RS OGH 2002/10/2 9Ob210/02a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.2002
beobachten
merken

Norm

ABGB §144
ABGB §145

Rechtssatz

Die Obsorge ist primär kein Recht, sondern vor allem eine von Verantwortung gegenüber den Kindern getragene Aufgabe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116930

Im RIS seit

01.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten