RS OGH 1992/7/9 8Ob630/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1992
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Norm

ABGB §1175 A
ABGB §1183
ABGB §1188
ABGB §1210

Rechtssatz

Der Abschichtungsanspruch des Ausgeschlossenen ist nur Zug um Zug gegen die von ihm zu erbringenden, sich aus der Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses naturgemäß ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen, da die beiderseitigen Pflichten der Rückabwicklung eines aufgehobenen Vertrages dienen und somit kausal zusammenhängen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0022055

Dokumentnummer

JJR_19920709_OGH0002_0080OB00630_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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