Norm: ABGB §1325 D6
Rechtssatz: Bei einem Kunstmaler lässt sich der Vergleich der Erträge mit und ohne Verletzung nicht, wie bei anderen selbständig Erwerbstätigen, auf einen bestimmten Zeitraum („jährliche Perioden") eingrenzen. Hätte der Kunstmaler einen Teil der Bilder, so er sie gemalt hätte, erst in einigen Jahren verkauft, wäre der Ertrag eben erst im hypothetischen Zeitpunkt des Verkaufs angefallen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1325 D7
Rechtssatz: Bloße immaterielle Vorteile sind nicht geeignet, einen vermögensrechtlichen Nachteil auszugleichen; sie sind gegenüber einem Vermögensschaden daher nicht anrechenbar. Der Gewinn an Freizeit stellt allenfalls einen immateriellen Vorteil des Geschädigten dar. Eine Anrechnung auf seinen Verdienstentgangsanspruch kommt demnach nicht in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E4
Rechtssatz: Geschwistern eines Getöteten kann bei entsprechender Intensität der Gefühlsbeziehung auch dann ein Trauerschmerzengeldanspruch zustehen, wenn keine Haushaltsgemeinschaft zwischen ihnen bestanden hat. Umso eher kann ein solcher Trauerschmerzengeldanspruch bestehen, wenn es zwischen Geschwistern eine Haushaltsgemeinschaft gegeben hat. Entscheidungstexte 2 Ob 55/0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E4
Rechtssatz: Die in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (beispielsweise) genannten Kriterien wie das Alter von Unfallopfer und Angehörigen oder das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft sind bloß Hilfstatsachen, also Indizien, aus denen in der Regel auf die im Einzelfall nur schwer beweisbare Intensität der Gefühlsgemeinschaft geschlossen werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E4
Rechtssatz: Das Trauerschmerzengeld ist zu bemessen, und nicht (etwa nach der Anzahl der gemeinsam verbrachten Jahre oder nach dem Alter von Opfer und Angehörigen) zu berechnen. Diese Bemessung kann unter Zuhilfenahme der in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs genannten Indizien für die Intensität der Gefühlsgemeinschaft jeweils nur im Einzelfall vorgenommen werden; sie entzieht sich einer generalisierenden Betracht... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E4
Rechtssatz: Die Frage, inwiefern die zur Bewältigung der Trauer förderliche Anwesenheit anderer Angehöriger einen Einfluss auf die Höhe des Trauerschmerzengelds hat, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Auch die Frage, ob ein mehrtägiger Aufenthalt des Unfallopfers auf der Intensivstation bis zu dessen Tod einen Einfluss auf die Höhe des Trauerschmerzengelds hat, ist im Einzelfall danach zu lösen, ob diese Situation zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3fABGB §1295 Ia5ABGB §1295 IIcABGB §1299 BABGB §1325 E1ABGB §1325 E3
Rechtssatz: Hat ein Behandlungsfehler nur ein Maß an körperlichen Schmerzen verursacht, das mit dem im Fall sachgerechter Behandlung identisch ist, hat der rechtswidrig Handelnde für den Schaden nicht einzustehen. Er haftete nur für ein Mehr an Schmerzen. Entscheidungstexte 4 Ob 78/08m Entscheidungst... mehr lesen...