Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gertraude B*****, vertreten durch Dr. Peter Schobel, Rechtsanwalt in St. Pölten, gegen die beklagte Partei Mag. Alfred S*****, Rechtsanwalt, *****, als Massev... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Abstattungskreditvertrag vom 23./28. 1. 1986 gewährte die R***** (später: R*****; im Folgenden: Kreditgeberin bzw R*****) zu Konto-Nummer ***** der Firma R***** GmbH in L***** (im Folgenden: Firma R*****) für den Kauf einer Betriebsliegenschaft einen Kredit von S 4 Mio (EUR 290.691,34). Vereinbarungsgemäß sollte der Kredit in 240 gleichbleibenden Raten zu je S 35.500 (EUR 2.579,89) für Kapital und Zinsen jeweils zum Monatsersten, erstmals am 1. 5. 1986, zurü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten waren Gesellschafter einer GmbH, und zwar der Erstbeklagte mit einem Geschäftsanteil von 15 % und der Zweitbeklagte mit einem Geschäftsanteil von 20 %. Dritter Gesellschafter war eine Aktiengesellschaft mit einem Geschäftsanteil von 65 %. Die Beteiligung des Erstbeklagten war eine reine Finanzinvestition; in die Geschäftsführung war er nicht eingebunden. Mitte 2000 geriet die GmbH in finanzielle Schwierigkeiten. Nach Vorgesprächen mit dem Verwaltu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und sein Vater waren Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die 1989 bei einem Kreditinstitut einen Kredit über 1,5 Mio ATS aufnahm. Zur Besicherung wurde auf einer im Eigentum des Vaters des Klägers stehenden Liegenschaft eine Maximalhypothek von 1,950.000 ATS einverleibt; der Kläger gab eine Bürgschaftserklärung ab und akzeptierte einen Blankowechsel. 1993 schenkte der Vater des Klägers die Liegenschaft seiner zweiten Ehegattin. Nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Prozessparteien sind Miteigentümer einer Liegenschaft (der Kläger zu zwei Drittel, der Beklagte zu einem Drittel), eines seit Generationen im Familienbesitz befindlichen Herrschaftsbesitzes. Im Mai 1990 vereinbarten die Rechtsvorgänger der Parteien zum Zwecke der Erhaltung des Besitzes in der Familie ua, dass die Verpfändung der Miteigentumsanteile nur mit Zustimmung der übrigen Miteigentümer vorgenommen werden dürfe (P. 1. 3. lit c des Vertrags) und dass a... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft Wien 7, *****. Mieterin der Wohnung top 12 war bis zu ihrem Tod im Jahr 1981 die Adoptivmutter des Nebenintervenienten, der seit 1976 in dieser Wohnung wohnt. Seit 1963 hat der Nebenintervenient in Wien 17, *****, einen Einzelraum mit Fenster auf den Hof gemietet; WC und Wasser befinden sich am Gang. Er hat diese Wohnung selbst nur kurze Zeit bewohnt und sodann untervermietet oder als Lagerraum verwendet. Die Untermietverträge h... mehr lesen...
Norm: ABGB §1363
Rechtssatz: Eine Bürgschaft als Dauerschuldverhältnis kann entweder durch ordentliche oder durch außerordentliche Kündigung mit der Wirkung ex nunc beendet werden. Eine Bürgschaft auf unbestimmte Zeit kann nach angemessener Dauer aufgelöst werden, es sei denn, die Bürgenhaftung wäre unwiderruflich übernommen worden, was deren Beendigung nur mehr aus wichtigen Gründen zuließe. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war von 1989 bis 1993 Pächter des in T***** gelegenen Appartementhotels K***** und des darin befindlichen Restaurants S*****. Mit Vertrag vom 16.5.1990 gab er das Restaurant S***** dem damaligen Lebensgefährten der Beklagten, Franz S*****, in Unterpacht. Vereinbart wurde ein Bestandzins von S 25.000 monatlich zuzüglich Wertsicherung und der von der Hausverwaltung vorgeschriebenen Betriebskosten sowie der Gemeindeabgaben. Die Beklagte übernahm die Haftung a... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIAEO §3 IVAEO §353 IAEO §353 IBEO §353 IVAEO §354 IAEO §354 IVAEO §354 VABGB §1363ZPO §411 H
Rechtssatz: Das Urteil, der Beklagte sei schuldig, die Befreiung des Klägers als Bürge und Zahler für einen dem Beklagten gewährten Kredit zu "bewirken", ist nach § 353 EO zu vollstrecken. Wurde auf Grund dieses Titels die Exekution nach § 354 EO rechtskräftig bewilligt, können dennoch Beugestrafen angedroht und bewilligt werden: Das anges... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29.4.1997 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Teilurteiles des Landesgerichtes Salzburg vom 29.7.1996, 14 Cg 55/96-10 wider die verpflichtete Partei die Exekution nach § 354 EO und trug dieser auf, binnen 14 Tagen die Entlassung der betreibenden Partei aus ihrer Haftung als Bürge und Zahler für ein näher bezeichnetes Kreditkonto in Höhe von zusammen S 8,006.906 mehr oder weniger zu be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Geschäftsführer und Gesellschafter einer Gesellschaft mbH, die im Jahre 1991 mit der klagenden Partei zwei Kreditverträge abgeschlossen hat. Für beide Kredite übernahm der Beklagte die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB. Im Jahre 1993 stellte die klagende Partei beide Kredite fällig. Daraufhin wurde vom Betriebsmittelkreditkonto ein Betrag abgebucht und auf das Abstattungskreditkonto überwiesen, sodaß der Abstattungskredit zur Gän... mehr lesen...
Norm: ABGB §467ABGB §894ABGB §896ABGB §1293ABGB §1358ABGB §1360ABGB §1363GBG §15
Rechtssatz: Ein Gläubiger handelt rechtswidrig, wenn er etwa durch Verzicht auf eine dingliche Haftung - in die Rückgriffshaftung oder Weitergriffshaftung Mithaftender eingreift. Verletzt er diese verschuldensunabgängige Unterlassungspflicht, so wird er in analoger Anwendung des § 1360 ABGB schadenersatzpflichtig. Verzichtet ein Simultanpfandgläubiger auf die Pfand... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EABGB §1353ABGB §1363
Rechtssatz: Die im Vertragsformblatt über die Bürgschaftserklärung enthaltene Vertragsbestimmung, die Kreditgeberin sei berechtigt, dem Kreditnehmer auch ohne Wissen des Bürgen Stundungen oder Laufzeitverlängerungen zu gewähren, betrifft zwar nicht die Festlegung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten, bedeutet aber im Regelfall keine gröbliche Benachteiligung des Bürgen. Entsch... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei räumte der Beklagten nach dem Kreditvertrag vom 4.5.1983 auf ein bei einer Filiale der klagenden Partei in W***** geführtes Konto einen Kredit von S 300.000,-- ein, der vereinbarungsgemäß zuzüglich Zinsen von 0,5 % pro Monat, das sind S 162.000,--, in 108 aufeinanderfolgenden Monatsraten, die erste in der Höhe von S 4.575,--, die folgenden in der Höhe von S 4.275,-- zurückgezahlt werden sollte. Bei einem Zinssatz von 0,5 % pro Monat vom gesamten Kap... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.Juni 1982 Rechtsnachfolgerin der Spar- und Darlehenskasse St. Michael ob Bleiburg reg. Genossenschaft mbH. Mit Vertrag vom 23. August 1973 sicherte die Spar- und Darlehenskasse St. Michael ob Bleiburg dem Tischlermeister Josef V*** zu Kontonummer 23435 ein Darlehen von 150.000 S längstens bis 23.August 1974 zu. Zur Besicherung dieses Darlehens unterfertigte der Beklagte ein Formularanbot, demzufolge e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund eines Rückstandsausweises der Klägerin vom 29.9.1981 besteht für den Zeitraum Dezember 1980 bis April 1981 ein offener Rückstand an Sozialversicherungsbeiträgen samt Nebengebühren zu Lasten der F*** Handelsgesellschaft mbH in der Höhe von S 307.619,92. Der Beklagte, damals Geschäftsführer der F*** Handelsgesellschaft mbH, ist mit der Klägerin gegenüber abgegebener schriftlicher Erklärung vom 1.10.1980 der Schuld der F*** Handelsgesellschaft mbH an Sozi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1363
Rechtssatz: Kündbarkeit von Kreditbürgschaften (mit Hinweis auf Schinnerer - Avancini, Bankverträge II 3.Auflage 175 und EvBl 1964/180; auch EvBl 1971/281). Entscheidungstexte 5 Ob 1501/84 Entscheidungstext OGH 17.01.1984 5 Ob 1501/84 1 Ob 538/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 1 Ob 538/93 Beisatz: Der B... mehr lesen...
Auf Grund des Antrages vom 30. 9. 1977 richtete die klagende Partei am 7. 11. 1977 an die Firma G & Co. GesmbH (im folgenden: Firma G & Co.) ein Anbot (Kreditzusage) über die Einräumung eines Investitionskredites in der Höhe von 600 000 S, rückzahlbar in monatlichen Raten zu je 8 300 S ab 1. 7. 1978. Für alle Verbindlichkeiten aus dem Kredit sollten die Kreditnehmerin sowie Stefan G und Anton C als Schuldner zur ungeteilten Hand haften. Am 9. 11. 1977 nahmen die Firma G & ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1358ABGB §1359 Satz2ABGB §1363 Satz2
Rechtssatz: Dem Bürgen (und Zahler) steht ein Regreßrecht nicht nur gegen den Mitbürgen, sondern auch gegen denjenigen zu, der der Schuld eines anderen zu Sicherungszwecken als Mitschuldner beigetreten ist. Dieser Regreßanspruch wird durch die Entlassung dieses Mitschuldners aus der Haftung durch den Gläubiger nicht berührt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das klagende Geldinstitut räumte am 29. 11. 1967 dem Elektrohändler Willibald S einen durch Wechselbürgschaft der Erstbeklagten und des Zweitbeklagten besicherten Kontokorrentkredit bis zum Höchstbetrag von 115 000 S ein. Seither stand der Elektrohändler mit der Klägerin in laufender Geschäftsverbindung. Neben dem Kontokorrentkonto, über das die Abrechnungen erfolgten, unterhielt er ein Wechselkonto und ein Zessionskonto. Am 10. 3. 1971 unterfertigten die Beklagten - drei Geschwiste... mehr lesen...
Norm: ABGB §897ABGB §1353ABGB §1363
Rechtssatz: Wurde eine Bürgschaftsverpflichtung unter einer Bedingung übernommen und deren Eintritt vom Hauptschuldner ohne Zusammenwirken mit dem Bürgen wieder Treu und Glauben vereitelt, gilt die Bedingung als nicht eingetreten. Entscheidungstexte 1 Ob 757/82 Entscheidungstext OGH 10.11.1982 1 Ob 757/82 ... mehr lesen...
Die beklagte Partei übernahm mit Bürgschaftserklärung vom 18. Oktober 1972 die Verpflichtung, bis zu einem Betrag von 80 000 S allen auf Grund der Bestimmungen des Zollgesetzes entstehenden Abgabenschulden der Firma Fritz M GesmbH aus Wareneinfuhren gemäß § 1357 ABGB als Bürge und Zahler beizutreten. Mit Schreiben vom 24. August 1973 machte die beklagte Partei von dem in der Bürgschaftserklärung vorbehaltenen Recht, die Haftungsübernahme aufzukundigen, Gebrauch. Dadurch blieb jedoch d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1353ABGB §1363ABGB §1367ABGB §1478ABGB §1479ABGB §1497 IBAO §238KO §9 Abs1
Rechtssatz: Die Bürgschaftsschuld verjährt ohne Rücksicht auf die für die Hauptschuld geltende Verjährung in dreißig Jahren und nur bei tatsächlicher früherer Verjährung der Hauptschuld mit dieser; eine Unterbrechung der Verjährung gegen den Hauptschuldner muß der Bürge innerhalb der dreißigjährigen Verjährungsfrist gegen sich gelten lassen (Aufrechterhaltung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 Abs1 GABGB §1353ABGB §1363ABGB §1451ABGB §1478BAO §222 Abs3BAO §238
Rechtssatz: Die abgabenrechtlichen Verjährungsvorschriften (§ 238 Abs 1 und 2 BAO) sind im bürgerlich - rechtlichen Verhältnis zwischen Gläubiger und Bürgen der Abgabenschuld nicht anwendbar. Entscheidungstexte 1 Ob 599/81 Entscheidungstext OGH 20.05.1981 1 Ob 599/81 Veröff: EvBl 1981/210 S ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Wechselzahlungsauftrag vom 2. 2. 1978, GZ 9 Cg 62/78-1, trug das Erstgericht dem Beklagten als Akzeptanten des Wechsels vom 3. 11. 1977 auf, der Klägerin die Wechselsumme von 2,491.197,85 S sA zu zahlen. Der Beklagte erhob gegen den Wechselzahlungsauftrag rechtzeitig Einwendungen und beantragte dessen Aufhebung sowie die Abweisung der Wechselklage. Für die eingeklagte Wechselforderung fehle es an einem gültigen Rechtsgrund. Aus der vom Beklagten unterfertigt... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §863 AABGB §871 AABGB §914 IIIiABGB §1363ABGB §1426
Rechtssatz: Die bloße Bekundung der auf der (irrigen) Annahme einer vollständigen Tilgung der verbürgten Hauptschuld beruhenden Rechtsmeinung, daß der Bürge im Hinblick auf seine Zahlung aus der Haftung entlassen werde, ist als Wissenserklärung zu beurteilen, die wie eine Quittung keinen rechtsgeschäftlichen Charakter aufweist und deshalb nicht der Irrtumsanfechtung unterli... mehr lesen...
Norm: ABGB §1353ABGB §1363ABGB §1489 I
Rechtssatz: Daß die Verjährung gegenüber dem Hauptschuldner durch die Klageführung unterbrochen wurde, ist bezüglich des Bürgen rechtlich irrelevant, da dies eine Erweiterung seiner Haftung mit sich brächte, wofür eine Zustimmung nicht vorliegt (hier dreijährige Verjährung bei Schadenersatzanspruch). Entscheidungstexte 5 Ob 647/77 Entscheidungstex... mehr lesen...