RS OGH 2006/9/14 6Ob101/06f

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Veröffentlicht am 14.09.2006
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Norm

ABGB §1325 E5

Rechtssatz

Ein nach dem heutigen Stand der Medizin als Routinemaßnahme einzustufender Kaiserschnitt ohne besondere Komplikationen rechtfertigt jedenfalls noch keine Durchbrechung der einem schadenersatzrechtlichen Ausgleich entgegenstehenden prinzipiell untrennbaren Verbindung des Geburtsschmerzes mit der Existenz des Kindes und dem Eltern-Kind-Verhältnis.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121190

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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