Norm: ABGB §1323
Rechtssatz: Erhöht der Hälftegesellschafter einer GmbH deren Stammkapital entgegen einer mit dem zweiten Gesellschafter getroffenen Treuhandvereinbarung, kann letzterer Naturalrestitution durch Kapitalherabsetzung auf dem durch das GmbHG vorgezeichneten Weg begehren. Entscheidungstexte 9 Ob 138/06v Entscheidungstext OGH 09.05.2007 9 Ob 138/06v Veröff: SZ 2007/70 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs1 Ia6ABGB §1295 Abs1 IIf7bABGB §1323 GZPO §406 Cb
Rechtssatz: Hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz des Zinsaufwands für eine Mietwohnung, so kommt eine Verurteilung zur Leistung nur für Mietzinse in Betracht, die bei Schluss der Verhandlung erster Instanz bereits fällig waren. Entscheidungstexte 4 Ob 30/07a Entscheidungstext OGH 24.04.2007 4 Ob 30/07a ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323EGUStG ArtXII Z3
Rechtssatz: Der geschädigte Leasinggeber kann von der Haftpflichtversicherung des allein schuldtragenden Unfallsgegners im Rahmen der Totalschadensabrechnung in der Regel zunächst auch die USt beanspruchen, zumal der Wiederbeschaffungswert regelmäßig die USt beinhaltet. Ist die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasinggebers im Prozess strittig, bleibt der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung mit dem diesb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 AABGB §1323 DZPO §228 A1ZPO §228 B1
Rechtssatz: Hat der geschädigte Kläger infolge pflichtwidriger Anlageberatung nicht die gewünschten risikolosen, sondern risikoträchtige Wertpapiere erworben, so ergibt sich der dem Geschädigten nach der Differenzmethode zu ermittelnde Schaden nicht aus einer Gegenüberstellung des aufgewendeten Veranlagungsbetrages zu den Kurswerten der vom geschädigten Kläger nach wie vor gehaltenen Papiere ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1323 AABGB §1323 D
Rechtssatz: Hat der geschädigte Kläger infolge pflichtwidriger Anlageberatung nicht die gewünschten risikolosen sondern risikoträchtige Wertpapiere erworben, so kann der Schädiger dem Anleger den Einwand der Schadensminderungspflicht bei Verkauf oder Behalten der Wertpapiere nur dann entgegenhalten, wenn die Verkaufs- oder Behalteobliegenheit dem Anleger zumutbar war. Da im Regelfall die Kursentwicklu... mehr lesen...