Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1991, Zl. VwSen-230004/5/Gf/Kf, wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d des Oberösterreichischen Tierschutzgesetzes, LGBl. Nr. 27/1953, mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) belegt und der Verfall bestimmter, zuvor beschlagnahmter Tiere des Beschwerdeführers gemäß § 4 Abs. 4 leg. cit. ausgesprochen. S... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB;B-VG Art129a Abs1 Z1;TierschutzG OÖ 1953 §1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §17 Abs1;VStG §51 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Bescheides verliert der... mehr lesen...
Mit Zahlungsaufforderung vom 19. Juni 1987 forderte die nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligte Bringungsgemeinschaft den Beschwerdeführer als eines ihrer Mitglieder gemäß § 17 des Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1969, LGBl. Nr. 46/1969 (GSLG), auf, für die Errichtung der Bringungsanlage dieser Bringungsgemeinschaft einen anteilsmäßigen Betrag von S 27.972,-- (22.869,39 + 10 % Zinsen seit 14. Juni 1985) auf ein näher bezeichnetes Bankkonto der Mitbete... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1333;GSGG §5;GSLG Krnt 1969 §17 Abs2;GSLG Krnt 1969 §17 Abs3;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Bringungsgemeinschaften sind zwar zur Erlassung von Rückstandsausweisen, nicht aber von Bescheiden berechtigt, was zur Folge hat, daß auch dann, wenn die Agrarbehörd... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1333;GSGG §5;GSLG Krnt 1969 §17;VwRallg;
Rechtssatz: Die zivilrechtlichen Schadenersatzbestimmungen sind nicht für alle Rechtsbereiche anwendbare Grundlage für die Vorschreibung von Verzugszinsen. Dies gilt auch für den Anwendungsbereich des Krnt... mehr lesen...
Beachte Alter Stammrechtssatz (vor Entscheidungsdatum 1. Jänner 1990): 88/08/0098 E 22. September 1988 RS 1; (RIS: AStRS) Rechtssatz: § 69 Abs 1 ASVG stellt eine abschließende Regelung dar, die keinen Anspruch auf Verzinsung zu Ungebühr entrichteter Beiträge einräumt. Hätte der Gesetzgeber einen derartigen Anspruch einräumen wollen, so hätte er dies ausdrücklich zum Ausdruck bringen müssen (Hinweis E 14.4.1988, 86/08/0166). Im RIS seit 22.10.1990 mehr lesen...
I. 1. Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisse vom 1. Oktober 1987, Zl. 87/07/0074 und Zl. 87/07/0075, verwiesen, mit denen der Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Kärntner Landesregierung - mit diesem wurde u.a. auch der nunmehrige Beschwerdeführer zur Entrichtung eines Entgeltes für die Benützung verschiedener, näher bezeichneter Grundflächen und zur Räumung mehrerer, gleichfalls im einzelnen bezeichneter Grundflächen verpflichtet sowie festgestellt, daß bestim... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1333;FlVfGG §22;FlVfGG §4;FlVfLG Krnt 1979 §78;FlVfLG Krnt 1979 §81 Abs2 lith;Gesetzliche ZinsenG 1868 §2;Gesetzliche ZinsenG 1868 §3;
Rechtssatz: Werden fällige Zinsen eingeklagt, so dürfen gem § 3 lit b des G vom 1... mehr lesen...
Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...
Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;SHG Vlbg 1971 §10;
Rechtssatz: Nach der st Rsp der ordentlichen Gerichte führt der Verlust der subjektiven oder objektiven Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zum Wiederaufleben seines Unterhaltsanspruches. Unter Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit wird dabei der zur Sicherung seines Unterhalte... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1333;ABGB §877;ASVG §69 Abs1;
Rechtssatz: § 69 Abs 1 ASVG stellt eine abschließende Regelung dar, die keinen Anspruch auf Verzinsung zu Ungebühr entrichteter Beiträge einräumt. Hätte der Gesetzgeber einen derartigen Anspruch einräumen wollen, so hätte er dies ausdrücklich zum Ausdruck bringen müssen (Hin... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1333;ABGB §877;ASVG §446;ASVG §69; Beachte Vorgeschichte:84/08/0192 E 4. Juli 1985 VwSlg 11824 A/1985;
Rechtssatz: Ausführungen, dass nach § 69 Abs 1 ASVG und unter dem Gesichtspunkt der Kondiktion kein Anspruch auf "Vergütungs"-Zinsen besteht (Hinweis auf Krejci, System 1.2.5.5. und OGH 1... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1041;ABGB §1333;ABGB §1334;FlVfGG §34 Abs4;FlVfLG Krnt 1979 §114;FlVfLG Krnt 1979 §115;FlVfLG Krnt 1979 §116;FlVfLG Krnt 1979 §98 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §98 Abs3;FlVfLG Krnt 1979 §98 Abs4; Beachte Vorgeschichte:87/07/0074 E 1. Oktober 1987 VwSlg 12549 A/1987; 0022/80 E 9. September 19... mehr lesen...
Rechtssatz: Die für eine Nutzung zu entrichtenden (pbürgerlichrechtl) Entgelte sind keine iS des § 116 iVm § 114 Kärntner FLG 1979 auf Grund eines (hier) Einzelteilungsverfahrens erwachsenen (im ursächlichem Zusammenhang mit diesen stehenden) Kosten. Die Streitigkeit darüber, ob Grundstücke auf Grund eines Titels (etwa eines Bestandvertrages) oder ohne Titel benützt wurden (werden), und darüber, wie hoch die für die Nutzung zu entrichtenden Entgelte zu bemessen sind, sind im Hinblick auf §... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1041;ABGB §1333;ABGB §1334; Beachte Vorgeschichte:0022/80 E 9. September 1980; Fortgesetztes Verfahren:87/07/0075 E 1. Oktober 1987;
Rechtssatz: Wenn ein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB nicht einen einmaligen, sondern einen wiederkehrenden Anspruch darstellt, wird dieser nicht (sofort) mit dem Zeitpunkt des Beginnes der titell... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...
Index: L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Salzburg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1333;FlVfGG §8 Abs2;FlVfLG Slbg 1973 §18 Abs1;FlVfLG Slbg 1973 §8 Abs2;
Rechtssatz: Durch § 1333 ABGB wird keine für alle Rechtsbereiche anwendbare Grundlage für die Vorschreibung von Verzugszinsen geschaffen. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1333;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §6 Z8 lita; Beachte Besprechung in:1987/9 S 468;
Rechtssatz: Wirtschaftlich betrachtet macht es weder für den Käufer noch für den Verkäufer einer Ware einen Unterschied, ob die Zinsen wie beim Kauf auf Ziel, schon in den vereinbarten Kaufpreis eingerechnet oder ob sie, wie be... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1333;UStG 1972 §4 Abs1; Beachte Besprechung in:1987/9 S 468;
Rechtssatz: Bei den Verzugszinsen handelt es sich bürgerrechtlich um eine Art Schadenersatzleistung für die verspätet entrichtete Kaufpreissumme und bei den Stundungszinsen um eine Entschädigung für den dem Käufer über das ursprüngliche Zahlungszie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1333;UStG 1972 §4 Abs1; Beachte Besprechung in:1987/9 S 468;
Rechtssatz: Wirtschaftlich gesehen kann die Zahlung von Verzugszinsen nur mit der Leistung eines Entgeltes für eine bestimmte Lieferung ursächlich zusammenhängen, sodaß der bei der Abwicklung des Geschäftes auf seiten des Käufers entstandene Verzug... mehr lesen...