Der in Kärnten wohnhafte Mitbeteiligte machte in seiner Einkommensteuererklärung für 1986 neben anderen, im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht (mehr) strittigen Aufwendungen, solche in Höhe von S 81.942,63 für seine in Wien studierende Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Diese Aufwendungen hätten laut Beilage zur Einkommensteuererklärung "Instandhaltungsarbeiten an der Wohnung und den Einrichtungen", die vor Bezug der gemieteten, in einem Haus im 19. Wiener Gem... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Mietvorauszahlungen für Instandhaltungskosten und Bewohnbarmachungskosten für eine gemietete Wohnung sind in wirtschaftlicher Betrachtung keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1... mehr lesen...
Nach der Aktenlage war der seinerzeitige Ehegatte der Beschwerdeführerin, Alexander P., Inhaber einer Handelsagentur der Modebranche. Die Beschwerdeführerin war Arbeitnehmerin ihres Ehegatten. In den Akten befindet sich die Kopie eines an Alexander P. gerichteten Schreibens der E. AG, München, aus dem ersichtlich ist, daß Alexander P. die Vertretung der Marke "E." für den Bereich Österreich übertragen war. Nach dem Inhalt des mehrseitigen Schreibens waren die Vertreter der E. AG der A... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EheG §81;EheG §82 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;
Rechtssatz: Enthält ein Scheidungsvergleich nicht allein die Übertragung der Rechte aus einem Handelsvertretervertrag, sondern weitere Bestimmungen, insbesondere über die Übertragung der Mietrechte am Geschäftslokal, die es der A... mehr lesen...
Die beschwerdeführende I-GmbH schloß als Mieterin am 30. Jänner 1989 mit der S-GmbH einen Mietvertrag über eine Liegenschaft in K mit einer Grundstücksfläche von 4.950 m2 samt allen darauf befindlichen Baulichkeiten, Tankstelle und Einfriedungen. Die Vertragsurkunde hat (auszugsweise) folgenden Inhalt: "II. Beginn und Dauer des Mietvertrages Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Das Mietrecht wird für die Zeit vom 1. Jänner 1989 bis zum 31. Dezember 2003 unkündbar vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1992, S 907-910 ;
Rechtssatz: Von einer "einseitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses" kann nur dann die Rede sein, wenn die durch Aufkündigung erfolgende Beendigung des Vertragsv... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1992, S 907-910 ;
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 33 TP 5 Abs 3 erster Satz GebG knüpft an eine unbestimmte Vertragsdauer an und setzt einen aliquoten Rückforderungsanspruch voraus (Hinweis E 17.4.1980, 2694/79). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1992, S 907-910 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0040 E 16. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ein seinem Wortlaut nach auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Bestandvertrag ist ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1992, S 907-910 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0102 E 5. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Das Unterscheidungsmerkmal zwischen einem auf bestimmte Zeit und einem auf unbesti... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1992, S 907-910 ;
Rechtssatz: Die Möglichkeit, den Vertrag aus einzelnen bestimmt bezeichneten Gründen schon vorzeitig einseitig auflösen zu können, steht der B... mehr lesen...
Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin ist der Betrieb eines Zivilflughafens. Sie erzielt unter anderem Erlöse aus der Einstellung von Luftfahrzeugen in ihren Hangars. Im Beschwerdeverfahren ist strittig, ob die in den Streitjahren (1982 bis 1986) in Rechnung gestellten Entgelte dem begünstigten Steuersatz nach § 10 Abs. 2 Z. 5 UStG unterliegen. Die Beschwerdeführerin hatte in ihren Umsatzsteuererklärungen für den Streitzeitraum jene Entgelte dem begünstigten Steuersatz un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UStG 1972 §10 Abs2 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0024 E 12. November 1990 RS 1 Stammrechtssatz Die entgeltliche Überlassung von austauschbaren (also nicht vorweg objektiv bestimmten oder bestimmbaren) Abstellplätzen für Fahrzeuge auf Grundflächen oder in Garagen ist mangels Bestimmtheit des Objektes kein B... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UStG 1972 §10 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Ob eine Vermietung oder Verpachtung iSd § 10 Abs 2 Z 5 UStG 1972 vorliegt, ist grundsätzlich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu beurteilen (Hinweis E 22.2.1988, 86/15/0123; E 5.3.1990, 88/15/0080). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße sprach - nachdem eine Strafverfügung dieser Behörde infolge rechtzeitig erhobenen Einspruches des Beschwerdeführers außer Wirksamkeit getreten war - mit Straferkenntnis vom 18. März 1991 aus, der Beschwerdeführer habe am 7. November 1990 um 20.10 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens in Wien 23, Bendagasse, vom Maurer Hauptplatz kommend, das deutlich sichtbar angebrachte Verbotsze... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §1090;ABGB §1165;StVO 1960 §52 lita Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der bloße Besuch eines Kurses vermittelt nicht Rechtsbesitz an der mit der Schule verbundenen Liegenschaft (Hinweis Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, zweiter Band, 08te Aufl, S 18 ff). Der Besucher eines Kurses an ei... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, der ein Fernsehservice- und Elektrohandelsunternehmen betreibt, wies in seinen Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1983 bis 1986 unter anderem Erlöse aus "Mieten Kassetten" als dem ermäßigten Steuersatz von 8 % bzw. 10 % unterliegende Umsätze aus. Das Finanzamt setzte die Umsatzsteuer von den Erklärungen des Beschwerdeführers ausgehend fest. Im Zuge einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertrat das Prüfungsorgan die Auffassung, die... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/08 Urheberrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24;UrhG §40 Abs1;UrhG §74 Abs2;UStG 1972 §10 Abs2 Z17; Beachte Besprechung in:ÖStZ 23/2002, 602 - 607; ÖStZB 2002, 23; ÖStZB 1992, 92;
Rechtssatz: Die Vermietung (Veräußerung) bespielter Videokassetten an den Letztverbraucher unter Ausschluß der Verwendung zur ö... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens lediglich die Rechtsfrage strittig, ob die Beschwerdeführerin für der Höhe nach näher bestimmte Getränke- und Vergnügungssteuerschuldigkeiten einer Person (in der Folge kurz: Dritter bzw. Afterpächter) haftet, die nicht ihr Pächter war, vielmehr ihre Rechte hinsichtlich des Pachtbetriebes aus einem Vertrag mit dem Pächter der Beschwerdeführerin ableitet. Die belangte Behörde stützt sich in ihrem Besche... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1090;B-VG Art7 Abs1;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;StGG Art2;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs3 idF 1981/016;
Rechtssatz: Das Bestehen eines Vertragsbandes zwischen dem Verpächter und dem Pächter, mit de... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1090;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs3 idF 1981/016;
Rechtssatz: Die Haftungsbestimmungen des § 5 Abs 2 Wr GetränkesteuerG 1971 in der bis zum Ablauf des 30.11.1979 in Kraft gestandenen Fassung und des § 34 Abs 3 Wr Vergnügun... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1090;B-VG Art7 Abs1;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;StGG Art2;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs3 idF 1981/016;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 5 Abs 2 Wr GetränkesteuerG 1971 in der bis zum Ablauf des ... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Rechtsfrage strittig, ob auch die entgeltliche Überlassung von Abstellplätzen für Fahrzeuge auf nicht bestimmten Abstellflächen IM FREIEN unter den begünstigten Steuersatz des § 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1972 fällt oder nicht. Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid verneinte die belangte Behörde in teilweiser Bestätigung der erstinstanzlichen Umsatzsteuerbescheide des Finanzamtes I... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UStG 1972 §10 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Die entgeltliche Überlassung von austauschbaren (also nicht vorweg objektiv bestimmten oder bestimmbaren) Abstellplätzen für Fahrzeuge auf Grundflächen oder in Garagen ist mangels Bestimmtheit des Objektes kein Bestandvertrag im Sinne des § 1090 ABGB (Hinweis E 22.2.1988, 86/15/0123).... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Ende des Streitjahres Gesellschafter einer aus ihm und seinem Bruder seit 1972 bestehenden OHG, die eine Fleischhauerei betrieb. Die Brüder hatten den Betrieb 1972 von ihren Eltern unentgeltlich erworben, die ihn wieder 1954 unentgeltlich von Vorfahren erhalten hatten. Zwischen den Gesellschaftern kam es zu Streitigkeiten; wegen der Zerrüttung ihres Verhältnisses wurde zwischen den Brüdern ein Dissolutions- und Übergabsvertrag geschlossen, laut dem der... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1090;ABGB §504;ABGB §833;ABGB §839;
Rechtssatz: Die Benützung einer Wohnung durch einen Miteigentümer der Liegenschaft hat ihren Rechtsgrund im Zweifel im Miteigentum (Benützungsregelung); ein anderer Rechtsgrund (Dienstbarkeit der Wohnung, Bestandverhältnis) bedarf des Beweises. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß als Mieterin am 12. März 1987 mit der O-Gesellschaft m.b.H. & Co KG einen Mietvertrag über die Erdgeschoßräume im Betriebsgebäude auf der EZ nnnn KG XY, Kremserstraße 2a, der auszugsweise folgenden Inhalt hat: "2) BRANCHE DER MIETERIN Der Umfang der Geschäftstätigkeit der Mieterin, die sie im Mietgegenstand ausüben will, wird beschrieben wie folgt: Betrieb eines Lebensmittelsupermarktes mit Frischfleisch und entsprechendem Non food-sortiment. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;MRG §30 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 564;
Rechtssatz: Die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach § 30 Abs 2 MRG stellt keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten dar, sodaß in e... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;MRG §12; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 564;
Rechtssatz: Ein dem Mieter eingeräumtes sog Präsentationsrecht (Hinweis Würth-Zingler, Miet- und Wohnrecht, 102, Randziffer 2 zu § 12 MRG) verleiht einem Mietv... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 564; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0037 E 6. März 1989 VwSlg 6383 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Das Unterscheidungsmerkmal zwischen einem auf bestimmte Zeit und einem auf unbestimmte Zeit... mehr lesen...
Am 19. Mai 1987 schlossen der Beschwerdeführer und die Bergbahn Aktiengesellschaft X (im folgenden BAG) die mit nachstehendem Inhalt beurkundete Vereinbarung: "1.) Der Fremdenverkehrsverband X beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb des bereits projektierten 18-Loch Golfplatzes "X-Y-Z" und erklärt, über die erforderlichen Berechtigungen seitens der Grundeigentümer auf die Dauer von dreißig Jahren, beginnend mit 1.11.1986, zu verfügen. ... mehr lesen...