Norm: ABGB §918 IaABGB §1118 A1
Rechtssatz: Wer eine Verpflichtung seines Vertragspartners - und sei es auch über den Umweg der Leistung eines Dritten - durchsetzt, kann die ihm obliegende Gegenleistung nicht aus dem Grund der Nichterfüllung der Verpflichtung des Vertragspartners verweigern. Entscheidungstexte 4 Ob 199/04z Entscheidungstext OGH 09.11.2004 4 Ob 199/04z ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118ABGB §1295MRG §29 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei wirksam befristetem Mietvertrag berechtigt auch die vorzeitige Vertragsaufhebung durch den Vermieter, hier wegen Mietzinsrückstandes, zur Forderung des Nichterfüllungsschadens in Höhe des Mietzinses bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Mieter frühestens den Vertrag beenden hätte können. Die frühere Wiedervermietungsmöglichkeit ist im Rahemn der Schadensminderungspflicht zu prüfen. ... mehr lesen...