Entscheidungen zu § 1159 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

180 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 180

TE OGH 1994/12/15 8ObA284/94

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Entscheidung | OGH | 15.12.1994

TE OGH 1994/11/25 8ObA290/94

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Entscheidung | OGH | 25.11.1994

RS OGH 1994/10/27 8ObA279/94, 8ObA290/94, 9ObA112/95, 9ObA110/95, 9ObA106/97x, 9ObA94/01s, 9ObA223/0

Norm: ABGB §1159AngG §20
Rechtssatz: Die in einem KollV, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelvertrag festgelegte einseitige Ruhestandsversetzung (Pensionierung) ist in der Regel als Kündigung zu qualifizieren. Tritt der Arbeitnehmer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber in den Ruhestand, liegt ein Aufhebungsvertrag vor. Entscheidungstexte 8 ObA 279/94 Entscheidungstext OGH 27.10... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.10.1994

TE OGH 1994/10/27 8ObA279/94

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Entscheidung | OGH | 27.10.1994

TE OGH 1994/9/14 9ObA106/94

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Entscheidung | OGH | 14.09.1994

RS OGH 1994/6/30 8ObA216/94, 14Os69/03, 8ObA7/04v, 8ObA23/10f, 9ObA15/11p, 9Ob16/18w, 8ObA2/20g

Norm: ABGB §936 IVABGB §1159AngG §20 VArbVG §105 Abs3
Rechtssatz: Die Änderungskündigung ist eine Kündigung unter der Bedingung, dass sich der Arbeitnehmer mit einer bestimmten Änderung des Arbeitsvertrages nicht einverstanden erklärt. Auflösend bedingte Änderungskündigung zum Unterschied zur aufschiebend bedingten Änderungskündigung. Es ist ausschließlich Sache des Arbeitnehmers, ob er unter den neu angebotenen Arbeitsbedingungen im Arbeitsver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1994

RS OGH 1994/6/30 8ObA216/94, 9ObA90/95 (9ObA91/95, 9ObA92/95)), 9ObA5/99x, 8ObA210/01t, 9ObA40/04d,

Norm: ABGB §936 IVABGB §1159AngG §20 I4ArbVG §105
Rechtssatz: Voraussetzung für die Kündigungsanfechtung gemäß § 105 ArbVG ist die Rechtswirksamkeit der Kündigung. Mangels Erklärung des Arbeitnehmers wird die Anfechtungsfrist nicht in Lauf gesetzt. Entscheidungstexte 8 ObA 216/94 Entscheidungstext OGH 30.06.1994 8 ObA 216/94 Veröff: SZ 67/120 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1994

TE OGH 1994/6/30 8ObA216/94

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Entscheidung | OGH | 30.06.1994

RS OGH 1994/5/19 8ObA254/94, 9ObA8/96, 9ObA78/97d, 9ObA124/97v, 9ObA106/97x, 9ObA114/99a, 7Ob55/02t,

Norm: ABGB §862aABGB §1159AngG §20 I2VersVG §39
Rechtssatz: Bei treuwidriger Verhinderung des Zuganges der - angekündigten - Kündigung durch Abwesenheit vom Betrieb infolge Inanspruchnahme von Zeitausgleich ohne Verständigung des Arbeitgebers gilt die Kündigung als zugegangen. Entscheidungstexte 8 ObA 254/94 Entscheidungstext OGH 19.05.1994 8 ObA 254/94 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.05.1994

TE OGH 1994/5/19 8ObA254/94

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Entscheidung | OGH | 19.05.1994

RS OGH 1993/8/11 9ObA229/93, 9ObA33/95, 8ObA57/99m, 9ObA180/07x

Norm: ABGB §1158 IVABGB §1159ABGB §1162bAngG §20 VIII1
Rechtssatz: Ist für den Ausspruch der Kündigung die Einhaltung einer Kündigungsfrist und eines Kündigungstermins (regelmäßig in Form eines Endtermins) durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvertrag vorgeschrieben, dann sind beide Beschränkungen unabhängig von einander zu beachten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch dann, wenn er zulässigerweise eine längere Kündigungsfrist einhält a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.08.1993

TE OGH 1993/8/11 9ObA229/93

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Entscheidung | OGH | 11.08.1993

TE OGH 1993/8/11 9ObA151/93

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Entscheidung | OGH | 11.08.1993

TE OGH 1993/8/11 9ObA177/93

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Entscheidung | OGH | 11.08.1993

TE OGH 1993/7/8 9ObA166/93

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Entscheidung | OGH | 08.07.1993

TE OGH 1992/10/21 9ObA253/92

Entscheidungsgründe: Das Gericht hat die Frage, ob die Klägerin am 31. Oktober 1990 ihr Dienstverhältnis zum 30. November 1990 selbst aufkündigte, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen der Revisionswerberin, ihre diesbezügliche Erklärung sei unbestimmt und zweifelhaft gewesen und sie habe darauf vertrauen dürfen, daß der Vorstandsdirektor der Beklagten doch no... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.10.1992

TE OGH 1992/9/2 9ObA145/92

Begründung: Die Klägerin war seit 15.April 1991 in der Wäscherei des Beklagten als gewerbliche Hilfskraft beschäftigt. Ihr letzter Stundenlohn betrug S 58,--. Nach ihrem vom Beklagten verfaßten schriftlichen "Arbeiterdienstvertrag" konnte das Arbeitsverhältnis beiderseitig nur jeweils zum Ende einer Arbeitswoche gekündigt werden. Die "Kündigungszeit" sollte für beide Teile abweichend vom Kollektivvertrag 3 Wochen betragen. Mit Schreiben vom 16.August 1991 kündigte die Klägerin u... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1992

TE OGH 1992/9/2 9ObA154/92

Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 2.Jänner 1990 bis 21.Juni 1991 als Maler mit einem Stundenlohn von 90,05 S beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war vom 15.Dezember 1990 bis 22.Jänner 1991 ausgesetzt. Es endete durch eine vom Kläger ausgesprochene Kündigung. Die aliquote Weihnachtsremuneration von 6.516 S wurde dem Kläger nicht ausgezahlt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für das Maler-, Anstreicher-, Lackierer-, Schilderhersteller... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1992

RS OGH 1992/7/8 9ObA142/92, 9ObA154/92, 9ObA151/93, 9ObA1004/94, 8ObA2252/96a, 9ObA6/97s, 9ObA57/97s

Norm: ABGB §1158 IABGB §1159AngG §20 IXGewO 1859 §77
Rechtssatz: Auf die Dauer der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers als solche kommt es bei der Beurteilung der Frage, ob eine unzulässige Erschwerung des Kündigungsrechts vereinbart wurde, nicht an. Entscheidend für diese Frage ist das Gebot der Fristengleichheit sowie das Gebot, diese Kündigungsfreiheit auch nicht durch andere Abreden zu erschweren, wie zB den Verfall von Kautionen, die Vereinb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1992

TE OGH 1992/7/8 9ObA142/92

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 12.11.1990 beim Beklagten als Ladnerin beschäftigt. Sie kündigte ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist ordnungsgemäß zum 6.4.1991 auf. Auf das Arbeitsverhältnis der Streitteile sind die Bestimmungen des Kollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe (im folgenden: KV) anzuwenden. Dieser Kollektivvertrag sieht in § 13 Z 7 vor, daß Arbeitnehmer, die in den ersten sechs Monaten ihr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1992

TE OGH 1992/5/27 9ObA101/92

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Dezember 1972 bei der beklagten Partei als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis endete am 30.Juni 1988 durch Entlassung. Mit der vorliegenden Klage begehrt er letztlich einen Betrag von S 290.262 brutto sA an Abfertigung, Kündigungsentschädigung, Urlaubentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Provision für Juni 1988, da seine Entlassung zu Unrecht erfolgt sei. Die beklagte Partei beantragte, das Klagebegehren ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1992

RS OGH 1991/10/9 9ObA165/91, 9ObA145/92, 9ObA25/04y, 9ObA1/06x

Norm: ABGB §1159GewO 1859 §77KollV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger §3 Abs3
Rechtssatz: Die vierzehntägige Kündigungsfrist des § 77 GewO ist abdingbar. Entscheidungstexte 9 ObA 165/91 Entscheidungstext OGH 09.10.1991 9 ObA 165/91 Veröff: RdW 1992,119 = Arb 10987 = WBl 1992,94 = ecolex 1992,40 9 ObA 145/92 Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1991

TE OGH 1991/10/9 9ObA165/91

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 2.April 1990 als Reinigungskraft beschäftigt. Bei einer zehnstündigen wöchentlichen Arbeitszeit hatte sie jeweils Montag bis Freitag von 17 Uhr bis 19 Uhr zu arbeiten. Am Vormittag des 5.September 1990 kündigte die Klägerin ihr Arbeitsverhältnis telefonisch mit der
Begründung: , daß ihr die Arbeit zu schwer sei. Entgegen der Aufforderung der Beklagten, zumindest noch am 5.September 1990 zu arbeiten, trat sie ihren Dienst nic... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.10.1991

RS OGH 1991/2/27 9ObA32/91

Norm: ABGB §1159AngG §20 I4
Rechtssatz: Den Parteien des Dienstvertrages steht es frei, die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen über die Kündigung zugunsten des Dienstnehmers abzuändern. In diesem Rahmen steht auch einer Vereinbarung, wonach die Kündigungserklärung des Dienstgebers bei Verletzung vertraglicher Formvorschriften, Kündigungstermine oder Kündigungsfristen mit Unwirksamkeit sanktioniert wird, kein rechtliches Hinder... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1991

TE OGH 1991/2/27 9ObA32/91

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dkfm. Dr. Franz Schulz und Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei W***** K*****, Musiklehrerin, ***** vertreten durch *****, Rechts... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.02.1991

RS OGH 1991/1/17 8Ob38/90

Norm: ABGB §921ABGB §1159ABGB §1295 IIf7g
Rechtssatz: Nach Auflösung des Vertragsverhältnisses erlöschen zwar die primären Leistungsansprüche aus dem Schuldverhältnis, es bleiben aber die Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten bis zur Rückabwicklung aufrecht. Beide Teile haben daher dafür einzustehen, daß dem jeweiligen Vertragspartner aus der Liquidation des Vertragsverhältnisses kein Schaden zugefügt wird. Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.1991

TE OGH 1991/1/17 8Ob38/90

Entscheidungsgründe: Der Gemeinschuldner hatte in einem sale- und lease-back-Verfahren die Liegenschaft EZ 476 II KG ***** mit einer Doppelwohnhausanlage von der klagenden Partei geleast. Die klagende Partei löste den Leasingvertrag wegen qualifizierten Zahlungsrückstandes des Gemeinschuldners gemäß Punkt 13 zum 31. 12. 1982 vorzeitig auf. Nach Fällung eines den Zahlungsrückstand betreffenden Teilanerkenntnisurteils ist nur noch das Begehren der klagenden Partei auf Feststellung ein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.01.1991

TE OGH 1991/1/16 9ObA315/90

Begründung: Unbestritten ist, daß der Kläger seit 12.November 1984 als Koch und Küchenchef bei der Beklagten beschäftigt war. Sein Arbeitsverhältnis endete am 31.Jänner 1990 durch einvernehmliche Auflösung. Am 3.Jänner 1990 gab der Kläger unter anderem eine Erklärung ab, daß er auf den Abfertigungsanspruch verzichte. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit gestellten Betrag von S 77.550 brutto sA als Abfertigung. Er sei vom Geschäftsführer der ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.01.1991

RS OGH 1990/11/7 9ObA275/90, 9ObA151/93, 8ObA2277/96b, 8ObA2252/96a, 9ObA6/97s, 9ObA4/98y

Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1158 IABGB §1159ABGB §1164
Rechtssatz: Einseitige Kündigungsbeschränkungen für den Arbeitnehmer, zB Verfall von Kautionen, Vereinbarung von Vertragsstrafen im Fall seiner ordentlichen Kündigung, Wegfall von Erfolgungsbeteiligungen etc. werden für unzulässig erachtet. Entscheidungstexte 9 ObA 275/90 Entscheidungstext OGH 07.11.1990 9 ObA 275/90 Veröff:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1990

RS OGH 1990/11/7 9ObA275/90, 9ObA154/92

Norm: ABGB §1154 Abs3ABGB §1158 IABGB §1159ABGB §1164KollV für die Blumenbinder und - händler Österreichs §13 Z5
Rechtssatz: § 13 Z 5 des KollV beschränkt das Kündigungsrecht des Arbeitnehmers in unzulässiger Weise: Den nachteiligen Folgen, die mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Dezember für den Arbeitnehmer vorgesehen sind, steht nämlich keinerlei (günstigeres) Äquivalent gegenüber. Die Bestimmung ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1990

Entscheidungen 91-120 von 180