RS OGH 2021/2/23 9ObA201/89 (9ObA202/89, 9ObA203/89), 9ObA425/97h, 9ObA25/11h, 9ObA12/17f, 8ObA74/20

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Veröffentlicht am 30.08.1989
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Norm

ABGB §1154
  1. ABGB § 1154 heute
  2. ABGB § 1154 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Grundsätzlich kann die Arbeitsbereitschaft durch Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geringer entlohnt werden als die normale Arbeitszeit. Hiefür ist jedoch eine entsprechende Vereinbarung Voraussetzung.

Entscheidungstexte

Schlagworte

KV KollV

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0021399

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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