Norm: ABGB §1327EKHG §12RHPflG §3
Rechtssatz: Im Falle der bloßen Gefährdungshaftung nach § 12 Abs 2 EKHG und § 3 RHPflG ist der Ersatzanspruch nach dem gesetzlichen Unterhaltsanspruch zu beurteilen. Es kommt nicht darauf an, ob der tatsächlich geleistete Unterhalt höher war als der gesetzliche. Entscheidungstexte 2 Ob 281/02s Entscheidungstext OGH 12.09.2003 2 Ob 281/02s ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 C1
Rechtssatz: Leistungen mit Unterhaltscharakter (hier: Raten für die Rückzahlung eines für die Errichtung der Ehewohnung aufgenommenen Kredits), die nach dem Tod des getöteten Ehegatten nur deshalb wegfallen, weil ein vom Getöteten hingegebenes Sicherungsmittel (hier: vinkulierte Lebensversicherungspolizze) die Verpflichtung zur weiteren Erbringung wegen Tilgung der ihnen zugrundeliegenden Schuld zum Erlöschen gebracht hat, s... mehr lesen...