Norm
ABGB §1325 E5Rechtssatz
Ein nach dem heutigen Stand der Medizin als Routinemaßnahme einzustufender Kaiserschnitt ohne besondere Komplikationen rechtfertigt jedenfalls noch keine Durchbrechung der einem schadenersatzrechtlichen Ausgleich entgegenstehenden prinzipiell untrennbaren Verbindung des Geburtsschmerzes mit der Existenz des Kindes und dem Eltern-Kind-Verhältnis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121190Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009