie in Zukunft zukommen soll", entzogen. Die Mutter hatte sich als in pädagogischer Hinsicht völlig inkompetent und sorglos in der Betreuung ihrer Kinder erwiesen, was im Zusammenhang mit inferioren hygienischen Verhältnissen zu einer hochgradigen psychischen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §145ABGB §176 BABGB §176 CABGB idF KindNamRÄG 2013 §181
Rechtssatz: Das Kindeswohl geht dem Elternrecht vor und entscheidet primär in der Frage der Obsorgezuteilung oder der Aufhebung von Maßnahmen, die die Elternrechte einschränken. Entscheidungstexte 8 Ob 99/03x Entscheidungstext OGH 16.10.2003 8 Ob 99/03x 5 Ob 103/10y En... mehr lesen...
Begründung: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens liegt nicht vor (§ 16 Abs 4 AußStrG, § 510 Abs 3 ZPO). Die gerügte Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 16, Absatz 4, AußStrG, Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Rechtliche Beurteilung Jede Obsorgeentscheidung ist eine zukunftsbezogene Rechtsgestaltung und nur sachgerecht, wenn sie dem Kindeswohl als beherrschendem Prinzip des Pflegschaftsrechts (SZ 69/20) entspricht. ... mehr lesen...
Begründung: Der minderjährige Dominik M***** ist das uneheliche Kind der Daniela M***** und des Alexander M*****. Die Obsorge kommt der väterlichen Großmutter Irene M***** zu, in deren Haushalt der Minderjährige auch betreut wird. Sowohl der Vater als auch die Mutter sind auf Grund von Unterhaltsvereinbarungen mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz (- diese ist infolge Unterhaltsvorschussgewährung Unterhaltssachwalter -) zur Zahlung von monatlichen Unterhaltsbeiträgen von je ATS 2.3... mehr lesen...
Norm: ABGB §144ABGB §145
Rechtssatz: Die Obsorge ist primär kein Recht, sondern vor allem eine von Verantwortung gegenüber den Kindern getragene Aufgabe. Entscheidungstexte 9 Ob 210/02a Entscheidungstext OGH 02.10.2002 9 Ob 210/02a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116930 Im RIS seit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder un... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige wurde unehelich geboren, die Obsorge steht der Mutter zu. Der Minderjährige lebt mit seiner Mutter und deren Lebensgefährtin im gemeinsamen Haushalt. Mutter und Lebensgefährtin stellten den Antrag, die Obsorge für den Minderjährigen der Lebensgefährtin teilweise zu übertragen, sodass die Obsorge fortan beiden gemeinsam zukomme. Das Erstgericht wies den Antrag mit der
Begründung: ab, dass zwar die Lebensgefährtin der Mutter als Stief- und somit Pflegemut... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden Minderjährigen leben getrennt; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Beide Elternteile beantragten zunächst die Übertragung der alleinigen Obsorge jeweils an den Antragsteller. In der Folge zog die Mutter ihren Antrag in Ansehung ihres Sohnes zurück, was sie damit begründete, dass dieses (Adoptiv-)Kind bereits mehrere Trennungen habe verkraften müssen, und sie ihm eine abermalige Trennung von seinem heimatlichen Wohnsitz ersparen wolle. Daraufhin ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Diese lassen sich hier wie folgt zusammenfassen: Gemäß Paragraph 16, Absatz 4, AußStrG in Verbindung mit Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung d... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Haag vom 5. 11. 1999 (rechtskräftig seit 9. 12. 1999) wurde die Ehe der Eltern geschieden. Beide Elternteile beantragten, ihnen die Obsorge über die mj. ehelichen Kinder Daniel, geb. 24. 3. 1986, Birgit, geb. 20. 1. 1988 und Mathias, geb. 4. 3. 1991, zu übertragen. Schon während aufrechter Ehe war es so, dass die Kinder die schulfreie Zeit fast ausschließlich bei den Großeltern väterlicherseits verbrachten, wo sie nach der Schule ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 7. Dezember 1993 wurde die im Zusammenhang mit der Scheidung der Ehe der Eltern gemäß § 55a EheG vereinbarte Übertragung der Obsorge für den ehelichen minderjährigen Angelo O***** an die Kindesmutter pflegschaftsbehördlich genehmigt und dieser lebte dann im Haushalt seiner Mutter. Mit Beschluss vom 7. Dezember 1993 wurde die im Zusammenhang mit der Scheidung der Ehe der Eltern gemäß Paragraph 55 a, EheG vereinbarte Übertragung der Obsorge für den e... mehr lesen...
Norm: ABGB §145
Rechtssatz: Sind einzelne Handlungen der Obsorge zur Wahrung des Wohles des Kindes dringend nötig, dann ist ein Sachwalter nach § 145b Abs 2 ABGB zu bestellen. Soll dagegen nur die Obsorge bis zur endgültigen Entscheidung darüber geregelt werden, so ist die Obsorge vorläufig zuzuteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 202/99h Entscheidungstext OGH 27.08.1999 1 Ob 202/99h ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der jetzt zehnjährigen Minderjährigen wurde mit Beschluß vom 27. Mai 1994 im Einvernehmen geschieden. Das Kind kam in die alleinige Obsorge der Mutter, die in der vormaligen Ehewohnung verblieb und seit Mai 1994 mit ihrem späteren Ehegatten (im folgenden nur Stiefvater) zusammenlebte. Dem Vater wurde ein Besuchsrecht eingeräumt. Nach dem Tod der Mutter am 23. März 1999 beantragten der Vater, die mütterliche Großmutter und der Stiefvater die Obsorgezu... mehr lesen...
Begründung: Nach der Ehescheidung ihrer Eltern verblieb die am 15. 9. 1981 geborene Eveline L***** zunächst in Obsorge der Mutter. Der Vater war zuletzt zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 4.000 S für Eveline verpflichtet. Diese lebt seit Jänner 1998 bei der mütterlichen Großmutter. Mit Beschluß vom 28. 2. 1998 entzog das Erstgericht der Mutter die Obsorge in den Teilbereichen Pflege und Erziehung und übertrug sie der mütterlichen Großmutter. Eveline bezog im ersten Lehr... mehr lesen...
Begründung: Die mj.Sabrina ist das eheliche Kind von Reinhard und Edith K*****. Sie befindet sich seit 9.8.1995 aufgrund eines Antrages der Bezirkshauptmannschaft Sch***** bei der Pflegemutter Anna F*****, die das Kind als Tagesmutter bereits seit Februar 1995 betreut hat. Grund der beantragten Maßnahme war nach dem Vorbringen des Referates für Jugendwohlfahrt eine psychische Erkrankung der Mutter, die Mängel der Pflege und Erziehung des Kindes seit Beginn 1994 herbeigeführt hät... mehr lesen...
Norm: ABGB §145ABGB §176 BABGB §186aABGB §198 B
Rechtssatz: Aus den §§ 145 und 198 ABGB geht die Absicht des Gesetzgebers hervor, daß bei der Entscheidung über die Obsorge beziehungsweise den Vormund der nähere Grad der Blutsverwandtschaft maßgeblich ist. Eine vom Gericht (rechtskräftig) angeordnete Obsorgeteilung zwischen Vater und Tante des Kindes kann schon aus Gründen des Kindeswohls zugunsten des Vaters in analoger Anwendung der zur Auflös... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Abs3 CaABGB §141ABGB §145ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ca
Rechtssatz: Wurde nach dem Tod der Mutter, die den Minderjährigen betreute, den Großeltern die Pflege und Erziehung übertragen, trifft nunmehr die Unterhaltspflicht den Vater allein. Ein Eigeneinkommen des Kindes mindert daher nur seinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater, die Betreuungsleistungen der Großeltern schmälern diesen nicht. Der Unterhaltsanspruch ist somit... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der am 13.6.1979 geborenen Nadja ist am 13.2.1992 verstorben. Das Recht der Pflege und Erziehung und der Vermögensverwaltung wurde den väterlichen Großeltern zuerkannt. Der Vater ist aufgrund des Beschlusses vom 7.7.1995 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 3.000 S ab 1.5.1995 verpflichtet, wobei der Bezug einer Lehrlingsentschädigung der Minderjährigen von 3.700 S, 14 x jährlich, berücksichtigt wurde. Die für den Zeitraum vom 1.11.1994 bis 31.10.1997... mehr lesen...
Norm: ABGB §145
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 145 ABGB, die unter anderem die Übertragung der Obsorge von jenem Elternteil, dessen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten unbekannt ist und dem die Obsorge allein zusteht, auf den anderen Elternteil (oder auf das Großelternpaar oder einen Großelternteil) regelt, kommt nur zum Tragen, wenn der Obsorgeberechtigte allein - also nicht zusammen mit dem Kind - unbekannten Aufenthaltes ist und daher... mehr lesen...
Begründung: Nach dem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich vom 14.10.1991 steht die Obsorge für die mj.Natalie der Mutter allein zu; dem Vater wurde ein Besuchsrecht eingeräumt. Dieser beantragte, ihm die Obsorge für das Kind zu übertragen. Die Mutter habe mit ihrem Lebensgefährten wegen eines gegen sie anhängigen Strafverfahrens Ende 1993 Österreich verlassen und das Kind auf der Flucht mitgenommen. Seither sei sie unbekannten Aufenthaltes, angeblich in Brasi... mehr lesen...
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 145 ABGB A Entscheidungen zu § 145 ABGB idF vor dem BG vom 30.06.1977 über die Neuordnung des Kindschaftsrechtes (KindG) B Entscheidungen zu § 145 ABGB nach BGBl 1977/403 Informationen zu § 145 ABGB Verweisungen: Die Unterteilung des § 145 ABGB in "A" und "B" wurde anlässlich der Datenerfassung neu geschaffen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102234 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §145
Rechtssatz: Ist ein ehelicher Elternteil, dem die Obsorge allein zukommt, im Sinne des § 145 ABGB betroffen, dann kommt bei der Entscheidung über die Obsorge bei annähernd gleichen Obsorgeverhältnissen bei den Großeltern und dem nicht betroffenen ehelichen Elternteil dem ehelichen Elternteil das Vorrecht zu. Entscheidungstexte 7 Ob 629/93 Entscheidungstext OGH 15.12.19... mehr lesen...