Begründung: Unternehmensgegenstand der Klägerin - einer Kommanditgesellschaft, die unter der Firma des bis 1984 bestandenen Einzelunternehmens fortgeführt wird (§ 24 Abs 1 HGB) - ist der Handel mit Mineralölen und technischen Fetten einschließlich Derivaten sowie der Betrieb einer Servicestation. Die am 3.3.1989 im Handelsregister des Kreisgerichtes Ried im Innkreis eingetragene Erstbeklagte erzeugt und handelt (ua) mit chemischen Produkten, Fetten, technischen Ölen und Schmiermitte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Florian H*****, vertreten durch Dr.Eva Maria Leeb-Bernhard, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1.) Prof.Hans H*****, vertreten durch Dr.Hannes Pflaum, Rechtsanwalt in Wien, 2.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIUWG §7 CZPO §502 HIII3ZPO §508a
Rechtssatz: Das Fehlen einer Rechtsprechung zur Frage der Bedeutung des Wortes "Manipulation" indiziert noch keineswegs das Vorhandensein einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO, weil ein in verschiedenen Bedeutungen verwendetes Wort seine konkrete Sinngebung immer erst aus dem Wortzusammenhang und Sachzusammenhang erhält. Insofern kann ein Einzelfall nicht als Leitjudikatur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhard *****, vertreten durch Dr. Erich Haase, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Franz *****, vertreten durch Dr. Leopold Grohmann, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Widerru... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt ua - vorwiegend zum Einbau in Altbauten bestimmte - Sicherheitstüren. Die Beklagte hatte von März 1987 bis April 1990 Sicherheitstüren der Klägerin vertrieben und dabei einen Prospekt (Beilage 2) verwendet, auf dessen Titelseite eine von der Klägerin stammende Sicherheitstür unter Hervorhebung ihrer einzelnen Sicherheitsmerkmale abgebildet war. Oberhalb davon standen die Worte "Raschl Sicherheitstüren lassen Einbrechern und Dieben kei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile nahmen am 25.3.1989 mit ihren Pferden an einem Springturnier der Klasse A O in Gloggnitz teil. Zur Vorbereitung auf das Turnier benützten sie gemeinsam mit etwa 30 weiteren Teilnehmern den unmittelbar neben dem Turnierplatz liegenden, etwa 50 m langen und 35 bis 40 m breiten Abreitplatz, auf dem sich - ca. in der Mitte der beiden Längsseiten des Platzes - zwei Hindernisse befanden. Rund um den Platz verliefen zwei "Hufschläge" (eine äußere und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Theater an der Wien sollte während der Aufführungen des Musicals "Das Phantom der Oper" jeweils ein über dem Zuschauerraum hängender Luster bis knapp über die Köpfe des Publikums abstürzen und dann - über den Orchestergraben - zur Bühne hin abgelenkt werden. Zunächst war der Beklagte beauftragt, die im Theater an der Wien bestehende Anlage für einen "Lustersturz" zu überprüfen und geeignete Sicherungsmaßnahmen vorzuschlagen; es war nämlich zu Fehlfunktionen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Theater an der Wien sollte während der Aufführungen des Musicals "Das Phantom der Oper" jeweils ein über dem Zuschauerraum hängender Luster bis knapp über die Köpfe des Publikums abstürzen und dann - über den Orchestergraben - zur Bühne hin abgelenkt werden. Zunächst war der Beklagte beauftragt, die im Theater an der Wien bestehende Anlage für einen "Lustersturz" zu überprüfen und geeignete Sicherungsmaßnahmen vorzuschlagen; es war nämlich zu Fehlfunktionen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin von Gewerbeberechtigungen für das Pfandleihgeschäft, für die Veranstaltung von Versteigerungen beweglicher Sachen aller Art, für den Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, für die Schätzung und Verwahrung beweglicher Sachen aller Art und für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Kleinhandel; sie betreibt auch den Handel mit Uhren und Juwelen. Die Klägerin übt ihre Tätigkeit in ihrer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin von Gewerbeberechtigungen für das Pfandleihgeschäft, für die Veranstaltung von Versteigerungen beweglicher Sachen aller Art, für den Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, für die Schätzung und Verwahrung beweglicher Sachen aller Art und für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Kleinhandel; sie betreibt auch den Handel mit Uhren und Juwelen. Die Klägerin übt ihre Tätigkeit in ihrer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verlegte im grenznahen Freilassing, Bundesrepublik Deutschland, die Werbezeitschrift "Der Einkaufsberater". In der auch im Raum Salzburg verteilten Ausgabe XII/1984 warben Inserenten in DM-Preisen. Der österreichische W***-S*** ZUR F*** L*** W*** IM IN- UND A*** (im folgenden: W***-Schutzverband) forderte die Inserenten in seinem anwaltlichen Abmahnschreiben vom 17.Dezember 1984 zur außergerichtlichen Erledigung durch a) Erklärung der Unterlassung d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BI
Rechtssatz: Aus § 1330 Abs 2 ABGB geht zwar hervor, dass das Aufstellen und Verbreiten wahrer kreditschädigender Tatsachenbehauptungen grundsätzlich zulässig ist. Will aber der Mitteilende den Betroffenen offensichtlich kränken oder schädigen, dann ist sein Verhalten sittenwidrig und damit gleichzeitig rechtswidrig. Auch das Verbreiten wahrer Tatsachen kann rechtswidrig in den Schutzbereich des Betroffenen eingre... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIUWG §1 D1bUWG §7 C
Rechtssatz: Eine wahrheitsgemäße geschäftsschädigende Behauptung ist nur zulässig, wenn ein hinreichender Anlaß besteht, den eigenen Wettbewerb mit der Herabsetzung des Mitbewerbers zu verbinden. Entscheidungstexte 4 Ob 143/90 Entscheidungstext OGH 23.10.1990 4 Ob 143/90 Veröff: MR 1991,20 = WBl 1991,106 EvBl 1991/61 S 280 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Herausgeber der wöchentlich erscheinenden Zeitung "Das Kleine Blatt". Eigentümerin und Verlegerin dieser Zeitschrift ist die "Das Kleine Blatt Vorarlberger Zeitungsverlags-Gesellschaft mbH & Co KG", deren Einzelprokurist der Kläger ist. Die einzige Komplementärin dieser KG ist die "Das Kleine Blatt Vorarlberg Zeitungsverlags-Gesellschaft mbH", zu deren Unternehmengegenstand (ua) die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft gehört; alleinig... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BI
Rechtssatz: Wenn der Tatbestand des Abs 1 und gleichzeitig auch einer der Tatbestände des § 1330 Abs 2 ABGB erfüllt ist, muß der Beeinträchtigte die Rechte auch aus § 1330 Abs 2 ABGB geltend machen können. Vom Zweck der
Norm: her genügt es, dem Beeinträchtigten ein Wahlrecht einzuräumen. Stützt er sich bezüglich der Ansprüche, die sich schon aus Abs 1 ergeben, auf diesen und bezüglich der zusätzlichen Rechte auf A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BI
Rechtssatz: Ist eine Rufschädigung gleichzeitig Ehrenbeleidigung im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB, so hat der Betroffene bezüglich der Ansprüche nach Abs 2 nur die Tatsachenverbreitung zu beweisen. Die Richtigkeit der Tatsache (Wahrheitsbeweis) beziehungsweise das Fehlen der (objektiven beziehungsweise subjektiven) Vorwerfbarkeit der unrichtigen Verbreitung hat der Täter zu beweisen. Nur wenn die Rufschädigung nich... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Partei hat am 5.2.1990 in einer Pressekonferenz nach einer Sitzung des parlamentarischen Milchwirtschaftsuntersuchungsausschusses erklärt, "P*** hat gelogen". Diese Äußerung wurde in einer APA-Aussendung weiterverbreitet. Die gefährdete Partei (im folgenden Kläger) begehrt vom Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden Beklagter) Äußerungen "P*** hat gelogen" und inhaltsgleiche Äußerungen zu unterlassen, die gemachte Äußerung gegenüber der A... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile vertreiben in Österreich (u.a.) Bienenhonig. Die Klägerin vertreibt ihren österreichischen Honig unter der Marke "W***". Die Beklagte verwendet für ihre Produkte - Konfitüren und Honig, darunter auch ausländischen Honig - die Marke "d'arbo Naturrein". Sie bringt ausländischen Honig in Gläsern mit nachstehenden Etiketten in Verkehr: Abbildung nicht darstellbar! Mit der gleichartigen Aufmachung des Etiketts vertreibt die Beklagte auch noch andere au... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien betreiben den Großhandel mit Eisen- und Stahlprodukten sowie Blechen. Walter K*** sen. und Walter K*** jun. waren Gesellschafter der beklagten KG gewesen; nach ihrem Ausscheiden aus der Beklagten wurde die klagende Gesellschaft mbH gegründet. Gesellschafterin und Geschäftsführerin ist Olga K***, die Gattin des Walter K*** sen. und Mutter des Walter K*** jun.; diese beiden sind am Unternehmen der Klägerin nicht beteiligt. Mit einstweiliger Verfügung vom 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1962 Inhaber und Leiter der Schischule in Pertisau, wo er auch einen Schiverleih betreibt. Die erstbeklagte KG betreibt seit etwa 1983 in Pertisau gleichfalls einen Schiverleih; die Zweitbeklagte ist die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Am 21.12.1987 richtete der Beklagtenvertreter namens der Erstbeklagten nachstehendes Schreiben an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung II c: "Ich vertrete die Firma '... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Verlegerin der "Neuen Kronen-Zeitung". Die ursprüngliche Erstbeklagte - "DIE G*** W***" - Zeitschriftengesellschaft m.b.H. & Co. KG (im folgenden kurz: "G*** W***"-KG) war Verlegerin und Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Die ganze Woche". Mittlerweile hat die Beklagte, welche Komplementärin der "G*** W***"-KG gewesen und als Zweitbeklagte in Anspruch genommen worden war, nach dem Ausscheiden des Kommanditisten das gesamte Unternehm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichtes unzulässig, weil die Voraussetzungen der §§ 78, 402 Abs 2 EO, § 528 Abs 1 ZPO nicht vorliegen: Die Frage, ob zwischen den Streitteilen ein Wettbewerbsverhältnis besteht, haben die Vorinstanzen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes bejaht, wonach das Klagerecht der Mitbewerber kein konkretes Wettbewerbsverhältnis voraussetzt, ... mehr lesen...
Begründung: Die zunächst beklagte Partei K*** Gesellschaft mbH hat Mitte Dezember 1985 unmittelbar angrenzend an das Hotel "Klosterbräu" in Seefeld ein Kuppelgebäude in Stahl- und Plexiglasbauweise errichtet, in welchem der Kläger seither unter der Etablissementbezeichnung "S***" einen Barbetrieb führt. Über das Vermögen der K*** Gesellschaft mbH wurde während des Revisionsverfahrens nach Vorlage des Aktes an den Obersten Gerichtshof der Anschlußkonkurs eröffnet und der nunmehrige... mehr lesen...
Begründung: Im Dezember 1988 hat das Handelsgericht Wien in den Verfahren 19 Cg 56/88, 19 Cg 58/88 und 37 Cg 422/88 den Beklagten auf Antrag der Klägerin, der K*** Zeitungsverlag und Druckerei AG und des Vereins zur Förderung des freien Wettbewerbs im Medienwesen verboten, Werbemaßnahmen anzukündigen und durchzuführen, bei denen den Lesern der Zeitschrift "DIE G*** W***" der Ersatz jener Beträge zugesagt wird, die diese an Zinsenertragsteuer für bei der Mercurbank veranlagte Sparg... mehr lesen...
Gründe: In den beiden Ausgaben der Tageszeitung "K***" vom 12. und 26. Feber 1989 wurde jeweils im Rahmen der Kolumne "Menschlich gesehen - Kleines Wochen-Lexikon" folgender gleichlautender Text veröffentlicht: " 'HTU-Info': Schon seit langem umstrittenes offizielles Organ der Hochschülerschaft an der Technischen Universität Wien, in dem ganzseitig für die Opernballdemonstration geworben wurde und von dem sich die Österreichische Hochschülerschaft distanzierte. Vorsitzende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte vertrieb (ua) im Versandhandel unter der Bezeichnung "Bonsoria" ein von ihrem Vater in Holland entwickeltes
Kopf: - und Körpershampoo. In einem farbig gestalteten Prospekt wurden an Schuppenflechte erkrankte Personen vor und nach der Behandlung mit diesem Mittel dargestellt; zugleich wurde angekündigt, daß Heilerfolge bis spätestens drei Wochen nach Beginn der Behandlung sichtbar würden. Dieser Werbeschrift war eine Antwortkarte angeschlossen, mit d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt in ganz Österreich Werbegeschenke; sie bietet sie vorwiegend Unternehmern im Bereich der Industrie, des Handels und des Gewerbes sowie bei Geldinstituten an. Die Beklagte beschäftigt sich seit Herbst 1988 gleichfalls mit dem Vertrieb von Werbegeschenkartikeln in ganz Österreich, wobei sie im wesentlichen den gleichen Kundenkreis wie die Klägerin anspricht. Bei der Klägerin war von Februar 1984 bis 31. März 1988 Peter L*** als Angestellte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger betreiben gemeinsam ein Architektur- und Ingenieurbüro, das unter der Kurzbezeichnung "ATF" auftritt. Die S*** B*** Gesellschaft mbH, die im Auftrag der Bundesgebäudeverwaltung II als Vertreterin der Republik Österreich beim Bau des Amtsgebäudes der Finanzlandesdirektion in Salzburg als Bauträgerin auftrat, hatte sie bei diesem Vorhaben mit dem Projektmanagement beauftragt, das insbesondere auch die Durchführung der Ausschreibung und ihre Kontrolle ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betrieb auf Grund eines mit der Beklagten am 1. August 1983 abgeschlossenen Franchise-Vertrages in Wien 10, Quellenstraße 119, ein sogenanntes "Y*** R***- Schönheitsfachgeschäft". Am 14. März 1988 erklärte die Beklagte dieses Rechtsverhältnis wegen ihrer offenen, seit länger als 72 Tagen fälligen Forderung aus Warenlieferungen unter Berufung auf eine einschlägige Bestimmung des Franchise-Vertrages für aufgelöst; mit Schreiben vom 29. März 1988 for... mehr lesen...
Begründung: Der antragstellende S*** G*** U*** W*** beantragt, der Antragsgegnerin Firma K*** & Ö*** Warenhaus AG gemäß § 6 NVG zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr Waren, insbesondere Schulhefte, zum oder unter dem Einstandspreis zuzüglich der Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben, die beim Verkauf anfallen, zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten. Er stellte ferner gemäß § 7 Abs 4 NVG ein gleichlautendes Begehren auf vorläufige Untersagung. Der Antragsteller brachte ... mehr lesen...