RS OGH 1997/4/10 6Ob2196/96a

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Veröffentlicht am 10.04.1997
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Norm

ABGB §145

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 145 ABGB, die unter anderem die Übertragung der Obsorge von jenem Elternteil, dessen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten unbekannt ist und dem die Obsorge allein zusteht, auf den anderen Elternteil (oder auf das Großelternpaar oder einen Großelternteil) regelt, kommt nur zum Tragen, wenn der Obsorgeberechtigte allein - also nicht zusammen mit dem Kind - unbekannten Aufenthaltes ist und daher die Obsorge für das unversorgt zurückbleibende Kind nicht ausüben kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107242

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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