Norm: Liechtenstein ABGB §1324 Abs2ABGB §1325 E5OR Art47Liechtenstein Unfallversicherungsgesetz Art43 Abs2 litd
Rechtssatz: Die Integritätsentschädigung des § 43 Abs 2 lit d UVG (liechtensteinisches Unfallversicherungsgesetz) einerseits und die Genugtuung nach Art 47 OR (schweizerisches Obligationenrecht) andererseits sind „Leistungen gleicher Art". Die Genugtuung nach dieser Gesetzesstelle entspricht dem in Österreich vom historischen Gesetzge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E5
Rechtssatz: Ein nach dem heutigen Stand der Medizin als Routinemaßnahme einzustufender Kaiserschnitt ohne besondere Komplikationen rechtfertigt jedenfalls noch keine Durchbrechung der einem schadenersatzrechtlichen Ausgleich entgegenstehenden prinzipiell untrennbaren Verbindung des Geburtsschmerzes mit der Existenz des Kindes und dem Eltern-Kind-Verhältnis. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325
Rechtssatz: Hat die betroffene Person vor Eintritt der Geschäftsfähigkeit eine Vollmacht erteilt, ist für sie ein Sachwalter zur Überwachung der Tätigkeit der Bevollmächtigten bzw allenfalls zum Widerrruf der Vollmacht nur dann zu bestellen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, der Bevollmächtigte verstoße gegen den erteilten Auftrag oder handle sonst gegen die Interessen oder den (hypothetischen Willen) der behinderten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1294ABGB §1325 D8
Rechtssatz: Verlangt ein Unfallgeschädigter vom gegnerischen Haftpflichtversicherer, der aufgrund eines rechtskräftigen Feststellungsurteils für alle aus diesem Unfall entstehenden künftigen Schäden zu haften hat, in der Folge ausschließlich aus dem Titel der schuldhaften (vorsätzlichen) Zahlungsverschleppung („Methode des finanziellen Aushungerns, um den Kläger in den Konkurs zu treiben") den Ersatz seiner Pension... mehr lesen...