Entscheidungsgründe: Der Kläger übte nach der Matura verschiedene Tätigkeiten aus, seit 23. 7. 1985 ist er als Vertragsbediensteter beim Finanzamt ***** tätig. Mit Dienstvertrag vom 12. 8. 1985 wurde er zunächst für die Dauer von sechs Monaten im Entlohnungsschema I Entlohnungsgruppe d aufgenommen, mit Nachtrag vom 10. 1. 1986 wurde das Dienstverhältnis in ein solches auf unbestimmte Zeit übergeführt, gleichzeitig wurde der Kläger in den Fachdienst Entlohnungsgruppe c überstellt.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Mag. Thomas Maurer-Mühlleitner als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Hubert U*****, Universitätsbediensteter, *****, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling als weitere Richter sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Erika Helscher in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Wolfgang A*****, vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach und Dr. Siegli... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 ABGB § 1154 heute ABGB § 1154 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Dem Arbeitgeber steht lediglich zur Erzwingung von Aufklärungen über dienstliche Vorkommnisse (Überprüfung der Leistungsberichte), die mit der Entgeltberechnung nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 18. 1. 1999 bis 9. 7. 1999 bei der beklagten Partei als Kraftfahrer beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitnehmerkündigung. Der Kläger begehrt von der beklagten Partei bereits abgerechnete Entgelte für Juni und Juli 1999 mit der
Begründung: , dass die Auszahlung der gebührenden Entgelte mit der unrichtigen Behauptung, der Kläger habe Tachographenscheiben nicht abgegeben, zurückbehalten werde. Die beklagte Partei beantrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei vom 18. 7. 1994 bis 31. 5. 1997 als Handelsangestellte bei einer 20 Stundenwoche und bei einem Bruttomonatsgehalt von S 9.850,-- beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten anzuwenden. Die Klägerin leistete 1995 bis 1997 erhebliche Mehrstunden, die im Ausmaß von insgesamt 203,25 durch Zeitausgleich ausgeglichen und im Ausmaß von 81 Stunden bezahlt wurden. Bereits i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 20. 6. 1989 bis zum 26. 2. 1993 beim Beklagten als Tischler beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Behauptung, er sei unberechtigt entlassen worden, begehrte der Kläger zunächst S 83.044,96 sA an Kündigungsentschädigung (S 11.112,-), Lohnrest für zwei Wochen (15. 2. 1993 bis 26. 2. 1993; S 10.162,-), Abfertigung (S 48.114,96), Urlaubsentschädigung (S 5.556,-) und Spesenersatz für einen Arbeitseinsatz auf ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers geht es hier nicht darum, daß nicht festgestellt werden kann, daß Dr.O***** dem Kläger gegenüber dargelegt hätte, daß es bei den sich aus den Urkunden (Beilage 4 und Beilage B) ergebenden Entgeltbestandteilen um einen Gesamtbezug handelt, sondern darum, ob die mit dem als Chauffeur beschäftigten Kläger getroffene Vereinbarung, daß die verlängerte Normalarbeitszeit 55 Stunde... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist in seiner Entscheidung 8 ObA 244/95 (= RdW 1996, 130) einem Teil der Lehre (Strasser, ArbVG Handkommentar 28; Grillberger, Kollektivvertragliche Ist-Lohnerhöhungen und einzelvertragliche Anrechnungsklauseln, DRdA 1992, 431) und den Materialien (840 BlgNR 13.GP, 57) zum ArbVG folgend wie schon bisher (DRdA 1985, 21 [Eypeltauer] = Arb 10.290) von der Zulässigkeit einer "schlichten Ist-Lohn-... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 20.6.1989 bis zum 26.2.1993 beim Beklagten als Tischler beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Behauptung, er sei unberechtigt entlassen worden, begehrte der Kläger in erster Instanz letztlich S 77.044,96 sA an Kündigungsentschädigung (S 11.112,-), Lohnrest für zwei Wochen (S 4.162,-), Abfertigung (S 48.114,96), Urlaubsentschädigung (S 5.556,-) und Spesenersatz für einen Arbeitseinsatz auf einer ungarischen Baustelle... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 E ABGB §1154 ZusatzkollV 23.01.1985 für die Arbeiter der chemischen Industrie §8 Abs9 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1154 heute ABGB § 1154 g... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1.9.1968 in der Wiener Staatsoper als Billeteur beschäftigt. Seine Anstellung erfolgte jeweils mittels mündlichen Dienstvertrages für den Zeitraum vom 1.9. eines jeden Jahres bis zum 30.6. des Folgejahres. Auf sein Dienstverhältnis fanden die Bestimmungen des Kollektivvertrags für das technische Personal im Gesamtbereich der Bundestheater (kurz Kollektivvertrag) Anwendung. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger S 178.115,55 brutto sA. D... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 KollV für Angestellte der Sparkassen idF 15.01.1993 §10 Abs2 ABGB § 1154 heute ABGB § 1154 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Die Valorisierung in § 10 des Kollektivvertrages ist eine "schlichte" Ist - Lohn - Klausel, gegen deren Zul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Angestelltenbetriebsrat der beklagten Partei begehrt die Feststellung, die beklagte Partei sei verpflichtet, die schematischen Gehaltsansätze der Betriebsvereinbarung mit der beklagten Partei ab 1.2.1993 auch in der Besoldungsgruppe IV um 3 % statt nur um 2 1/4 %, in der Besoldungsgruppe V bis zur Stufe 20 um 3 % statt 1 1/2 % und ab der Stufe 21 um 3 % statt um 1 % zu erhöhen und brachte hiezu vor, auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehme... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052 B1 ABGB §1052 B3 ABGB §1154 ABGB § 1052 heute ABGB § 1052 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1052 heute ABGB § 1052 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 25. November 1992, 24 Cgs 48/91 (und verbundene Rechtssachen), wurde die beklagte Partei schuldig erkannt, es zu unterlassen, die Beklagten an der Ausübung ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Arbeiterbetriebsrates des Betriebes der Druckerei in 1210 Wien, Ignaz-Köck-Straße 17 zu hindern und den Beklagten insbesondere das Betreten des Betriebes zu gestatten. Festgestellt wurde, daß die Arbeitsverhältnisse der Beklagten (dieses Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 AngG §6 Abs1 AngG §26 Z2 ABGB § 1154 heute ABGB § 1154 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IA ABGB §1154 AngG §26 Z2 III2a ABGB § 905 heute ABGB § 905 gültig ab 13.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2014 ABGB § 905 gültig von 16.03.2013 bis 12.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2013 ABGB § 905 gülti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Juni 1985 beim Beklagten als Kundendienstberater angestellt. Das Dienstverhältnis endete am 20. September 1989 durch vorzeitigen Austritt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit gestellten Betrag von S 140.618 brutto sA an restlichem Gehalt, Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Der Beklagte habe ihm das Gehalt für August 1989 trotz Nachfristsetzung nicht auf sein Gehaltskonto überwiesen. Der B... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Wolfgang Adametz und Rupert Gnant als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden K***** J*****, vertreten durch ***** Rechtsanwalt *****, wider die beklagte Partei M ***** E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 ABGB § 1154 heute ABGB § 1154 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Grundsätzlich kann die Arbeitsbereitschaft durch Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geringer entlohnt werden als die normale Arbeitszeit. Hiefür ist jedoch eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren als Mietwagenchauffeure, und zwar der Erstkläger ab 1.10.1982, der Zweitkläger ab 5.7.1980 und der Drittkläger ab 22.2.1982 bei der beklagten Partei beschäftigt. Die Kläger arbeiteten ausschließlich als Mietwagenfahrer. Mit Schreiben vom 12.5.1984 erklärten die Kläger ihren vorzeitigen Austritt, weil ihnen zustehende Entgelte trotz Mahnung nicht gezahlt worden seien; der Drittkläger überdies, weil er am 8.5.1984 vom mit der Geschäftsführung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IA ABGB §1154 ABGB § 905 heute ABGB § 905 gültig ab 13.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2014 ABGB § 905 gültig von 16.03.2013 bis 12.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2013 ABGB § 905 gültig von 01.01.2007 b... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 ABGB § 1154 heute ABGB § 1154 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Arbeitsentgelts ist nach der Verkehrssitte eine Holschuld.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IIB ABGB §1154 VBG 1948 §18 Abs4 ABGB § 905 heute ABGB § 905 gültig ab 13.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2014 ABGB § 905 gültig von 16.03.2013 bis 12.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2013 ABGB § 905 gülti... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 AngG §23 IA EStG 1972 §67 Abs6 EStG 1972 §67 Abs8 ABGB § 1154 heute ABGB § 1154 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 Abs2 IIB ABGB §1154 ABGB § 905 heute ABGB § 905 gültig ab 13.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2014 ABGB § 905 gültig von 16.03.2013 bis 12.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2013 ABGB § 905 gültig von 01.01.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 ABGB §1155 AngG §8 Abs1 IIB AngG §9 AngG §27 Z5 E5 ABGB § 1154 heute ABGB § 1154 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1155 heute ABGB § 1155 gültig ab 01.01.2021 z... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 J ABGB §1154 ABGB §1170 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1154 heute ABGB § 1154 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 AngG §16 IIIKollV vom 02.05.1963 über die Weihnachtsremuneration, abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Tischler, der Wagner usw und dem ÖGB. Gewerkschaft der Bau - und Holzarbeiter §2 ABGB § 1154 heute ABGB § 1154 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...