Begründung: Der 1977 geborene Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 19. 8. 1999 so schwer verletzt, dass er seit seiner Entlassung aus dem Krankenhaus ständig gepflegt und betreut werden muss. Die beklagten Parteien haften, wie sich aus dem rechtskräftigen Teilzwischenurteil des Erstgerichtes vom 15. 11. 2002 ergibt, für ein Drittel seines Schadens. Nach den Teilanerkenntnisurteilen vom 13. 5. 2004 und 9. 9. 2004, sowie mehreren Klagseinschränkungen und -ausdehnungen, die in dem ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei mietete von der beklagten Partei eine Telefonanlage, wobei im Mietvertrag die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ebenso wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden ausgeschlossen ist. Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 375.328 EUR sA, weil der beklagten Partei spätestens seit 26. Oktober 2000 Fälle der missbräuchlichen Verwendung („phreaking") von ihr gelieferter Telefonanlagen bekannt gewesen seien, weiters spätestens ab 7. Novembe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1294ABGB §1325 D8
Rechtssatz: Verlangt ein Unfallgeschädigter vom gegnerischen Haftpflichtversicherer, der aufgrund eines rechtskräftigen Feststellungsurteils für alle aus diesem Unfall entstehenden künftigen Schäden zu haften hat, in der Folge ausschließlich aus dem Titel der schuldhaften (vorsätzlichen) Zahlungsverschleppung („Methode des finanziellen Aushungerns, um den Kläger in den Konkurs zu treiben") den Ersatz seiner Pension... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 12. 1979 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der am 28. 1. 1931 geborene und nunmehr im 75. Lebensjahr stehende Kläger schwer verletzt wurde. Das Alleinverschulden am Unfall trägt der Versicherungsnehmer der beklagten Partei (deren Bezeichnung in der Tagsatzung vom 31. 5. 2005 einvernehmlich gemäß § 235 Abs 5 ZPO berichtigt worden war). Am 14. 12. 1979 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der am 28. 1. 1931 geborene und nunmehr im 75. Lebensjahr steh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und ADir. Reg.Rat Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Albert K*****, vertreten durch Grieß... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte im Vorverfahren AZ 27 Cg 143/03b des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien gegen die beklagte Verlassenschaft einen Pflichtteilsanspruch von 363.057,61 Euro geltend gemacht. Als einziger Tochter des am 14. August 2002 verstorbenen Erblassers stehe ihr die Hälfte des Reinnachlasses zu. Die im Testament vom 2. August 2002 angeordnete Pflichtteilsminderung nach § 773a ABGB sei nicht berechtigt gewesen. Der Reinnachlass habe nach den Ergebnissen des A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt und montiert stationäre Gas-Feuerlöschanlagen. Als einziges inländisches Unternehmen verwendet sie für ihre Anlagen das Löschgas Trigon 300 aus der Gruppe teilfluorierter Kohlenwasserstoffe; sie baut daneben - ebenso wie zwei inländische Mitbewerber - auch Anlagen für das Löschgas FM 200. Die Beklagte erbringt Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Umweltprojektierung, Technologiebewertung und Technologietransfer. Sie beteiligte sich in der... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Mutter der Beklagten. Im Jahr 1980 erwarben die Beklagte und ihr Ehegatte Mag. Ulf W***** eine Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus. Mit Schenkungsvertrag vom 27. 12. 2002 schenkten die Beklagte und ihr Ehegatte die im Erdgeschoss dieses Hauses liegende Wohnung top 2 ihrem Sohn Moritz W*****. Die Wohnung war seit dem Jahr 1980 vermietet. Zum Zeitpunkt des Todes der Mieterin am 28. 2. 2003 war die Wohnung abgewohnt; die Sanitäranlagen waren ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef T*****, vertreten durch Dr. Peter Jesch, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei A***** AG, *****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Ausmessung eines Schadenersatzanspruches für die durch eine sexuelle Belästigung verursachten immateriellen Schäden nach § 2 Abs 7 des Gleichbehandlungsgesetzes - nunmehr § 12 Abs 11 GlBG im Wege einer Globalbemessung für die durch die Belästigung geschaffene Gesamtsituation nach den sonst im Schadenersatzrecht angewandten Grundsätzen (vgl dazu RIS-Justiz RS0108277; SZ 72/7) eine von... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war ab 1. 3. 1986 beim Österreichischen Bundestheaterverband und zuletzt bei der Beklagten als dessen Rechtsnachfolgerin als diplomierte Betriebskrankenschwester beschäftigt. Sie wurde nach dem Kollektivvertrag für das technische Personal eingereiht und entlohnt. Richtigerweise wäre die Klägerin als Vertragsbedienstete zu qualifizieren und nach dem Vertragsbedienstetengesetz (VBG) 1948 gemäß dem Entlohnungsschema K zu entlohnen gewesen. Im Vorprozess zwische... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. 1. 2002 ereignete sich zwischen 1:00 und 1:55 Uhr in H***** auf der L***** Straße auf Höhe des Hauses ***** ein Verkehrsunfall. Der vom Erstbeklagten gelenkte, von der Zweitbeklagten gehaltene und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherte LKW stieß mit einer Geschwindigkeit von ca 50 bis 60 km/h auf der rechten Fahrbahnhälfte gegen die damalige Lebensgefährtin des Klägers, die einen Blutalkoholgehalt von 2,34 %o hatte und durch den Anprall auf den G... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Der Sohn der Klägerin wurde am 21. 2. 2002 als Beifahrer in einem Pkw bei einem Verkehrsunfall, an welchem der Erstbeklagte als Lenker eines bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten Busses beteiligt war, schwerst verletzt und ist seither im hohen Ausmaß behindert und bedar... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325
Rechtssatz: Ein Ersatz des Trauerschadens in Form von Trauerschmerzengeld für den Verlust eines Tieres kommt nicht in Betracht. Entscheidungstexte 5 C 2336/04p Entscheidungstext BG Melk 01.02.2006 5 C 2336/04p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:BG00141:2006:RW0000344 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die Zahlung von € 8.382,13 samt 4 % Zinsen seit 15.09.2004 und brachte vor, dass ihr Hund, ein 5-jähriger Magyar Viszla Rüde, aufgrund der nicht fachgerechten Behandlung durch den Beklagten verstorben sei. Da der Hund durch ein für ihn untypisches Verhalten aufgefallen sei (er habe seine Hinterbeine nachgezogen, sei behäbig und ruhig gewesen, habe nur schleppende Bewegungen gemacht) und einen vergrößerten Bauch gehabt, habe die Klägerin am 29.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Lanker & Partner Rechtsanwälte KEG in Klagenfurt,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei 1) Beno K*****, 2) Fryda K*****, beide Unternehmer, *****, beide vertreten durch Dr. Erich Kafka ua, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Dragan D*****, Angestellte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Bernd T*****, vertreten durch Dr. Wilhelm Dieter Eckhart, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch ... mehr lesen...
Begründung: 1. Im Verfahren 5 Cg 223/02m des Erstgerichts nimmt die klagende Bank den Beklagten als Bürge und Zahler für restlich 15.000 EUR samt Anhang in Anspruch. Der Hauptschuldner habe ein Schuldenregulierungsverfahren durchgeführt. Demzufolge und entsprechend der mit dem Hauptschuldner und dem Bürgen getroffenen Vereinbarung habe sie den Kredit auch gegenüber dem beklagten Bürgen fälliggestellt und von Yen in Schilling/Euro konvertiert. Schon in der vom Beklagten am 1. 8. 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. 11. 1997 ereignete sich gegen 22.40 Uhr auf der Landesstraße L 503 im Gemeindegebiet Spielberg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW und ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter LKW-Zug beteiligt waren. Die Landesstraße verläuft im Wesentlichen in Ost-West-Richtung und beschreibt im Unfallbereich eine langgezogene Kurve. Sie ist 6,2 m breit; die Fahrbahn ist durch eine Leitlinie in zwei Fahrstreifen mit einer Breite von jeweil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger führt einen Schweinezuchtbetrieb. Der Beklagte strahlte am 30. 5. 2000 im Fernsehprogramm ORF FS2 die Sendung „Am Schauplatz" aus, in der Fragen der Tierhaltung, der Tierzucht und des Tierschutzes behandelt wurden. Für die Sendung verantwortlich war der Angestellte des Beklagten Christian S*****. Die Sendung hatte unter anderem folgenden Inhalt: Kommentartext: „Dass aber Österreichs Fleischproduktion nicht nur durch solche Tiertransporte in Verruf g... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Nach den maßgeblichen Feststellu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kam am 28. 3. 1998 als Folge eines Bindungsbruches an seinem Snowboard zu Sturz und verletzte sich. Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach steht fest. Mit einer zu 2 C 464/99y beim Bezirksgericht Radstadt eingebrachten Klage begehrte er von der Beklagten unter Vorbehalt der Ausdehnung Zahlung von EUR 7.267,28 an Schmerzengeld. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens dehnte er mit einem am 22. 3. 2002 bei Gericht eingelangten Schriftsatz sein Klage... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj. Magdalena B***** vertreten durch die Mutter Angelika B*****, diese vertreten durch Dr. Wolfgang Dartmann und Dr. Heimo Modelhart, Rechtsanwälte in Linz, gegen die ... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 12. 1995 verstorbene Mutter des Klägers Maria H***** hatte sechs Kinder, und zwar den Kläger, den Erstbeklagten, den vorverstorbenen Rudolf H*****, der der Vater der Zweit- und des Drittbeklagten war, die Töchter Anna S***** und Hildegard S***** und den unehelichen Sohn Johann Wilhelm L*****. Der 1969 verstorbene Vater des Klägers erwarb 1955 ein landwirtschaftliches Anwesen, das nach seinem Tod von der Mutter des Klägers und ihren fünf ehelichen Kindern bew... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger befand sich vom 22. 9. bis 24. 11. 1994 wegen des Verdachts des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der schweren Körperverletzung in Haft. Nachdem mit Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 3. 5. 2002 festgestellt worden war, dass ihm für diese Haft ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs 1 lit b StEG 1969 zustehe, wurde ihm in diesem Verfahren rechtskräftig der Ersatz von EUR 6.527,34 an Vertretungskosten zuerkannt. Gegenstand des Revisionsverfahr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D7
Rechtssatz: Erfordern vermehrte Bedürfnisse die Anschaffung eines Automatikfahrzeuges, weil der Geschädigte sein (altes) Auto mit Schaltgetriebe nicht mehr bedienen kann, dann ist er nicht gehalten, ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben. Da der Geschädigte aber durch die Ersatzleistung nicht bereichert werden soll, muss er sich in sinngemäßer Anwendung des zu § 1332 ABGB entwickelten Prinzips („Neu für alt") einen Abzug von den ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.): Der Kläger hat die Bezeichnung der zweitbeklagten Partei mit Schriftsatz vom 12. 7. 2005 von „U*****-AG" auf den von der zweitbeklagten Partei während des Verfahrens selbst verwendeten Firmenwortlaut „U***** AG" richtig gestellt. Die Parteienbezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO antragsgemäß zu berichtigen. Zu 2.): Der 1930 geborene Kläger wurde am 2. 8. 2001 als Lenker seines Leichtmotorrades bei einem Verkehrsunfall, den die Erstbeklagte mit einem bei d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1. 7. 2002 ereignete sich auf der Reichsstraße in Lustenau ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrades Yahama XV 1000 SE, Kennzeichen *, und der Erstbeklagte als Lenker des von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs Peugeot Partner Profi, Kennzeichen *, beteiligt waren. Der Kläger fuhr mit einer Geschwindigkeit von ca 50 km/h auf der Reichsstraße Richtung Süden, wobei er eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I.: Zu römisch eins.: Nach der am 5. 12. 2003 von der Hauptversammlung der zweitbeklagten Partei beschlossenen und am 30. 1. 2004 zu FN ***** im Firmenbuch eingetragenen Satzungsänderung wurde der Firmenwortlaut der zweitbeklagten Partei von „H***** Aktiengesellschaft *****“ geändert in „H***** Aktiengesellschaft“. Die Parteienbezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. Nach der am 5. 12. 2003 von der Hauptversammlung der zwe... mehr lesen...