RS OGH 2007/6/14 2Ob163/06v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.2007
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Norm

ABGB §1324 E4
ABGB §1325 B2

Rechtssatz

Die Zuerkennung eines Schmerzengeldanspruches an einen Angehörigen wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen mit Krankheitswert erfordert weder eine Anwesenheit des Angehörigen des Getöteten oder Verletzten beim Unfall noch einen Schock auf Grund der Todesnachricht oder der Nachricht von den schwersten Verletzungen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Schockschaden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122285

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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