Norm: ABGB §1330 Abs2 VIVMedienG §7 Abs1MedienG §8a Abs6MedienG §34UrhG §85
Rechtssatz: Das Rechtsschutzinteresse am öffentlichen Widerruf einer in einem Medium veröffentlichten ehrenbeleidigenden Äußerung, die zugleich kreditschädigend ist, fällt mit der Veröffentlichung eines wegen derselben Äußerung gefällten Urteils nach § 34 MedG weg. Entscheidungstexte 6 Ob 258/03i Entscheidungste... mehr lesen...