Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer von Grundstücken (ua Grundstück Nr 23), die an Grundstücke der Beklagten (ua Grundstück Nr 25) angrenzen. Zwischen dem Gebäude der Kläger und dem derzeit unbebauten Grundstück der Beklagten befindet sich eine betonierte „Reiche", eine Betonrinne, die dem Abfluss des Wassers dient. Die Rinne diente jedenfalls schon seit den 60er Jahren, als die baulichen Gegebenheiten teilweise noch anders waren (Innenhof), zur Ableitung des Wasser... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gernot K*****, vertreten durch Aigner & Fischer Rechtsanwaltschaftspartnerschaft in Ried im Innkreis, und der Nebenintervenientin auf Seiten der klagenden Partei V***** Gm... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren zum Zeitpunkt des verfahrenseinleitenden Antrags im Jahr 1991 je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Wegparzelle 1129/2 Grundbuch *****. Der Beklagte war grundbücherlicher Eigentümer der an das Weggrundstück angrenzenden Grundstücke 1129/5 und 1129/6. Die gemeinsame Grenze dieser benachbarten Grundstücke wird durch die Grenzpunkte 33, 49 und 39 gebildet. Die Kläger begehrten die Feststellung des Verlaufs der Grundstücksgrenze zwischen den Grenzp... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 21 KG Fugging unter anderem mit dem Grundstück Nr 105 und betreibt auf diesem Grundstück einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einer Schweinemast. Der Erst- und die Zweitklägerin sind Fruchtgenussberechtigte, der Drittkläger und die Viertklägerin sind Wohnungsgebrauchsberechtigte unmittelbar angrenzender Grundstücke. Aufgrund von Eingaben des Erstklägers und der Zweitklägerin über vom Grundstück des Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Bank gewährte den Beklagten am 3. Juli 1990 einen Kredit über 350.000 S mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer kontokorrentmäßigen Verzinsung von 11,75 %. In der Folge kam es zu Erhöhungen und Herabsetzungen des Zinssatzes. Nachdem die Beklagten mit ihren Zahlungen in Verzug geraten waren, wandte sich der Erstbeklagte am 2. März 1998 an einen Angestellten der klagenden Partei. Der Erstbeklagte meinte, die klagende Partei habe zu hohe Zinsen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Kläger sind jahrzehntelang bei der Beklagten bzw deren Rechtsvorgänger beschäftigt gewesen, wobei das Dienstverhältnis des am 25. 4. 1930 geborenen Erstklägers am 28. 2. 1985 und jenes des am 27. 10. 1928 geborenen Zweitklägers zum 30. 6. 1985 einvernehmlich gelöst wurde. In dem bei aus dem Jahre 1984 stammenden Pensionsstatut der Beklagten ist in Punkt XI ein Widerrufsvorbehalt vorgesehen. Dieser lautet unter anderem wie folgt: In dem bei aus dem J... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde im November 1996 einvernehmlich geschieden. Anlässlich der Scheidung verpflichtete sich der Kläger mit gerichtlichem Vergleich vom 6. 11. 1996, für die Beklagte "gemäß § 66 EheG den gesetzlichen Unterhalt in der derzeitigen Höhe von S 5.000" monatlich zu bezahlen. Festgehalten wurde, dass der nunmehrige Kläger die gesamten Wohnungskosten für die Beklagte zahlt, sie würden nämlich vom Dienstgeber direkt abgezogen; weiters wurden die Sorg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Streitteile haben vereinbart, sämtliche gegenseitigen Forderungen in Form einer vom Kläger zu leistenden, deutlich unter dem von ihm veursachten Schaden liegenden Pauschalsumme abzugelten. Davon sollten allfällige Rückflüsse aus der Sozialversicherung bzw der Lohnsteuer abgezogen werden. Von der Vereinbarung sollten sämtliche Schadenersatzforderungen, die Rückforderung von Provisionsüberzahlungen samt darauf entfalle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht unterließ zunächst einen Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision. Der Oberste Gerichtshof stellte daraufhin die Akten samt Revision des Klägers dem Berufungsgericht zur amtswegigen Berichtigung der Berufungsentscheidung durch Beisetzen des Ausspruches, ob die Revision nach § 46 Abs 1 ASGG zulässig ist, zurück. Mit Beschluss vom 21. 6. 2000 ergänzte das Berufungsgericht die Berufungsentscheidung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da das Berufungsgericht davon ausgeht, dass sich keine Annahme dafür findet, dass der Gemeinschuldner Akontozahlungen bewusst verschwiegen hätte, stellen die diesbezüglichen Ausführungen solche zur subjektiven Absicht dar, die in den Bereich der irrevisiblen Beweiswürdigung und Tatsachenfeststellung gehören (RIS-Justiz RS0043418). Soweit die Revisionswerberin eine bewusste, absichtliche Verschweigung dieser Akontozahlun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Selbst wenn man mit dem Kläger davon ausgehen wollte, daß beide den angefochtenen Vergleich schließenden Parteien der Meinung waren, ein Amtshaftungsprozeß gegen den Bund sei aussichtslos, müßte die Anfechtung erfolglos bleiben. Nach § 1385 ABGB kann ein Irrtum den Vergleich nur insoweit ungültig machen, als er die Wesenheit der Person oder des Gegenstandes betrifft. Da der Vergleich dem Zweck dient, strittige oder zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind jeweils Alleineigentümer benachbarter Grundstücke in Purkersdorf. Der Kläger wollte - im Zuge eines Bauprojekts - sein Grundstück vermessen lassen und in den rechtsverbindlichen Grenzkataster aufgenommen wissen und beauftragte damit einen staatlich befugten und beeideten Ingenieur-Konsulenten für Vermessungswesen (im folgenden Geometer). Am 12. September 1994 fand über Einladung des Geometers eine "Grenzverhandlung" statt. Die der Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der Beklagten einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen, dem die ARB 1965 zugrunde lagen. Er beauftragte im September 1991 die Firma Otto M***** mit Umbauarbeiten am Dachgeschoß seines Hauses. Bei der Besichtigung des Dachgeschoßes stürzte der Betriebsleiter Günther R***** durch ein Loch in die Tiefe und wurde schwer verletzt. Der Kläger wurde wegen dieses Vorfalles mit Strafverfügung rechtskräftig wegen des Vergehens der fahrlä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Vergleich kann angefochten werden, wenn sich Umstände, welche die Parteien als feststehend, unzweifelhaft und unstreitig angenommen haben, als unrichtig herausstellen (Ertl in Rummel, ABGB**2 § 1385 Rz 1; Schwimann/Harrer/Heidinger, ABGB**2 VII § 1385, Rz 5, jeweils mwN). Ob der Irrende den Irrtum vermeiden hätte können, spielt, wie ganz allgemein bei der Irrtumsanfechtung nach §§ 871ff ABGB, in der Regel keine Roll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war zu 23/100- und der Erstbeklagte zu 77/100-Anteilen Miteigentümer der "Herrschaft Gstatt" mit Liegenschaften in den KG Mitterberg, Öblarn, Sonnberg, Kleinsölk (Bezirksgericht Göbming), Untertal, Rohrmoos (Bezirksgericht Schladming) und Niederöblarn (Bezirksgericht Irdning) sowie Landtafel-Liegenschaften des Grundbuches beim BG für ZRS Graz in den KG Mitterberg, Sonnberg, Öblarn und Kleinsölk, Niederöblarn, Rohrmoos und Untertal sowie von Fisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger aus der Überlassung der gegenständlichen Diensterfindung an die Beklagte noch eine besondere Vergütung gebührt und ob die Beklagte verpflichtet sei, die selbständige Verwertung des US-Patents über diese Erfindung durch den Kläger zu dulden, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuwe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Otto P*****, vertreten durch Dr. Christian Jelinek, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Eva P*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Anfechtung e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Berufung, soweit sie Nichtigkeit geltend machte, verworfen. Ein derartiger Beschluß kann weder mit Revision noch mit Rekurs bekämpft werden (siehe SZ 59/169 mwH). Die behaupteten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 520 Abs. 3 ZPO). Abgesehen von den Ausführungen über das regelmäßige Irren einer der Vergleichsparteien kann auf die zutreffende r... mehr lesen...
Rechtssatz: Lag der Vereinbarung "ewigen Ruhens" ein Verzicht des Klägers auf den geltend gemachten Anspruch "auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses" und ein Verzicht des Beklagten auf Kostenersatz zugrunde, dann ist dieser Vergleich wegen Irrtums des Klagevertreters über die Bindungswirkung des Disziplinarerkenntnisses in der strittigen Frage der Berechtigung der Entlassung - ausgenommen den Fall der listigen Herbeiführung oder Ausnützung durch den Gegner - nicht anfechtbar. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 BABGB §871 BIIABGB §1162bABGB §1380 HABGB §1385 AABGB §1387
Rechtssatz: Lag der Vereinbarung "ewigen Ruhens" ein Verzicht des Klägers auf den geltend gemachten Anspruch "auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses" und ein Verzicht des Beklagten auf Kostenersatz zugrunde, dann ist dieser Vergleich wegen Irrtums des Klagevertreters über die Bindungswirkung des Disziplinarerkenntnisses in der strittigen Frage der Berechtig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß sein Dienstverhältnis mit der beklagten Partei über den 17.Oktober 1986 hinaus in ungekündigtem Zustand aufrecht bestehe. Ferner begehrt er die Zahlung eines Betrages von 66.623,75 S brutto sA. Mit Schreiben vom 16. Oktober 1986, welches dem Kläger am 17.Oktober 1986 zugekommen sei, sei er von der beklagten Partei entlassen worden. Die Entlassung sei nicht berechtigt. Außerdem sei die Entlassung nicht wirksam, weil kein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. März 1985 ereignete sich im 4. Wiener Gemeindebezirk auf der Kreuzung Mühlgasse - Faulmanngasse ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N 819.627 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 212.133 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger wurde bei diesem Verkehrsunfall verletzt. Er wurde in der Folge von Rechtsanwalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei, eine Kommanditgesellschaft, in der die zweitbeklagte Partei persönlich haftender Gesellschafter ist, führte über Auftrag der klagenden Partei in den Jahren 1974 und 1975 Baumeisterarbeiten für die Errichtung der Fußgängerunterführung "Bärenkreuzung" in Feldkirch durch. Zwischen den Parteien entstanden in der Folge die verschiedensten Abrechnungsdifferenzen, die zu einer umfangreichen Korrespondenz, zu wiederholten Überprüfungen und unt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1387ABGB §1389
Rechtssatz: Ein Vergleich kann angefochten werden, wenn die Parteien sich in einem - gemäß § 871 ABGB relevanten - Irrtum über die Vergleichsgrundlage befunden haben, wenn sie also gewisse Umstände als feststehend angenommen haben (Vergleichsgrundlage) und nicht der Streitbereinigung unterwerfen wollten. Entscheidungstexte 3 Ob 76/83 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Wiener Bauunternehmer Franz S***** war von Ing. Gerald F***** beauftragt, in der Siedlung „S*****" in Steinhaus am Semmering auf dem Grundstück ***** ein Einfamilienhaus zu errichten. Es musste hiebei auf dem Baugrundstück eine 0,5 m tiefe Künette gegraben werden. Auf einer in der Nähe befindlichen Baustelle war ein im Eigentum der Firma Othmar G***** stehender, vom Beklagten bedienter Bagger eingesetzt, der für die Errichtung der Künette geeignet war. Franz... mehr lesen...
Am 12. Dezember 1969 ereignete sich gegen 22.35 Uhr auf der nach Salzburg führenden Richtungsfahrbahn der Westautobahn im Gemeindegebiet St. V ein Zusammenstoß zwischen dem vom Zweitkläger gelenkten LKW, dessen Halter der Erstkläger ist, und dem ihm vorschriftswidrig auf der Überholspur entgegenkommenden, von dem alkoholisierten Josef S gelenkten LKW, dessen Halterin die beklagte Partei ist. Josef S wurde dabei getötet, der Zweitkläger erlitt schwere Verletzungen und am Fahrzeug des E... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 AABGB §871 BIVABGB §1380 AABGB §1385 AABGB §1387
Rechtssatz: Die Anfechtung eines Vergleiches nach § 1385 ABGB setzt die Geltendmachung eines Irrtums über Umstände voraus, die die Parteien beim Abschluss des Vergleiches als feststehend, unzweifelhaft und unstreitig angenommen haben. Entscheidungstexte 2 Ob 179/74 Entscheidungstext OGH 26.09.1974 2 Ob 179/74... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 AABGB §871 BIVABGB §1380 AABGB §1385 AABGB §1387
Rechtssatz: Nur ein Irrtum über von den Parteien als feststehend angenommene Umstände, also über die "Vergleichsgrundlage", kann - unter den Voraussetzungen der § 870 ff ABGB - eine Vergleichsanfechtung rechtfertigen. Entscheidungstexte 4 Ob 19/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 4 Ob 19/74 Veröff: Arb 9209 =... mehr lesen...