Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Martin P*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Gertrude F*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Walter Pfliegler, Recht... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht verurteilte den beklagten Mieter zur Zahlung des Aufwands für von ihm aufgrund des Mietvertrags geschuldeter, aber verweigerter Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten und darüber hinaus zur Räumung des Bestandobjekts, weil die Verweigerung der vertraglich geschuldeten Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten die vertraglich vereinbarte Auflösung des Bestandverhältnisses aus wichtigem Grund rechtfertige. Überdies bilde die Weigerung des Mi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Josef F*****, 2. Maria Elisabeth F*****, beide *****, vertreten durch Dr. Georg Huber, Rechtsanwalt in ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Ingrid Hochstaffl-Salcher und Mag. Walter Rupprechter, Rechtsanwälte in Wörgl, gegen die beklagten Parteien 1.) Maria W*****, und 2.) Eduard D*****, beide vertreten durch D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Christian M***** und 2. Margarete M*****, beide vertreten durch Knirsch, Gschaider & Cerha Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei C***** GmbH, *****, vertreten durch Spitzauer & Backhaus... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist seit 1. 8. 1976 Hauptmieterin der Wohnung Top Nr 15 und seit 24. 6. 1987 Hauptmieterin der Nachbarwohnung Top Nr 14. Bei Abschluss des zweiten Mietvertrags wurde zwischen der Beklagten und dem damaligen Hausverwalter besprochen, dass die Wohnungen zusammengelegt werden. Ab etwa einem Jahr nach Abschluss des zweiten Mietvertrags erhielt die Beklagte eine einheitliche Mietzinsvorschreibung für beide Wohnungen, die nach dem Willen der Beklagten und der da... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte mit der am 4. Oktober 2006 beim Erstgericht eingelangten und dem Beklagten am 11. Oktober 2006 zugestellten Aufkündigung den Mietvertrag über das ihr gehörige, näher bezeichnete Einfamilienhaus aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG und § 30 Abs 2 Z 13 MRG auf. In der Kündigung brachte die Klägerin vor, dass sich der Beklagte mit Mietvertrag vom 29. Jänner 1997 verpflichtet habe, das Bestandobjekt auf eigene Kosten in ordentl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DDr. Karl W*****, vertreten durch Dr. Nicoletta Wabitsch, Rechtsanwältin in Graz, gegen die beklagte Partei Gerhard B*****, vertreten durch Dr. Hans Wagner, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufkündi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Landwirte. Die beklagte Partei betreibt ein Hotel, in dem sie Appartements in Form eines Time-Sharing-Modells zu bestimmten Zeiten eines jeden Jahres gegen Leistung einer Einmalzahlung und eines jährlichen Beitrags dem Erwerber eines solchen Ferienrechts zur Verfügung stellt. Mit Vertrag vom 28. 7. 2003, abgeschlossen in der Schweiz, erwarben die Kläger ein solches Ferienrecht für eine Woche zum Kaufpreis von 10.000 CHF und einem Jahresbeitrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vorliegende Verbandsklage nach § 28 KSchG richtet sich gegen den beklagten Sozialhilfeverband als Heimträger in Österreich. Die Klägerin ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Der beklagte Sozialhilfeverband betreibt Alten- und Pflegeheime und hat ein sogenanntes Einweisungsrecht hinsichtlich eines vierten Heims. In diesen Heimen werden derzeit ca 300 Personen betreut, davon beziehen 70 % eine Unterstützung aus dem Sozialhilf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anita M*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Lenneis, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei C*****ge... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind seit 1966 Hauptmieter eines Geschäftslokals, das sie 1975 zum Betrieb eines Heurigenproviantgeschäfts an die Beklagte untervermieteten. Der Untermietzins war jeweils am Ersten jedes Monats im Voraus zu bezahlen. Bereits 1972 hatte die Beklagte das im Bestandobjekt betriebene Unternehmen (Heurigenproviantgeschäft) gekauft. Sie verpachtete ihrerseits das Unternehmen. Im September 2002 stellte die damalige Pächterin der Beklagten ihre Geschäftstätigkeit ei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund Übergabsvertrags vom 25. Juni 1980 grundbücherlicher Alleineigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus in H*****. Am 30. September 1976 vermieteten seine Eltern dem unehelichen Vater des minderjährigen Beklagten eine in diesem Haus gelegene Parterrewohnung, bestehend aus einem Zimmer mit Schlafkoje und WC sowie einen Pkw-Abstellplatz. Der Hauptmietvertrag enthält ua folgende Bestimmungen: „2.) Der Mietvertrag wird auf unbesti... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johanna W*****, vertreten durch Schöpf Maurer & Bitschnau Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei Dr. Christoph Koller, Rechtsanwalt in Seekirchen am Wallersee, als Masseverwalter im Konkurs über das... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Eigentümer eines Wohnhauses in Feldkirch-Tisis. Im Jahr 1991 vermietete er den beiden Beklagten eine im Untergeschoss dieses Hauses gelegene Wohnung. Der mündliche Mietvertrag sah einen monatlichen Pauschalmietzins von 8.000 S (581,38 EUR) vor, der sämtliche Betriebs- und Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Kabelfernsehen) enthalten sollte. Mit seiner am 9. Jänner 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Erstkläger zunächst offenen Miet... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann S*****, vertreten durch Dr. Elfriede Kropiunig und Dr. Michael Kropiunig, Rechtsanwälte in Leoben, gegen die beklagte Partei Wilhelm S*****, vertreten durch den Sachwalter Dr. Michael Augustin, Rechtsanwalt in Leoben, wege... mehr lesen...
Begründung: Seit 1996 hatte die Beklagte einen Teil ihrer Hauptmietwohnung an ihren - mangels gemeinsamer Haushaltsführung nicht eintrittsberechtigten - Sohn und dessen Gattin für 10 Jahre befristet untervermietet. Ab Mai 2004 benutzte sie die Wohnung nicht mehr und zog in eine von ihr unbefristet angemietete Hauptmietwohnung. Der Grund dafür lag in immer heftiger werdenden Ehestreitigkeiten zwischen dem Sohn und dessen Gattin, mit welcher auch die Beklagte in Auseinandersetzunge... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Mieter begehrte - soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung -, den beklagten Vermieter schuldig zu erkennen, die Durchfeuchtung und Verschimmelung der Mauern in der Erdgeschoßwohnung zu beseitigen und diese trockenzulegen. Der Beklagte wendete ein, die von ihm begehrten Investitionen seien im Hinblick auf den geringen Mietzins unerschwinglich und in wirtschaftlicher Hinsicht unmöglich; der nach Abzug der Betriebskosten verbleibende monatliche Nett... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Nach Punkt XI. des zwischen den Streitteilen geschlosse... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef Z*****, vertreten durch MMag. Dr. Susanne Binder-Novak, Rechtsanwältin in St. Pölten, gegen die beklagten Parteien 1. Josef Walter K*****, vertreten durch Mag. Oliver Sim... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DDr. Franz S*****, vertreten durch Spohn/Richter & Partner Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei M***** AG, *****, vertreten durch Beck Krist Bubits & Partner, Rechtsanwä... mehr lesen...
Begründung: Die angefochtene Entscheidung erging in den verbundenen Verfahren über Zahlung von Mietzinsrückstand (Streitwert 12.855,06 EUR sA) und Räumung der Wohnung Top Nr. 5 im Haus F***** in *****. Das Rekursgericht hat die (ordentliche) Revision mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO insgesamt für nicht zulässig erklärt. Das Rekursgericht hat die (ordentliche) Revision mangels Vorliegens der Voraussetzungen des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO insgesamt fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1925 geborene Beklagte ist Mieter der Wohnung top 4 in *****. Er bewohnt die Wohnung mit seinem Bruder. Die etwa 47 m² große Wohnung besteht aus einem Vorraum, einer Küche, einem Wohnzimmer, zwei Kabinetten und einem WC. Im Zuge eines 2005 im Haus eingetretenen Wasserschadens besichtigte ein Mitarbeiter der klagenden Vermieterin die Wohnung und teilte den zuständigen Mitarbeitern der Klägerin mit, dass der Verdacht eines sanitären Überstands bestehe. Am 14... mehr lesen...
Norm: ABGB §520ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Der verbücherte Fruchtgenussvertrag zwischen einem Liegenschaftseigentümer und einem Verein, der seinen Mitgliedern nach dem Timesharing-Modell langfristig gesicherte Ferienwohnrechte verschafft, kann bei erheblicher Pflichtverletzung von demjenigen, der dafür nicht allein oder überwiegend verantwortlich ist, vorzeitig analog zu § 1118 ABGB aufgelöst werden. Allerdings sind die Grundsätze des § 520 ABGB ... mehr lesen...
Norm: ABGB §520ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Der Grundsatz des § 520 ABGB, wonach der Fruchtgenussberechtigte im Fall der Rückstellung der Sache an den Eigentümer einen Anspruch auf „billige Abfindung" hat, gilt auch für den Fall der vorzeitigen Auflösung des Fruchtgenussrechts durch den Eigentümer in Analogie zu § 1118 ABGB. Entscheidungstexte 9 Ob 16/08f Entscheidungstext OGH 08.10.2008... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Verein (in der Folge: Verein) verfolgt die Zielsetzung, seinen Mitgliedern im Wege eines Timesharing-Modells langfristig gesicherte Ferienwohnrechte im Hotel „N*****" in ***** zu verschaffen. Zu diesem Zweck schloss der Verein am 3. 2. 1989 mit der (später insolventen) T***** BeteiligungsgmbH & Co KG (in der Folge: BeteiligungsgmbH & Co KG) „auf die Dauer von 99 Jahren, längstens aber auf die Dauer des Bestands des Vereins" einen Fruchtgenussvertra... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** reg GenmbH, *****, vertreten durch Dr. Andreas Widschwenter, Rechtsanwalt in Wörgl, gegen die beklagten Parteien 1) Helmut M*****, und 2) Franziska M*****, vertreten durch Mag. Roland Seeger, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger als Vermieter begehrte von den Beklagten als Mieter eines Hauses die Bezahlung eines Mietzinsrückstands von 12.352,24 EUR sA für den Zeitraum vom 1. 5. 2002 bis 1. 5. 2005 sowie die Räumung des Hauses wegen qualifizierten Mietzinsrückstands gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB (ein auch auf den Tatbestand des erheblich nachteiligen Gebrauchs gemäß § 1118 erster Fall ABGB gestütztes Räumungsbegehren ist für das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof nicht mehr rel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem Kläger gehören im ersten und zweiten Untergeschoß eines Hauses in W***** gelegene Eigentumswohnungen, die im Wesentlichen als Läden und Magazine gewidmet sind. Die Räumlichkeiten wurden vom Kläger bis 1987 zum Betrieb eines Textilhandels, dann bis 1997 von einer Bank als Büroräume benutzt. Bis Ende 1999 vermietete der Kläger die Räumlichkeiten sodann an eine Textilhandelsfirma. Nach deren Konkurs standen die Räume leer. Ab 1. 3. 2001 vermietete der Kläger ... mehr lesen...
Begründung: In der auf Mietzinsrückstände für August und September 2006 gestützten Mietzins- und Räumungsklage über ein vom Beklagten gemietetes Geschäftslokal gab der Kläger eine Auflösungserklärung gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB ab. Zum Zeitpunkt der Zustellung der Klage an den Beklagten am 3. 1. 2007 waren die Mieten für August und September 2006, die vor Klageeinbringung gemahnt worden waren, bereits bezahlt. In der Verhandlungstagsatzung am 12. 1. 2007 schlossen die Parteien... mehr lesen...