Norm: ABGB §1325 E5
Rechtssatz: Erleidet jemand einen Gesundheitsschaden, weil ein naher Angehöriger rechtswidrig (hier für zwei Tage) in Haft genommen wurde, liegt eine bloß mittelbare Schädigung vor, für die kein Schadenersatz gebührt. Entscheidungstexte 1 Ob 88/07h Entscheidungstext OGH 26.06.2007 1 Ob 88/07h Veröff: SZ 2007/101 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324 E4ABGB §1325 B2
Rechtssatz: Die Zuerkennung eines Schmerzengeldanspruches an einen Angehörigen wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen mit Krankheitswert erfordert weder eine Anwesenheit des Angehörigen des Getöteten oder Verletzten beim Unfall noch einen Schock auf Grund der Todesnachricht oder der Nachricht von den schwersten Verletzungen. Entscheidungstexte 2 Ob 163/06... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 B2ABGB §1325 E4EKHG §13EKHG §15
Rechtssatz: Eine Haftung für eine psychische Beeinträchtigung von Angehörigen mit Krankheitswert ist auch bei bloßer Gefährdungshaftung zu bejahen. Dabei sind mehrere krankheitswertig schockgeschädigte Angehörige jeweils als „einzelne Verletzte" aus dem haftungsbegründenden Unfallereignis im Sinn des § 15 Abs 1 EKHG anzusehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1312ABGB §1325 D7ASVG §332 DKBGG allg
Rechtssatz: Zwischen Kinderbetreuungsgeld, das an den Bezug der Familienbeihilfe anknüpft (§ 2 Abs 1 Z 1 KBGG) und in erster Linie die Betreuungsleistung der Eltern bzw die mit einer außerhäuslichen Betreuung von Kindern verbundene finanzielle Belastung teilweise abgelten soll, und Verdienstentgang fehlt die für eine Legalzession erforderliche sachliche Kongruenz. Das die Betreuungs... mehr lesen...