Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden Partei E***** AG, *****, vertreten durch die Dr. Wilhelm Schlein GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Daniela C*****, Ärztin und Geschäftsführerin, *****, vertreten durch Dr. Christa S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Marianne G*****, vertreten durch Dr. Joachim W. Leupold und Mag. Eleonore Neulinger, Rechtsanwälte in Irdning, gege... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der Beklagte schlossen am 15. 7. 2001 in der Botschaft der Republik Serbien in Moskau zu Nr 197/2001 die Ehe. Beide Parteien sind serbische Staatsangehörige. Ihre Muttersprache ist serbisch. Der letzte gemeinsame Aufenthalt der Streitteile war in einer im Sprengel des Erstgerichts gelegenen Wohnung. Am 23. 3. 2006 brachte der Beklagte beim zweiten Gemeindegericht in Belgrad eine Klage wegen Ehescheidung gegen die Klägerin wegen ernsthafter und dauernde... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Wien 6, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, wider die... mehr lesen...
Begründung: Alfred P***** war Eigentümer mehrerer Anteile an einer Liegenschaft in Wien, mit denen Wohnungseigentum (ua) an einem Geschäftslokal und einem Lagerraum verbunden ist. Die Beklagte ist seit 1. 5. 2003 Hauptmieterin dieses Geschäftslokals samt Gastgarten, Lagerraum und Autoabstellplatz. Sie hatte das Bestandobjekt - vertraglich dazu befugt - zur Gänze an die „C*****" ***** KEG untervermietet, die darin eine Gaststätte betrieb. Kommanditist und faktischer Geschäftsführer... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezeichnet sich selbst als Profiradrennfahrer, der Beklagte war ein solcher bis 2002 und bestreitet seitdem Hobbyrennen. Beide Streitteile nahmen am 15. Juni 2005 am Finallauf des Radrennens „Prolog zur Alpentour Trophy" in Graz als Rennläufer teil. Nach den Regeln durfte am nächsten Tag der Sieger dieses „Prologes" das Führungstrikot, der Zweitplatzierte ein Punktetrikot tragen, die Übrigen gingen leer aus. Während des Rennens stürzte der Kläger, wodurch er s... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich elf Kläger und die vier Beklagten waren im Jahr 2005 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Schischule in Sankt Jakob im Defereggental betrieb. Sie streiten über die Wirksamkeit eines am 1. Juli 2005 gefassten Gesellschafterbeschlusses, mit dem der Gesellschaftsvertrag geändert wurde. Kern des Rechtsstreits sind die Fragen, - ob die Gesellschafterversammlung, die den Beschluss gefasst hatte, wirksam einberufen worden war, und -... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef G***** M***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Franz Gölles und Mag. Robert Pöschl, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagten Parteien 1. H***** KEG, und 2. Harald H*****... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Die Möglichkeit, die klagende Pächterin könnte den verlangten Pachtzins unter Vorbehalt (der Rückforderung) bezahlen und später mittels Leistungsklage zurückverlangen, kann das rechtliche Interesse der Klägerin an der Feststellung der tatsächlichen Höhe des Bestandzinses nicht beseitigen (vgl MietSlg 42.273). Entscheidungstexte 2 Ob 255/07z ... mehr lesen...
Begründung: Mit Pachtvertrag vom 9. Feber 2001 verpachtete die Beklagte der Klägerin die Liegenschaft EZ ***** mit einem darauf errichteten Pflegeheim. Soweit im Rekursverfahren noch von Bedeutung, begehrte die Klägerin, es werde zwischen den Streitteilen festgestellt, dass der von der Klägerin als Bestandnehmerin der Beklagten als Bestandgeberin aufgrund des zwischen diesen Parteien abgeschlossenen ergänzenden Pachtvertrags vom 6. 5. 2003 betreffend das Pflegeheim in K*****, in ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Irmgard S*****, vertreten durch Dr. Brigitte Weiser, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Dieter M... mehr lesen...
Begründung: Die nun betreibende Partei hatte gegen die nun verpflichtete Partei die Mietzins- und Räumungsklage mit dem Vorbringen eingebracht, diese habe zwei Geschäftsräume gemietet und trotz Fälligkeit und qualifizierter Mahnung Hauptmietzinse und Betriebskosten nicht bezahlt. Das gegen die nun verpflichtete Partei am 22. Juni 2006 ergangene Versäumungsurteil wurde dieser am 27. Juni 2006 zugestellt. Am 23. Februar 2007 langte der (am Tag zuvor zur Post gegebene) Antrag der bet... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Adolf A*****, 2. Theresia A*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Wilhelm Granner, Rechtsanwalt in Wels, gegen die beklagten Parteien 1. Franz Xaver W*****, 2. Gertrud W... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Adolf A*****, 2. Theresia A*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Wilhelm Granner, Rechtsanwalt in Wels, gegen die beklagten Parteien 1. Franz Xaver W*****, 2. Gertrud W... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der ein Transport- und Erdbewegungsunternehmen als nicht protokolliertes Einzelunternehmen betreibt, wurde bei einem Verkehrsunfall am 28. 9. 2002 gegen 19.35 Uhr als Fußgänger beim Überqueren der Zollfeld Landesstraße L 71 von einem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen Pkw, der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war, erfasst und schwer verletzt. Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand - unter Einräumung eines Mitver... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin schloss am 17. 10. 2002 mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen später noch erweiterten Mietvertrag über ein Bestandobjekt, in welchem das Unternehmen der Erstklägerin betrieben wurde. Am 25. 7. 2005 wurde zu 4 S 78/05f des Handelsgerichts Wien der Konkurs über das Vermögen der Erstklägerin eröffnet. Mit ihrer Rechtsgestaltungsklage vom 17. 10. 2005 begehrt die Erstklägerin die Aufhebung des Bestandvertrags wegen eines wesentlichen Geschäftsirrtu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 14. 6. 2002 Mieter der Wohnung in *****. Mit Aufkündigung vom 24. 10. 2005 begehrte die Klägerin, dem Beklagten aufzutragen, das genannte Objekt bis 31. 1. 2006 geräumt der Klägerin zu übergeben. Die Klägerin stützte sich auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 1 (dieser Kündigungsgrund ist für das drittinstanzliche Verfahren nicht mehr von Bedeutung) und § 30 Abs 2 Z 3 zweiter und dritter Fall MRG. Der Beklagte dehne durch Installation v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Alfred D*****, 2. Franz D*****, 3. Emilie D*****, 4. Elisabeth B*****, alle vertreten durch Dr. Gunther Weichselbaum, Rechtsanw... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z3 Fall1ABGB §1118 Fall1
Rechtssatz: Wenn eine Gefährdung der Substanz des Hauses und seiner Holzdecken wegen der fehlenden Feuchtigkeitsabdichtung unterhalb des vom Mieter einst errichteten Bades nur unter bestimmten Gegebenheiten nicht auszuschließen ist, die aber nie vorlagen, ist der Kündigungsgrund des nachteiligen Gebrauchs nicht verwirklicht. Nach vielen Jahren trat infolge Rohrbruchs in der Wand, nicht aber durch die ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Urteil erklärte das Erstgericht die mit § 30 Abs 2 Z 3 1. Fall MRG begründete Aufkündigung des Mietverhältnisses über die Wohnung top 23+24 in ***** Wien, ***** für wirksam und verpflichtete den Beklagten zur geräumten Rückgabe der Wohnung binnen 14 Tagen sowie zum Ersatz der Verfahrenskosten. Mit dem angefochtenen Urteil erklärte das Erstgericht die mit Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 3, 1. Fall MRG begründete Aufkündigung des Mietverhältnisses über die Wohnung ... mehr lesen...
Begründung: Die 1939 geborene Klägerin und der 1926 geborene Beklagte sind seit 1985 verheiratet. Bis 2004 bewohnten sie gemeinsam eine Mietwohnung, wobei der Beklagte die Miete von zuletzt 441,13 EUR und Nebenkosten (Strom, Gas, Telefon, Rundfunk, Versicherung) von zuletzt 165 EUR zahlte. Die Klägerin führte den Haushalt. Nachdem der Beklagte einen Urlaub mit einer anderen Frau verbracht hatte, verweigerte ihm die Klägerin im Oktober 2004 die Übernachtung im gemeinsamen Schlafzimme... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Astrid A*****, vertreten durch Dr. Harald Ofner und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Marzena M*****, vertreten durch Dr. Reinhard Armster, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christian L*****, vertreten durch Dr. Arno Klecan, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Henry Karl S***** , vertreten d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat der Beklagten ein Haus vermietet. Mit einer der Beklagten am 17. Dezember 2004 zugestellten Klage begehrte er rückständigen Mietzins von 173.869,06 EUR und die Räumung des Mietobjekts. Die Beklagte habe von Jänner bis November 2004 keinen Mietzins geleistet, weswegen er gemäß § 1118 ABGB die Auflösung des Mietvertrags erkläre. Während des Verfahrens brachte er ergänzend vor, dass die Beklagte den Mietzins auch weiterhin nicht leiste. Auf dieser Grundlage ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß Paragraph 502, Absatz eins, ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Die Klägerin wurde bei e... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Betreiberin des „***** Marktes" in W*****, I*****. Sie vermietete der Beklagten mehrere Marktplätze und Lagerräume. Mit der am 16. 8. 2004 beim Erstgericht eingelangten Mietzins- und Räumungsklage erklärte die Klägerin den Mietvertrag wegen ziffernmäßig aufgeschlüsselter Bestandzinsrückstände für die Perioden Februar bis August 2004 gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB für aufgehoben und begehrte Zahlung des Mietzinsrückstandes von 21.235,07 EUR und Räumung d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Hildegard L*****, vertreten durch Mag. Helmut Gruber, Rechtsanwalt in Fieberbrunn, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Andreas Wimmer, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elisabeth H*****, vertreten durch Dr. Heinz Edelmann, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dipl. Ing. Gerald W*****, vertreten durch Mag. Karlheinz Amann, Recht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Henriette O*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Anderle Beets Pilz Kueß Rechtsanwälte Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Anna S*****, vertreten durch Dr. Peter Rudeck und D... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Vermieter, der Beklagte ist Mieter einer Liegenschaft samt Haus. Die monatliche Nettomiete beträgt EUR 1.308,11. Die Kläger begehrten zunächst mit der am 30. 4. 2002 eingebrachten Klage die Übergabe des Kautionsbetrages von EUR 4.316,77 sowie die Räumung des Mietobjektes mit der
Begründung: , die im Mietvertrag vereinbarte Kaution in der Höhe von drei Monatsmieten sei bislang nicht erlegt worden. Die Voraussetzungen des § 1118 zweiter Fall ABGB seien verwi... mehr lesen...