Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: ABGB AVG §38 TierschutzG 2005 §30 Abs8VwRallg AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB ABGB §863 AVG §37 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §27VwRallg ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB AVG §9 VwRallgZPO ZPO §6 AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 ZPO § 6 heute ... mehr lesen...
Index: L65002 Jagd Wild Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB; B-VG Art15 Abs9;JagdG Krnt 2000 §74 Abs2 lita;JagdG Krnt 2000 §75 Abs6; B-VG Art. 15 heute B-VG Art. 15 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2024 ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB; BAO §21;VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezog, beantragte die Berücksichtigung eines seiner Tochter, die am 17. Jänner 1987 geheiratet hatte, in zwölf gleichen, ab Jänner 1987 jeweils zur Monatsmitte bar in Raten hingegebenen Heiratsgutes in Höhe von S 180.000,-- und einer seinem Sohn, der am 18. September 1987 geheiratet hatte, am 10. Dezember 1987 durch Überweisung auf ein Bankkonto des Empfängers bezahlten Ausstattung in Höhe von S 140.00... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1218;ABGB §1231;ABGB §140;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei Ausmessung der Ausstattung für den Sohn des Abgabepflichtigen wirkt sich das im gleichen Jahr von letzterem an die Tochter geleistete Heiratsgut mindernd auf die Ausmessungsgrundlage aus (vgl die bei Dittrich-Tades, ABGB/34, E 148... mehr lesen...
Der in den Jahren 1972 bis 1982 an einer GmbH bzw nach deren im Jahr 1975 erfolgten Umwandlung in eine KG an dieser als Gesellschafter beteiligte Beschwerdeführer erklärte in seiner Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung seines KG-Anteiles S 2,434.804,--), aus nichtselbständiger Arbeit (S 235.449,--), aus Kapitalvermögen (S 51.955,--) sowie aus Vermietung und Verpachtung (S 13.101,--) und beantragte ua die Berücksichtigung von Auf... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Eine willkürliche Verlegung des Zeitpunktes der Leistung, aus der eine zwangsläufige außergewöhnliche Belastung iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 erwächst, ist wegen des Prinzips der Abschnittsbesteuerung ausgeschlossen (Hi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, welche (Pensions-)Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, beantragte die Berücksichtigung eines ihrer Tochter, die am 4. Mai 1984 geheiratet hatte, bezahlten Heiratsgutes in der Höhe von S 148.000,-- als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Dem Antrag lag eine Erklärung der Tochter der Beschwerdeführerin bei, wonach diese ihre ursprüngliche Absicht, sich ihr Heiratsgut ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Der Sohn des Mitbeteiligten hat am 4. April 1987 geheiratet. Der Mitbeteiligte gewährte dem Sohn im Laufe des Jahres 1988 in mehreren Teilbeträgen ein Heiratsgut von insgesamt S 120.000,-- und beantragte in der Einkommensteuererklärung für 1988 dessen Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid, mit dem das Finanzamt die Anerkennung der außergewöhnlichen Belastung unter Hinweis darauf, daß die Dotationsver... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Als triftige
Gründe: für die Zahlung eines Heiratsgutes bzw einer Ausstattung in einem späteren Kalenderjahr als dem der Eheschließung können zwingende wirtschaftliche Umstände angesehen werden, die der Entrichtung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Innere Medizin und Leiter der internen Abteilung des Landeskrankenhauses Schärding. Im Jahr 1971 wurde ihm von der Universität Innsbruck die Lehrbefugnis für das Fach Innere Medizin verliehen. Von dem durch die zentrale Besoldungsstelle des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung ausbezahlten Bezug (für Tätigkeit am Landeskrankenhaus Schärding) brachte der Beschwerdeführer in der Einkommensteuererklärung 1987 - gestützt auf § 1 Abs 1 Z 4 de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1991, Zl. VwSen-230004/5/Gf/Kf, wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d des Oberösterreichischen Tierschutzgesetzes, LGBl. Nr. 27/1953, mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) belegt und der Verfall bestimmter, zuvor beschlagnahmter Tiere des Beschwerdeführers gemäß § 4 Abs. 4 leg. cit. ausgesprochen. S... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB;B-VG Art129a Abs1 Z1;TierschutzG OÖ 1953 §1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §17 Abs1;VStG §51 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Bescheides verliert der... mehr lesen...
Der Vater des Beschwerdeführers, ein Rechtsanwalt, begehrte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1987, aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung im Sinn des § 34 EStG 1972 einen Betrag von 190.000 S anzuerkennen. Diesen Betrag habe er am 14. Dezember 1987 als Heiratsausstattung an seine Söhne Dr. Walther M (Eheschließung am 31. März 1982, Hingabe von 100.000 S) und Dr. Werner M (Eheschließung am 7. Juni 1985, Hingabe von 90.000 S) überwiesen. Die dementsprechenden Überw... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte, aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung einen Betrag von 100.000 S anzuerkennen, welchen er seinem Sohn G (in der Folge: Sohn) anläßlich dessen Eheschließung am 19. Dezember 1988 in bar übergeben habe. Das Finanzamt wies den Antrag mit der Begründung: ab, eine Bestätigung des Sohnes über den Zeitpunkt der Hingabe und die Höhe des Betrages allein sei nicht ausreichend, den Geldfluß zu belegen, weil ein Geldgeschäft zwischen nahen Angehörigen nach... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1231;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34 Abs4;EStG 1972 §34 Abs5;
Rechtssatz: Abgabenrechtlich relevant ist nicht der Ausstattungsanspruch des Sohnes in jener Höhe, in der der Abgabenpflichtige nach Einkommen und Vermögen zivilrechtlich verpflichtet ist, eine Zahlung zu leiste... mehr lesen...