Entscheidungsgründe: Die Klägerin war zu 23/100- und der Erstbeklagte zu 77/100-Anteilen Miteigentümer der "Herrschaft Gstatt" mit Liegenschaften in den KG Mitterberg, Öblarn, Sonnberg, Kleinsölk (Bezirksgericht Göbming), Untertal, Rohrmoos (Bezirksgericht Schladming) und Niederöblarn (Bezirksgericht Irdning) sowie Landtafel-Liegenschaften des Grundbuches beim BG für ZRS Graz in den KG Mitterberg, Sonnberg, Öblarn und Kleinsölk, Niederöblarn, Rohrmoos und Untertal sowie von Fisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger aus der Überlassung der gegenständlichen Diensterfindung an die Beklagte noch eine besondere Vergütung gebührt und ob die Beklagte verpflichtet sei, die selbständige Verwertung des US-Patents über diese Erfindung durch den Kläger zu dulden, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuwe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Otto P*****, vertreten durch Dr. Christian Jelinek, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Eva P*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Anfechtung e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Berufung, soweit sie Nichtigkeit geltend machte, verworfen. Ein derartiger Beschluß kann weder mit Revision noch mit Rekurs bekämpft werden (siehe SZ 59/169 mwH). Die behaupteten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 520 Abs. 3 ZPO). Abgesehen von den Ausführungen über das regelmäßige Irren einer der Vergleichsparteien kann auf die zutreffende r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß sein Dienstverhältnis mit der beklagten Partei über den 17.Oktober 1986 hinaus in ungekündigtem Zustand aufrecht bestehe. Ferner begehrt er die Zahlung eines Betrages von 66.623,75 S brutto sA. Mit Schreiben vom 16. Oktober 1986, welches dem Kläger am 17.Oktober 1986 zugekommen sei, sei er von der beklagten Partei entlassen worden. Die Entlassung sei nicht berechtigt. Außerdem sei die Entlassung nicht wirksam, weil kein... mehr lesen...
Rechtssatz: Lag der Vereinbarung "ewigen Ruhens" ein Verzicht des Klägers auf den geltend gemachten Anspruch "auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses" und ein Verzicht des Beklagten auf Kostenersatz zugrunde, dann ist dieser Vergleich wegen Irrtums des Klagevertreters über die Bindungswirkung des Disziplinarerkenntnisses in der strittigen Frage der Berechtigung der Entlassung - ausgenommen den Fall der listigen Herbeiführung oder Ausnützung durch den Gegner - nicht anfechtbar. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 BABGB §871 BIIABGB §1162bABGB §1380 HABGB §1385 AABGB §1387
Rechtssatz: Lag der Vereinbarung "ewigen Ruhens" ein Verzicht des Klägers auf den geltend gemachten Anspruch "auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses" und ein Verzicht des Beklagten auf Kostenersatz zugrunde, dann ist dieser Vergleich wegen Irrtums des Klagevertreters über die Bindungswirkung des Disziplinarerkenntnisses in der strittigen Frage der Berechtig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. März 1985 ereignete sich im 4. Wiener Gemeindebezirk auf der Kreuzung Mühlgasse - Faulmanngasse ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N 819.627 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 212.133 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger wurde bei diesem Verkehrsunfall verletzt. Er wurde in der Folge von Rechtsanwalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei, eine Kommanditgesellschaft, in der die zweitbeklagte Partei persönlich haftender Gesellschafter ist, führte über Auftrag der klagenden Partei in den Jahren 1974 und 1975 Baumeisterarbeiten für die Errichtung der Fußgängerunterführung "Bärenkreuzung" in Feldkirch durch. Zwischen den Parteien entstanden in der Folge die verschiedensten Abrechnungsdifferenzen, die zu einer umfangreichen Korrespondenz, zu wiederholten Überprüfungen und unt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1387ABGB §1389
Rechtssatz: Ein Vergleich kann angefochten werden, wenn die Parteien sich in einem - gemäß § 871 ABGB relevanten - Irrtum über die Vergleichsgrundlage befunden haben, wenn sie also gewisse Umstände als feststehend angenommen haben (Vergleichsgrundlage) und nicht der Streitbereinigung unterwerfen wollten. Entscheidungstexte 3 Ob 76/83 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Wiener Bauunternehmer Franz S***** war von Ing. Gerald F***** beauftragt, in der Siedlung „S*****" in Steinhaus am Semmering auf dem Grundstück ***** ein Einfamilienhaus zu errichten. Es musste hiebei auf dem Baugrundstück eine 0,5 m tiefe Künette gegraben werden. Auf einer in der Nähe befindlichen Baustelle war ein im Eigentum der Firma Othmar G***** stehender, vom Beklagten bedienter Bagger eingesetzt, der für die Errichtung der Künette geeignet war. Franz... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 AABGB §871 BIVABGB §1380 AABGB §1385 AABGB §1387
Rechtssatz: Die Anfechtung eines Vergleiches nach § 1385 ABGB setzt die Geltendmachung eines Irrtums über Umstände voraus, die die Parteien beim Abschluss des Vergleiches als feststehend, unzweifelhaft und unstreitig angenommen haben. Entscheidungstexte 2 Ob 179/74 Entscheidungstext OGH 26.09.1974 2 Ob 179/74... mehr lesen...
Am 12. Dezember 1969 ereignete sich gegen 22.35 Uhr auf der nach Salzburg führenden Richtungsfahrbahn der Westautobahn im Gemeindegebiet St. V ein Zusammenstoß zwischen dem vom Zweitkläger gelenkten LKW, dessen Halter der Erstkläger ist, und dem ihm vorschriftswidrig auf der Überholspur entgegenkommenden, von dem alkoholisierten Josef S gelenkten LKW, dessen Halterin die beklagte Partei ist. Josef S wurde dabei getötet, der Zweitkläger erlitt schwere Verletzungen und am Fahrzeug des E... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 AABGB §871 BIVABGB §1380 AABGB §1385 AABGB §1387
Rechtssatz: Nur ein Irrtum über von den Parteien als feststehend angenommene Umstände, also über die "Vergleichsgrundlage", kann - unter den Voraussetzungen der § 870 ff ABGB - eine Vergleichsanfechtung rechtfertigen. Entscheidungstexte 4 Ob 19/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 4 Ob 19/74 Veröff: Arb 9209 =... mehr lesen...