Begründung: Die Antragsteller sind - wie auch die Antragsgegner - jeweils zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft mit (Zins-)Haus in 2340 M*****, K*****-Straße *****. Das Erstgericht genehmigte den Abschluss eines Mietvertrages zwischen allen Miteigentümern als Vermieter und den beiden Antragstellern als Mieter der Wohnung top 6 des genannten Hauses und ersetzte damit die fehlende Zustimmung der beiden Antragsgegner (als Hälfteeigentümer der Liegenschaft). Das Rekursgeric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Mieter des "materiellen Anteils I" (umfasst das gesamte Erdgeschoss eines Einfamilienhauses) einer Liegenschaft. Grundbücherlicher Eigentümer dieses materiellen Anteils ist der Vater des Klägers, der allerdings unter anderem diesen Anteil dem Kläger mit Übergabsvertrag vom 3. 12. 2002 schenkte. Der Kläger ist Eigentümer einer 78 m2 großen Dreizimmerwohnung, in welcher sein 20-jähriger Sohn ein Kinderzimmer bewohnt. Dieser Sohn beabsichtigt, in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Prozessthema ist die Frage, ob auf das vorliegende Bestandverhältnis die WRN 2000 BGBl I 2000/36 Anwendung findet oder nicht (§ 49c Abs 6 oder Abs 9 MRG) und demnach durch die Änderung des § 29 Abs 1 Z 3 MRG nur die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist das Bestandverhältnis über eine "Wohnung" - das der Masseverwalter der Bestandnehmerin unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigte - auflösen konnte. Prozessthema ist die Frage, ob au... mehr lesen...
Begründung: Die beiden klagenden Ehegatten sind je zur Hälfte Wohnungseigentümer der hier maßgeblichen, von der Erstklägerin an den Beklagten vermieten Eigentumswohnung. Der Zweitkläger hat sowohl der Vermietung als auch der Räumungsklage, der von den Vorinstanzen übereinstimmend stattgegeben wurde, zugestimmt. Der Beklagte releviert im Wesentlichen ausschließlich die Frage, inwieweit dies deshalb unberechtigt sei, weil vorerst nur einer der beiden Ehegatten die Räumungsklage ein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei U*****, vertreten durch Mag. Hermann Köck, Rechtsanwalt in Vöcklabruck, gegen die beklagte Partei Christine B*****, vertreten durch Dr. Karl Kuprian, Rechtsanwalt in Bad Ischl, wegen Aufkü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei U*****, vertreten durch Mag. Hermann Köck, Rechtsanwalt in Vöcklabruck, gegen die beklagte Partei Doris P*****, vertreten durch Dr. Karl Kuprian, Rechtsanwalt in Bad I... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, deren Mitglied die Beklagte ist, betreibt eine Reithalle und besitzt 24 daran angrenzende, jeweils 2,9 m x 2,9 m große, hölzerne Pferdeboxen. Die Streitteile haben miteinander mündlich einen Pferdeeinstellvertrag geschlossen, wonach sich die klagende Partei gegen ein monatlich zu bezahlendes Entgelt verpflichtete, der Beklagten eine der Einstellboxen zur Verfügung zu stellen, deren Pferd "Hannah" zu füttern, die Box (nach dem Vorbringen der klagend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 17. April 2000 der nunmehrigen Oppositionsbeklagten auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs vom 1. März 2000 gegen den nunmehrigen Oppositionskläger die Exekution durch zwangsweise Räumung einer Liegenschaft mit einem darauf befindlichen Gasthaus. Eigentümer des darin befindlichen Inventars war und ist der Kläger. Die Beklagte übergab mit Übergabsvertrag vom 2. Juli 2001 die Liegenschaft an eine näher genannte Über... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Klaus Weber, Rechtsanwalt in Mittersill, gegen die beklagte Partei Klaus S*****, Landwirt, *****, vertreten durch Mag. Egon Stöger, Rechtsa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die konstitutiv wirkende Regelung der Benützung der gemeinsamen Sache durch Richterspruch beseitigt bis dahin bestandene Benützungsvereinbarungen (RIS-Justiz RS0013630), sodass nicht mehr darauf eingegangen werden muss, dass die im Jahr 1983 durch die Mehrheit getroffene Benützungsvereinbarung ohnedies keine Bindung der Überstimmten bewirkte (5 Ob 442/97d). Es kann also keine Rede davon sein, wie der Revisionsrekurswerber b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 30 Abs 2 Satz 3 MRG kann der Vermieter, der das Miethaus durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden erworben hat, aus dem Grund des § 30 Abs 2 Z 8 MRG nur kündigen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Erwerbung und dem Kündigungstermin mindestens 10 Jahre liegen. Diese Bestimmung, die Spekulationskäufe verhindern will, ist auch auf Eigentumswohnungen anzuwenden (SZ 51/151; EvBl 1983/103; EvBl 2000/13). Lediglich auf den Erste... mehr lesen...
Begründung: In dem am 16. September 1997 abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich die verpflichtete Partei als Generalpächterin einer näher bezeichneten Heimgartenanlage gegenüber der Republik Österreich als Verpächterin, näher bezeichnete Pachtgrundstücke zweier Liegenschaften - die in der Anlage A.1 des BundesimmobilienG vom 29. Dezember 2000 BGBl I 2000/141 (im Folgenden nur BIG-G 2000) enthalten sind - bis 31. Dezember 2000 zu räumen und der Verpächterin zu übergeben. Aufgr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ging vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 46a Abs 4 MRG aus und stellte mit Sachbeschluss fest, dass die Antragsgegner als Vermieter eines bestimmten Geschäftslokales durch monatliche Hauptmietzinsvorschreibungen für die Zinsperioden 10/95 bis 12/98 und 6/00 das gesetzlich zulässige Ausmaß des Hauptmietzinses um bestimmte Beträge überschritten haben. Das Erstgericht ging vom Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 46 a, Absatz 4, MRG aus und stell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile - der Kläger ist der Stiefsohn der Beklagten - sind als Testamentserben ihres am 31. 3. 1996 verstorbenen Ehegatten bzw Vaters Richard D***** je zur Hälfte bücherliche Eigentümer einer bebauten Liegenschaft in S*****. Entsprechend einer testamentarischen Anordnung des Erblassers ist ob dem Hälfteanteil des Klägers die Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Fruchtgenussrechtes zu Gunsten der Beklagten einverleibt. Das Testament ent... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 20. 12. 2001, GZ 6 Ob 301/01h, wurde die außerordentliche Revision des Klägers zurückgewiesen, weil sie gegen das am 12. 10. 2001 zugestellte Urteil des Berufungsgerichtes erst am 19. 11. 2001, also nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, zur Post gegeben worden sei. Nunmehr hat der Kläger durch Vorlage der mit dem Eingangsvermerk seines Vertreters versehenen ersten Seite der Ausfertigung des zweitinstanzlichen Urteiles und dem Hinweis auf den (gerade noch l... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen - die Erstantragsstellerin als Mieterin der Wohnung Nr 18, die Zweitantragsstellerin als Mieterin der Wohnung Nr 20 im Haus M***** - begehrten mit ihrem Antrag die Rückzahlung der im Zeitraum September 1982 bis Februar 1994 jeweils vorgeschriebenen Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge. Das Erstgericht wies den Antrag der Erstantragstellerin mit der
Begründung: ab, sie sei erst mit 3. 8. 1994 in die Mietrechte ihres Vaters eingetreten, zur Rü... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei war und ist zu unterschiedlichen Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 940 GB 1006 *****, wobei an diesen Anteilen nur teilweise auch Wohnungseigentum verbunden ist. Über ihr Vermögen wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 9. 1. 2000 zu 3 S 42/00x das nach wie vor aufrechte Konkursverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Sch***** bestellt (auf den daher - Punkt 1. des Spruches - gemäß § 235 Abs 5 ZPO... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist zur Hälfte, der Kläger ebenso wie seine Brüder Rudolf und Franz S***** zu einem Sechstel Eigentümer einer bebauten Liegenschaft in K*****. Ein Teil der Räumlichkeiten wird vom Kläger mit seiner Familie bewohnt, die übrigen Räume, insbesondere die sogenannte "Sch*****-Wohnung" sind bzw waren vermietet. Die Rechtsvorgänger der Streitteile haben am 1. 11. 1978 eine mit 31. 12. 1993 befristete Benützungsregelung getroffen, in deren Rahmen der Miteigentümergr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. März 1991 verstorbene (Gesamt)Rechtsvorgänger der Erst- bis Drittkläger und der gleichfalls bereits verstorbene (Gesamt)Rechtsvorgänger des Viertklägers waren je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Mietwohnhaus in Wien-Landstraße. Da der Rechtsvorgänger der Erst-, der Zweit- und der Drittklägerin in seinen letzten Lebensjahren schwer krank und gelähmt war, kümmerte sich vorwiegend der andere Miteigentümer um die das... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft mit dem darauf errichteten Haus, in dem sich die aufgekündigte Wohnung befindet. Zweiter Hälfteeigentümer ist der Ehegatte der Klägerin. Die insgesamt 124 m2 große, aus vier Zimmern bestehende, aufgekündigte Wohnung wurde zumindest seit dem Jahr 1977 an mehrere Studenten, darunter auch an den Beklagten vermietet. Die Mitmieter des Beklagten, deren Anzahl das Erstgericht nicht feststellen konnte, zogen im Lauf d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt als Mieterin der Wohnung top Nr 7-8 im Haus ***** in ***** von den Zweit- und Drittantragsgegnern (hinsichtlich Erst- und Viertantragsgegner ist das Verfahren durch Abweisung des Begehrens bereits rechtskräftig erledigt) die Legung einer Abrechnung über die vereinnahmten Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge und die Rückzahlung der sich aus der Abrechnung ergebenden Beträge. Beide Begehren beziehen sich auf den Zeitraum 1. 12. 1987 bis 28... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 16. 10. 1997 Eigentümerin eines Hauses in Wien. Der Erblasser der beklagten Verlassenschaft hatte als Mieter am 25. 9. 1991 mit den (früheren) Hauseigentümern einen Mietvertrag über die Wohnung top Nr 14 mit einer Nutzfläche von 41 m2 zu Wohnzwecken abgeschlossen. Im § 2 des Mietvertrages wurde vereinbart, dass dieses Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird und von beiden Teilen ... mehr lesen...
Begründung: Nach § 502 Abs 1 ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichrtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Gesellschaftsvertrag vom 28. 12. 1993 wurde die F***** Vertriebsgesellschaft mbH (in der Folge: Vertriebsgesellschaft) mit dem Sitz in K***** gegründet. Selbständig vertretungsbefugte Gesellschafter waren laut Firmenbucheintragung (zum Stichtag 28. 11. 1995) seit 16. 2. 1994 der Erstkläger und seit 27. 9. 1994 Horst S*****, Gesellschafter der Erstkläger und die Zweitklägerin mit Stammeinlagen von je S 125.000 und die F***** & Co Gesellschaft mbH (in ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat zwar die Revision gegen sein Urteil vom 3. Februar 1998 gemäß § 508 Abs 3 ZPO für zulässig erklärt, doch liegen die in § 502 Abs 1 ZPO normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist das Revisionsgericht nicht an den Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO und dementsprechend auch nicht an den Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 508 Abs 3 ZPO gebunden. Das Ber... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat zwar die Revision gegen sein Urteil vom 16. Februar 1999 gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO für zulässig erklärt, doch liegen die in § 502 Abs 1 ZPO normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist das Revisionsgericht an den Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO nicht gebunden. Das Berufungsgericht hat zwar die Revision gegen sein Urteil vom 16. Februar 1999 gemäß Paragr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte und übernahm am 27. 10. 1994 die Liegenschaft EZ 2***** des Grundbuches 5***** Ober*****. Mit Beschluß vom 6. 4. 1995 - dem Kläger zugestellt am 18. 4. 1995 - bewilligte das Erstgericht diesem die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes in Ansehung dieser Liegenschaft. Der Beklagte hatte am 25. 9. 1980 vom Rechtsvorgänger des Klägers das Untergeschoß einer auf der Liegenschaft befindlichen "alten Halle" sowie ein Wiesengrundstück zum ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft***** in*****. Die Antragsgegnerin ist ebenfalls Mit- und Wohnungseigentümerin dieser Liegenschaft, hat aber zugleich als Bauträgerin die Wohnhausanlage errichtet und den Antragstellern deren Anteile verkauft. Die Anteile BLNr 11 und BLNr 18 der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** stehen nach wie vor in ihrem Eigentum. Die Antragsteller haben wegen vorhandener erheblicher Mängel und Schäden der W... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ab: Rechtl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist seit dem Jahr 1981 Hauptmieterin eines Geschäftslokals im Haus ***** in Wien, in dem sie ein Gasthaus betreibt. Im Jahr 1994 wurde an diesem Haus Wohnungseigentum begründet. Mehrheitseigentümerin der Liegenschaft ist derzeit Johanna H*****, mit deren Anteilen Wohnungseigentum an 26 Objekten des Hauses (offenbar auch am Geschäftslokal der Beklagten) verbunden ist. Eine am 6. 11. 1995 eingetretene, der Klägerin angeblich erst im Herb... mehr lesen...