Begründung: Sowohl die klagende als auch die beklagten Parteien sind unbeschränkt haftende Gesellschafter der E***** OG (in weiterer Folge: OG). Weitere Gesellschafter existieren nicht. Arbeitnehmer und einer der Prokuristen der OG ist Dkfm E***** G***** (in weiterer Folge: Prokurist), dessen Dienstvertrag unter anderem lautet: „§ 1 Tätigkeit und Aufgabengebiet: Der Dienstnehmer ist alleiniger Leiter der E***** und in dieser Position der Gesellschafterversammlung direkt unterstell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ing. Johann Z***** verstarb am 26. 11. 2004. Die Beteiligungsverhältnisse an der drittbeklagten KG stellen sich nach dem Vorbringen der klagenden Partei, das das Erstgericht seiner Entscheidung insoweit zugrundelegte, wie folgt dar: Ing. Johann Z***** war mit einer Einlage in Höhe von 33.300 EUR, somit zu 50 % beteiligt. Der Erstbeklagte ist an der Drittbeklagten mit 3.700 EUR, somit zu 5,55 %, und die Zweitbeklagte mit 29.600 EUR, somit zu 44,44 % beteiligt. ... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich elf Kläger und die vier Beklagten waren im Jahr 2005 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Schischule in Sankt Jakob im Defereggental betrieb. Sie streiten über die Wirksamkeit eines am 1. Juli 2005 gefassten Gesellschafterbeschlusses, mit dem der Gesellschaftsvertrag geändert wurde. Kern des Rechtsstreits sind die Fragen, - ob die Gesellschafterversammlung, die den Beschluss gefasst hatte, wirksam einberufen worden war, und -... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich elf Kläger und die vier Beklagten waren im August 2005 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie streiten über die Wirksamkeit eines am 1. Juli 2005 gefassten Gesellschafterbeschlusses, mit dem der Gesellschaftsvertrag geändert wurde. Die Kläger begehren die Feststellung der Wirksamkeit dieses Beschlusses, die Beklagten bestreiten sie aus formellen und inhaltlichen Gründen. Insbesondere ist strittig, ob die Gesellschafterversammlung or... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin des Antragstellers und die Antragsgegnerin haben im Jahr 1999 die Seniorenwohnheimstätte S***** Gesellschaft nach bürgerlichem Recht gegründet. Im Gesellschaftsvertrag wurde der Antragsgegnerin die alleinige Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis eingeräumt. Der Antragsteller begehrt im Verfahren außer Streitsachen die Abberufung der Antragsgegnerin als Geschäftsführerin aus wichtigem Grund und den Ausspruch, dass ihre Alleinvertretungsbefugnis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte teilte den Klägern mit Schreiben vom 2. 2. 2002 mit, dass der Vorstand in der Sitzung vom 31. 1. 2002 gemäß § 8 Abs 5 der Statuten (Kündigung ohne Angabe von Gründen unter Rückzahlung der Eintrittsgebühr und der aliquoten Jahresgebühr) die Mitgliedschaftsrechte der Kläger aufgekündigt habe und ihre Mitgliedschaft daher am 28. 2. 2002 ende. Die Kündigung bewirke, dass der Beklagte sie von der Benützung des Hauses und des Platzes ausschließe, bis ein... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (im Folgenden kurz: Antragsteller) ist Taxiunternehmer mit der Gewerbeberechtigung für die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereit gehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden. Weiters ist der Antragsteller seit 1998 Mitglied der S*****Funktaxivereinigung und nunmehrigen Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Antragsgegnerin). Sinn und Zweck ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (in der Folge: Antragsteller) ist als Taxiunternehmer aktives Mitglied der Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge: Antragsgegnerin), einer Funktaxi-Vereinigung in der Organisationsform eines Vereins. Mit Schreiben vom 23. 9. 2004 teilte die Antragsgegnerin dem Antragsteller mit, dass der Vorstand in der Sitzung vom 15. 9. 2004 einstimmig den Ausschluss des Antragstellers beschlossen habe. Diesem stehe es nun frei, binnen 14 Tagen beim Vorst... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Verein (in der Folge: Verein) ist die Vereinigung der Fußballvereine von Wien; zu seinem Tätigkeitsbereich zählt es, Verbandsspiele und Verbandswettbewerbe zu regeln und zu überwachen. Mitglieder des Vereins können ua Verbandsvereine und Verbandsangehörige (darunter Verbandsschiedsrichter, Punkt 3.5.2. der Statuten) sein. Der Kläger war seit 1987 Mitglied des Schiedsrichterkollegiums des Vereins und kraft dieser Funktion auch Mitglied des Vereins. In seiner... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der Erheblichkeit der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen eine Sekte als bürgerlich-rechtliche Erwerbsgesellschaft zu qualifizieren sei, kann die Klägerin die Zulässigkeit ihrer Revision nicht begründen, weil das Berufungsgericht diese Frage ohnedies im Sinne ihres Prozessstandpunktes (nämlich im Sinne der Annahme einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gelöst hat und die Klägerin das Berufungsurteil daher insofer... mehr lesen...
Begründung: § 8 Abs 5 der Statuten des Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) lautet wie folgt: Paragraph 8, Absatz 5, der Statuten des Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) lautet wie folgt: "Der Vorstand ist berechtigt, Mitgliedschaften ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Gekündigte verliert seine Mitgliedschaft dann, wenn der Vorstand nachweislich dem gekündigten Mitglied die Eintrittsgebühr und die aliquote Ja... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur Vorgeschichte wird auf die in dieser Rechtssache bereits ergangene Entscheidung 2 Ob 27/00k = tw RdW 2000/377 = tw ZIK 2000/288 verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren stellte der Kläger außer Streit, dass der Beklagten aus der ARGE Lassallestraße eine den Betrag von S 3,109.115 übersteigende Gegenforderung zustehe. Die Beklagte habe das Abschichtungsguthaben aus dieser ARGE im Konkurs der Gemeinschuldnerin angemeldet, eine Zwischenverteilungsquote erhalten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde am 4. 3. 1996 das Ausgleichsverfahren und am 5. 8. 1996 der Konkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin schloß sich mit der Beklagten zu verschiedenen Gesellschaften bürgerlichen Rechtes zusammen, und zwar zu den ARGEn MA 48 Kendlerstraße, WHA Zehnergasse, Zehnergasse BT II und Zehnergasse BT III. Den Verträgen über die Errichtung der genannten ARGEn wurde jeweils die Gesc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 AABGB §1183ABGB §1188ABGB §1210
Rechtssatz: Der Abschichtungsanspruch des Ausgeschlossenen ist nur Zug um Zug gegen die von ihm zu erbringenden, sich aus der Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses naturgemäß ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen, da die beiderseitigen Pflichten der Rückabwicklung eines aufgehobenen Vertrages dienen und somit kausal zusammenhängen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1210ABGB §1215
Rechtssatz: Der Auseinandersetzungsanspruch des ausgeschlossenen Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht bereits mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Ausschlußerklärung, doch kann nicht grundsätzlich gesagt werden, daß er zu diesem Zeitpunkt auch schon fällig ist. Entscheidungstexte 8 Ob 630/91 Entscheidungstext OGH 09.07.1992 8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A. ABGB §1183ABGB §1188ABGB §1210
Rechtssatz: Für die Bewertung der Mietrechte an Rechtsanwaltskanzleien ist regelmäßig und ausschließlich der persönliche Ruf und die Integrität ihrer Betreiber ausschlaggebend; die Standortlage ist zumindest für den Bereich des ersten Wiener Gemeindebezirkes nahezu völlig bedeutungslos. Entscheidungstexte 8 Ob 630/91 Entscheidungstex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Rechtsanwalt hat mit der rechtsgestaltenden Erklärung vom 19. September 1983 den beklagten Rechtsanwalt aus der mit ihm in der Rechtsform einer zweipersonalen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts eingegangenen anwaltlichen "Regiegemeinschaft" mit der Rechtswirkung "ausgeschlossen", daß die Gesellschaft beendet und das in ihr bis dahin gebundene Vermögen, insbesondere und vor allem die Mitmietrechte, auf den Kläger übergegangen ist. Die Rechtswirksam... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes HonProf. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Werner K*****, vertreten durch Dr. Richard Kaan, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagten Parteien 1.) Willibald S*****, 2.) Alfred F*****, 3.) Josef T*****, sämtliche vertreten durch Dr. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte vor, er sei Gesellschafter der *****gesellschaft mbH mit einer Stammeinlage von S 125.000,- und Gesellschafter der *****gesellschaft mbH & Co KG mit einer Kommanditeinlage von S 100.000,-. Bei beiden Gesellschaften hätten am 16. 12. 1988 Gesellschafterversammlungen stattgefunden, bei denen der Beklagte erschienen sei und sich als Gesellschafter beider Gesellschaften ausgegeben habe; die weiteren Mitgesellschafter Wolfgang R***** und Juan K... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat seinen Ausspruch, daß die Revision zulässig sei, damit begründet, daß eine veröffentlichte Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes weder zur Frage der Zulässigkeit der Feststellungsklage noch zur Frage der notwendigen Streitgenossenschaft bei einer Klage auf Feststellung der Beteiligungsverhältnisse an eine Personengesellschaft bei Vorliegen mehrerer streitiger Anteilsübertragungen vorliege. Von de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1210ABGB §1215
Rechtssatz: Der Ausschluß beruht auf einem Gestaltungsrecht, das von den übrigen Gesellschaftern ausgeübt werden kann. In einem solchen Fall ist der ausscheidende Gesellschafter abzuschichten, das heißt, der Wert seiner Beteiligung ist in Geld auszuzahlen. Hätte nämlich der ausscheidende Gesellschafter das Recht, Teilung nach § 1215 ABGB (Liquidation) zu verlangen, so hätten Austritt und Ausschließung für die übrigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, das Betreten des Geschäftslokales Nr.7 im Hause Wien 2, Traisengasse 18, zu unterlassen. Sie begründete dieses Begehren damit, sie habe mit Vertrag vom 9.Dezember 1986 mit der Beklagten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zum Betrieb eines Obst- und Gemüsekleinhandelsgeschäftes gegründet, wobei sie ihre Mietrechte an dem genannten Geschäftslokal in die Gesellschaft eingebracht habe. Da die Beklagte di... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begründete ihr Klagebegehren, sie sei Eigentümerin der in der Anlage 1 angeführten Grundstücke, der Beklagte sei schuldig, binnen 14 Tagen zu erklären, in die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes der Klägerin hinsichtlich der in der Anlage 1 angeführten Grundstücke und Liegenschaftsanteile einzuwilligen, im wesentlichen damit, daß sie mit dem Beklagten von 1973 bis 1987 verheiratet gewesen sei, wobei mit der Eheschließung zwischen den Streit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat im Jahre 1978 durch Übergabsvertrag einen 1/4-Anteil an der Liegenschaft EZ 185 KG Prebl-Gräbern und je einen 1/3-Anteil an den Liegenschaften EZ 78 und 51 je KG Ebriach erworben. Von den Miteigentümern wurde auf der Liegenschaft EZ 185 KG Prebl-Gräbern ein Gutshofbetrieb geführt. Auf allen Liegenschaften wurden die vorhandenen Quellen von den Miteigentümern in Form einer GesBR unter der Bezeichnung Preblauer Brunnenversendung durch Gewinnung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1210
Rechtssatz: Der beherrschende Grundgedanke bei der besonderen Art der Auflösung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch außergerichtliche Ausschlußerklärung ist immer die Unzumutbarkeit des Fortbestands des Gesellschaftsverhältnisses für den anderen Teil. Dabei ist im allgemeinen eine umfassende Abwägung des Interesses des Beklagten am Fortbestand der Gesellschaft sowie des Auflösungsinteresses des Klägers unabdingbar. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 14. Februar 1958 gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Friedrich S*** und einer weiteren Partei Mitmieter der Büroräumlichkeiten Tür Nr. 9, Stiege 2 des Hauses Kärntnerring 3 im 1. Wiener Gemeindebezirk. Die Mietanteile der beiden Rechtsanwälte betrugen je 40 %, jener des dritten Mieters 20 %. In einem Aktenvermerk vom 14. Februar 1958 legten die beiden Rechtsanwälte konkrete Regeln für eine ökonomische Abwicklung des Kanzleibetriebes ihrer beiden... mehr lesen...
Norm: ABGB §1210
Rechtssatz: Der Ausschluß des Mitglieds von der Gesellschaft kommt nur als letztes Mittel zum Schutz der Rechte der übrigen Gesellschafter in Betracht. Entscheidungstexte 8 Ob 648/88 Entscheidungstext OGH 22.12.1988 8 Ob 648/88 Veröff: SZ 61/281 8 Ob 620/88 Entscheidungstext OGH 26.01.1989 8 Ob 620/88 Veröff: ... mehr lesen...