RS OGH 2004/11/9 4Ob199/04z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.2004
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Norm

ABGB §918 Ia
ABGB §1118 A1

Rechtssatz

Wer eine Verpflichtung seines Vertragspartners - und sei es auch über den Umweg der Leistung eines Dritten - durchsetzt, kann die ihm obliegende Gegenleistung nicht aus dem Grund der Nichterfüllung der Verpflichtung des Vertragspartners verweigern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119527

Dokumentnummer

JJR_20041109_OGH0002_0040OB00199_04Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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