Norm: ABGB §1330 Abs2 BIAHG §1 Abs4 EbB-VG Art20 Abs3AuskunftspflichtG §1
Rechtssatz: Besteht die Gefahr, dass durch die Information einzelner Verbraucher oder auch der Öffentlichkeit in den „good will" des betroffenen Unternehmens eingegriffen wird, darf diese nur veranlasst werden, wenn - deren Richtigkeit vorausgesetzt - die Information auch einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit standhalten kann. Droht also durch eine Veröffentlichung - mag ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BII
Rechtssatz: Während eine Kreditgefährdung dann vorliegt, wenn die Zahlungsunfähigkeit in Frage gestellt wird, betrifft der „Erwerb" die gegenwärtige wirtschaftliche Lage des Betroffenen, das „Fortkommen" hingegen seine zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Darunter ist die Möglichkeit zu verstehen, eine bestimmte Position zu erreichen bzw eine Aufstiegschance wahrzunehmen oder zu verbessern. Der Begriff des „Fortkomm... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §9 Abs5ABGB §1330 Abs2 BI. Universitätsgesetz 2002 §49 Abs2
Rechtssatz: Der Rektor einer Universität, der bei der Formulierung der in einer Presseaussendung enthaltenen Äußerungen in Vollziehung der Gesetze und somit als Organ im Sinn des § 1 AHG tätig war, weil diese in einem engen inneren und äußeren Zusammenhang mit dem hoheitlichen Aufgabenkreis des Rektors als monokratische Behörde bzw als Leiter des Rektorats standen, k... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BVUWG §7 Abs2
Rechtssatz: Der in den Statuten vorgesehene Antrag an den Verein, ein Mitglied wegen Verletzung des mit dem Beitritt zum Verein anerkannten Verhaltenskodex auszuschließen, ist einer Anzeige an eine Behörde gleichzuhalten. Es ist auch hier gerechtfertigt, den Verdacht des Zuwiderhandelns gegen tragende Prinzipien des Vereins an das für die Überprüfung zuständige Vereinsorgan heranzutragen, ohne im Falle ehrver... mehr lesen...