Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Erstklägerin, die am 17. 1. 1996 verstorbene Anna R*****, und die Zweitklägerin waren zu je einem Viertel, die Nebenintervenientin (Verlassenschaft nach Dkfm. Dr. Rudolf T*****) zur Hälfte Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch Meidling mit dem Haus *****. Mit gerichtlichem Beschluß vom 8. 6. 1989 wurde Peter F*****, Immobilienverwalter in Wien, zum Verwalter dieser Liegenschaft bestellt. Die beklagte OHG ist Mieteri... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 E
Rechtssatz: Die Aufhebung der §§ 565 f ZPO durch die ZVN 1983 hat lediglich die verfahrensrechtliche Wirkung der außergerichtlichen Kündigung, nicht aber deren materiellrechtliche Wirkung gemäß § 1116 ABGB beseitigt. Entscheidungstexte 2 Ob 322/98m Entscheidungstext OGH 17.12.1998 2 Ob 322/98m European Case Law Id... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren auf Feststellung, daß das zwischen den Streitteilen bestehende landwirtschaftliche Pachtverhältnis bis 30. 4. 2003 aufrecht abgeschlossen sei, statt. Das Berufungsgericht wies das Klagebegehren nach teilweiser Beweiswiederholung ab und sprach aus, daß die Revision mangels Judikatur zu § 473a ZPO zulässig sei. Das Berufungsgericht wies das Klagebegehren nach teilweiser Beweiswiederholung ab und sprach aus, daß die Revision mang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des Klägers war Mieter einer Wohnung in Linz. Die beklagte Vermieterin wollte im Haus Eigentumswohnungen errichten und den Mieter zur Räumung seiner Wohnung veranlassen. Die Parteien des Mietverhältnisses vereinbarten am 4. 4. 1996, daß der Mieter sein Mietrecht aufgibt und die Wohnung Ende April räumt. Die Vermieterin verpflichtete sich zu einer binnen 14 Tagen zu leistenden Pauschalzahlung von 60.000 S. Diese Zahlungsverpflichtung wurde schriftli... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1989 Hauptmieter der Wohnung top 22 im Haus *****. An der betreffenden Liegenschaft wurde im Jahr 1993 Wohnungseigentum begründet. Der Kläger verfügt über insgesamt 402/691 Miteigentumsanteile und ist auch Wohnungseigentümer der verfahrensgegenständlichen Wohnung. Die Wohnungseigentümer haben die Gustav P***** GmbH mit der Verwaltung der Liegenschaft beauftragt. Diese wiederum wird von Christian H***** und Peter S***** vertreten. Am 21. 11.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten am 20.5.1997 mit dem Vorbringen, sie hätten von der Beklagten im Haus Innsbruck, K*****straße *****, die im ersten Geschoß liegende Wohnung gemietet, der abgeschlossene Studentenmietvertrag könne unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist des § 560 ZPO von einem Monat aufgekündigt werden, das Bestandverhältnis zum 30.6.1997 gerichtlich auf und stellten einen Übernahmeantrag. Die Kläger kündigten am 20.5.1997 mit dem Vorbringen, s... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei vermietete der klagenden Partei die ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel vor dem 31.Dezember 1967 errichtete "ehemalige Polohalle" zunächst bis 28.Februar 1997. Außer Streit gestellt ist, daß das Mietverhältnis dann einvernehmlich bis 30.Juni 1999 verlängert wurde. Die Vorinstanzen hoben die Aufkündigung der Mieterin als rechtsunwirksam auf, weil kein unbefristetes Mietverhältnis vorliege. Rechtliche Beurteilung Die zufolge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Alleineigentümerin einer Liegenschaft mit einem Haus. Mit Kaufvertrag vom 25.11.1982 erwarb die Beklagte einen Miteigentumsanteil von 6/100. Es wurde ihr vorläufig (bis zur Schaffung von Wohnungseigentum) das nur obligatorische ausschließliche Verfügungs- und Nutzungsrecht an einer Wohnung eingeräumt und die
Begründung: von Wohnungseigentum auf Kosten der Klägerin vereinbart. P. V. des Kaufvertrages (Beil I) lautet: P. römisch fünf. des Kaufvertrag... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 22.8.1966 Hauptmieter des Geschäftslokals top 1 im Haus *****. Er hat das Objekt von der Ö*****, der damaligen Alleineigentümerin des Hauses, gemietet, doch ist mittlerweile Mit- und Wohnungseigentum am Haus begründet worden. Mehrheitseigentümerin (mit 3969/4170) ist die Klägerin. Sie ist seit 1966 auch Wohnungseigentümerin des verfahrensgegenständlichen Bestandobjekts. Gestützt auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG hat die Klägerin ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 CKO §23 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 23 Abs 1 KO soll der Masseverwalter das Mietverhältnis zum frühest möglichen Zeitpunkt beenden können, und zwar je nachdem, ob der aus den gesetzlichen Vorschriften oder aus der Vereinbarung abgeleitete Endzeitpunkt früher liegt. Bei beweglichen Sachen ist der aus den gesetzlichen Vorschriften abgeleitete Endzeitpunkt nach § 1116 ABGB jeder beliebige Tag, was zu dem Ergebnis führt, daß der Masse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß vom 19.5.1995 wurde über das Vermögen der gemeinschuldnerischen GmbH das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin hatte mit Mietvertrag vom 17.10.1994 von der Klägerin eine Telefonanlage angemietet. Der Mietvertrag räumte beiden Vertragsteilen eine Kündigungsmöglichkeit zum 30.6. oder 31.12. eines jeden Kalenderjahres unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist ein. Die Bestandnehmerin... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist mit 2447/4829 Anteilen (50,673 %) Mehrheitseigentümerin des Hauses *****; der Beklagte ist Mieter des in diesem Haus gelegenen Geschäftslokals top 7 samt den Kellerabteilen 21, 22, 23 und 24. Der Beklagte ist dadurch in die Mieterstellung gelangt, daß er 1992 vom Erben der Vormieterin, Pauline M*****, das im Mietgegenstand betriebene Unternehmen erwarb. Das Mietverhältnis der Vormieterin war 1945 bzw 1952 begründet worden. Nach 1992 wurde am ges... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIgABGB §1116 E
Rechtssatz: Eine Heimordnung, die eine jederzeitige Auflösung des Dauerschuldverhältnisses durch den Heimträger ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes oder auch schon bei geringfügigen Verletzungen der Heimordnung vorsieht, müßte als der Natur, dem Zweck und der zu unterstellenden Parteiabsicht, den Heimplatz auf Lebenszeit, jedenfalls aber solange dies der Gesundheitszustand des Bewohners erlaubt, zur Verfügung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt, die Beklagte zu verpflichten, das Appartement Nr 647 im Pensionistenheim ***** binnen 14 Tagen geräumt von eigenen Fahrnissen zu übergeben. Sie brachte dazu vor, der Beklagten sei 1990 das Recht auf einen austauschbaren Heimplatz eingeräumt worden. Seit 1991 verstoße die Beklagte gegen die dem Vertrag zugrundegelegte Heimordnung und lege durch fortgesetzte Beschimpfungen und Drohgebärden ein für Mitpensionäre und Personal untragb... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1978 Hauptmieter einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten, an denen im Laufe der Zeit Wohnungseigentum begründet wurde. Auch an der vermieteten Wohnung des Beklagten wurde Wohnungseigentum begründet. Die Erstklägerin ist Wohnungseigentümerin. Beide Klägerinnen sind neben anderen Personen Miteigentümer der Liegenschaft sowie Wohnungseigentümer hinsichtlich mehrerer Wohnungen (Beil A). Die Kläger kündigten am 4.9.1995 die Wohnung zu... mehr lesen...
Norm: KO §23 Abs1ABGB §1116
Rechtssatz: Gemäß § 23 Abs 1 KO soll der Masseverwalter das Mietverhältnis zum frühest möglichen Zeitpunkt beenden können, uzw. je nachdem, ob der aus den gesetzlichen Vorschriften oder aus der Vereinbarung abgeleitete Endzeitpunkt früher liegt. Bei beweglichen Sachen ist der aus den gesetzlichen Vorschriften abgeleitete Endzeitpunkt nach § 1116 ABGB jeder beliebige Tag, was zu dem Ergebnis führt, daß der Masseverwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 12.1.1996 wurde zu 23 S 28/96d über das Vermögen des P***** der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. 1989/1990 hatten der Gemeinschuldner und die Klägerin einen Mietvertrag über eine Fernsprechnebenstellenanlage samt Zubehör abgeschlossen. Punkt 6.3. der Vertragsbedingungen sieht vor, daß das auf unbestimmte Zeit eingegangene Vertragsverhältnis von jedem Vertragsteil unter Einhaltung e... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer von 463/10.000 Anteilen, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 25 der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit der Grundstücksadresse *****. Die Kläger haben diese Miteigentumsanteile verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 25 mit Kaufvertrag vom 14.12.1992 um S 6,8 Millionen von der Beklagten erworben. Die Beklagte ist - neben weiteren Minderheitseigentümern - Mehrheitseigentümerin der Liegenschaft... mehr lesen...
Norm: ABGB §561ABGB §833 B2ABGB §833 D3ABGB §1116 BZPO §14 DeWEG 1975 §13c
Rechtssatz: Wurde einem Miteigentümer der physische Besitz eines Teiles der Liegenschaft durch Benützungsregelung allein überlassen, liegt darin auch eine Verwaltungsvollmacht zur Vermietung dieses Teiles, die ihn auch berechtigt, das von ihm eingegangene Mietverhältnis ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer aufzukündigen. Dies ändert nichts daran, daß als Partei des ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Minderheitseigentümerin einer Liegenschaft in Wien 20, ***** an der zum Teil auch Wohnungseigentum begründet wurde. Die Mehrheit der Miteigentümer sind zugleich auch Wohnungseigentümer. Aufgrund einer zwischen der Rechtsvorgängerin der Klägerin und den übrigen Mit- bzw Wohnungseigentümern getroffenen Benützungsvereinbarung steht der Klägerin die alleinige Nutzung der gegenständlichen Wohnung top Nr 20 zu. Sie vermietete diese Wohnung mit Mietvertrag ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 ÜbsABGB §1116 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1116 ABGB A Allgemeines B Kündigungslegitimation C Kündigungsfrist und Kündigungstermin D Kündigungsverzicht E Diverses Informationen zu § 1116 ABGB Verweisungen: Vgl auch Entscheidungen zu §§ 19 ff MG, § 1116 a ABGB und §§ 560 ff ZPO. Hinsichtlich der Kündigungslegitimation von Miteigentümern vgl auch die Entscheidungen zu § 833 B2 ABGB ... mehr lesen...