Norm: ABGB §1293ABGB §1295 Ia4ABGB §1323 AKSchG idF des ZivRÄG 2004 §31e Abs3
Rechtssatz: Bereits vor Inkrafttreten des ZivRÄG 2004 bestand in Fällen schwerwiegender Mängel einer Reiseveranstaltung ein durchsetzbarer Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreude. Für diesen Anspruch reicht leichtes Verschulden des Reiseveranstalters aus. Entscheidungstexte 5 Ob 242/04f Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BABGB §1325 C
Rechtssatz: Die Kosten einer künftigen Heilbehandlung können vom Geschädigten, der die Heilbehandlung ernstlich beabsichtigt, nur vorschussweise begehrt werden. Dem Verletzten gebührt daher kein Ersatz von Heilbehandlungskosten, wenn feststeht, daß die Heilbehandlung unterbleibt. Entscheidungstexte 4 Ob 196/04h Entscheidungstext OGH 19.10.2004 4 Ob ... mehr lesen...