RS OGH 1992/7/9 8Ob630/91

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Veröffentlicht am 09.07.1992
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Norm

ABGB §1175 A. ABGB §1183
ABGB §1188
ABGB §1210

Rechtssatz

Für die Bewertung der Mietrechte an Rechtsanwaltskanzleien ist regelmäßig und ausschließlich der persönliche Ruf und die Integrität ihrer Betreiber ausschlaggebend; die Standortlage ist zumindest für den Bereich des ersten Wiener Gemeindebezirkes nahezu völlig bedeutungslos.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0022062

Dokumentnummer

JJR_19920709_OGH0002_0080OB00630_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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